Rom einen centurio, dann tribunns, comes, rerum niten- tium. Vales. ad Ammian. xvi, 6. Künstler werden im Cod. Theodos. xiii. tit. 4. geehrt. Die Päpste hatten mitunter Sinn für den Glanz, den die Reste des Alterthums ihrer Stadt verliehen, namentlich der von Fea gerechtfertigte Gregor der Große.
4. Griechenland wird schon sehr zeitig verwüstet. Die sog. Skythen durchzogen es mehreremal unter Gallien; sie plün- derten auch den Ephesischen Tempel. In Attika schlug sie Dexip- pos bei der Plünderung der Stadt, Trebellius Gallien 6. 13. (vgl. Corp. Inscr. n. 380.). 395 bedrohte Alarich Athen; doch wandte nach Zosimos Athena Promachos die Zerstörung ab (und grade in Athen bestand das Alterthum in Monumenten, Glaube und Sitte am längsten ungefährdet. Leake Topogr. Einl.). Rom wird zweimal von Alarich eingenommen (409 viele goldne Statuen eingeschmolzen um ihn zu befriedigen), dann von Ataulph. Von Genserich dem Vandalen 455. Die Kunstschätze des Capitols nach Africa geführt. Der in Byzanz gebildete Theodorich schützt das Alterthum und die Kunst mit Sorgfalt. Vgl. die Vertheidi- gung der Gothen bei Sartorius S. 191 fg. Wittigs Belagerung 537. Vertheidigung der Moles Hadriani mit Statuen. To- tilas Verwüstungsplan 546. Kriege der Longobarden und Grie- chen. Vgl. im Allgemeinen Winckelm. W. vi, 1. S. 349 ff. nebst den Anmerkungen. Fea sulle rovine di Roma in der Ital. Uebers. Winckelmanns. Petersen S. 124 ff. Niebuhrs Kl. Schriften S. 423 ff. -- Umstände, welche auf ein plötzliches Stocken in Kunstunternehmungen schließen lassen, führt Winck. vi, 1. S. 337. an, so wie die Herausg. S. 390.
Griechen. Fuͤnfte Periode.
Rom einen centurio, dann tribunns, comes, rerum niten- tium. Valeſ. ad Ammian. xvi, 6. Künſtler werden im Cod. Theodos. xiii. tit. 4. geehrt. Die Päpſte hatten mitunter Sinn für den Glanz, den die Reſte des Alterthums ihrer Stadt verliehen, namentlich der von Fea gerechtfertigte Gregor der Große.
4. Griechenland wird ſchon ſehr zeitig verwüſtet. Die ſog. Skythen durchzogen es mehreremal unter Gallien; ſie plün- derten auch den Epheſiſchen Tempel. In Attika ſchlug ſie Dexip- pos bei der Plünderung der Stadt, Trebellius Gallien 6. 13. (vgl. Corp. Inscr. n. 380.). 395 bedrohte Alarich Athen; doch wandte nach Zoſimos Athena Promachos die Zerſtörung ab (und grade in Athen beſtand das Alterthum in Monumenten, Glaube und Sitte am längſten ungefährdet. Leake Topogr. Einl.). Rom wird zweimal von Alarich eingenommen (409 viele goldne Statuen eingeſchmolzen um ihn zu befriedigen), dann von Ataulph. Von Genſerich dem Vandalen 455. Die Kunſtſchätze des Capitols nach Africa geführt. Der in Byzanz gebildete Theodorich ſchützt das Alterthum und die Kunſt mit Sorgfalt. Vgl. die Vertheidi- gung der Gothen bei Sartorius S. 191 fg. Wittigs Belagerung 537. Vertheidigung der Moles Hadriani mit Statuen. To- tilas Verwüſtungsplan 546. Kriege der Longobarden und Grie- chen. Vgl. im Allgemeinen Winckelm. W. vi, 1. S. 349 ff. nebſt den Anmerkungen. Fea sulle rovine di Roma in der Ital. Ueberſ. Winckelmanns. Peterſen S. 124 ff. Niebuhrs Kl. Schriften S. 423 ff. — Umſtände, welche auf ein plötzliches Stocken in Kunſtunternehmungen ſchließen laſſen, führt Winck. vi, 1. S. 337. an, ſo wie die Herausg. S. 390.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0239"n="217"/><fwplace="top"type="header">Griechen. Fuͤnfte Periode.</fw><lb/>
Rom einen <hirendition="#aq">centurio,</hi> dann <hirendition="#aq">tribunns, comes, rerum niten-<lb/>
tium.</hi> Valeſ. <hirendition="#aq">ad Ammian. <hirendition="#k">xvi,</hi></hi> 6. Künſtler werden im <hirendition="#aq">Cod.<lb/>
Theodos. <hirendition="#k">xiii.</hi> tit.</hi> 4. geehrt. Die <hirendition="#g">Päpſte</hi> hatten mitunter<lb/>
Sinn für den Glanz, den die Reſte des Alterthums ihrer Stadt<lb/>
verliehen, namentlich der von Fea gerechtfertigte Gregor der Große.</p><lb/><p>4. <hirendition="#g">Griechenland</hi> wird ſchon ſehr zeitig verwüſtet. Die<lb/>ſog. <hirendition="#g">Skythen</hi> durchzogen es mehreremal unter Gallien; ſie plün-<lb/>
derten auch den Epheſiſchen Tempel. In Attika ſchlug ſie Dexip-<lb/>
pos bei der Plünderung der Stadt, Trebellius Gallien 6. 13. (vgl.<lb/><hirendition="#aq">Corp. Inscr. n.</hi> 380.). 395 bedrohte Alarich Athen; doch<lb/>
wandte nach Zoſimos Athena Promachos die Zerſtörung ab (und<lb/>
grade in <hirendition="#g">Athen</hi> beſtand das Alterthum in Monumenten, Glaube<lb/>
und Sitte am längſten ungefährdet. Leake Topogr. Einl.). <hirendition="#g">Rom</hi><lb/>
wird zweimal von Alarich eingenommen (409 viele goldne Statuen<lb/>
eingeſchmolzen um ihn zu befriedigen), dann von Ataulph. Von<lb/>
Genſerich dem Vandalen 455. Die Kunſtſchätze des Capitols nach<lb/>
Africa geführt. Der in Byzanz gebildete <hirendition="#g">Theodorich</hi>ſchützt<lb/>
das Alterthum und die Kunſt mit Sorgfalt. Vgl. die Vertheidi-<lb/>
gung der Gothen bei Sartorius S. 191 fg. Wittigs Belagerung<lb/>
537. Vertheidigung der <hirendition="#aq">Moles Hadriani</hi> mit Statuen. To-<lb/>
tilas Verwüſtungsplan 546. Kriege der Longobarden und Grie-<lb/>
chen. Vgl. im Allgemeinen Winckelm. W. <hirendition="#k"><hirendition="#aq">vi,</hi></hi> 1. S. 349 ff.<lb/>
nebſt den Anmerkungen. Fea <hirendition="#aq">sulle rovine di Roma</hi> in der<lb/>
Ital. Ueberſ. Winckelmanns. Peterſen S. 124 ff. Niebuhrs Kl.<lb/>
Schriften S. 423 ff. — Umſtände, welche auf ein <hirendition="#g">plötzliches<lb/>
Stocken</hi> in Kunſtunternehmungen ſchließen laſſen, führt Winck.<lb/><hirendition="#k"><hirendition="#aq">vi,</hi></hi> 1. S. 337. an, ſo wie die Herausg. S. 390.</p></div></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></body></text></TEI>
[217/0239]
Griechen. Fuͤnfte Periode.
Rom einen centurio, dann tribunns, comes, rerum niten-
tium. Valeſ. ad Ammian. xvi, 6. Künſtler werden im Cod.
Theodos. xiii. tit. 4. geehrt. Die Päpſte hatten mitunter
Sinn für den Glanz, den die Reſte des Alterthums ihrer Stadt
verliehen, namentlich der von Fea gerechtfertigte Gregor der Große.
4. Griechenland wird ſchon ſehr zeitig verwüſtet. Die
ſog. Skythen durchzogen es mehreremal unter Gallien; ſie plün-
derten auch den Epheſiſchen Tempel. In Attika ſchlug ſie Dexip-
pos bei der Plünderung der Stadt, Trebellius Gallien 6. 13. (vgl.
Corp. Inscr. n. 380.). 395 bedrohte Alarich Athen; doch
wandte nach Zoſimos Athena Promachos die Zerſtörung ab (und
grade in Athen beſtand das Alterthum in Monumenten, Glaube
und Sitte am längſten ungefährdet. Leake Topogr. Einl.). Rom
wird zweimal von Alarich eingenommen (409 viele goldne Statuen
eingeſchmolzen um ihn zu befriedigen), dann von Ataulph. Von
Genſerich dem Vandalen 455. Die Kunſtſchätze des Capitols nach
Africa geführt. Der in Byzanz gebildete Theodorich ſchützt
das Alterthum und die Kunſt mit Sorgfalt. Vgl. die Vertheidi-
gung der Gothen bei Sartorius S. 191 fg. Wittigs Belagerung
537. Vertheidigung der Moles Hadriani mit Statuen. To-
tilas Verwüſtungsplan 546. Kriege der Longobarden und Grie-
chen. Vgl. im Allgemeinen Winckelm. W. vi, 1. S. 349 ff.
nebſt den Anmerkungen. Fea sulle rovine di Roma in der
Ital. Ueberſ. Winckelmanns. Peterſen S. 124 ff. Niebuhrs Kl.
Schriften S. 423 ff. — Umſtände, welche auf ein plötzliches
Stocken in Kunſtunternehmungen ſchließen laſſen, führt Winck.
vi, 1. S. 337. an, ſo wie die Herausg. S. 390.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Karl Otfried: Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau, 1830, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_kunst_1830/239>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.