befreien, als deren Gesammtinhaber 1. Kurz, es be- saß die Volksversammlung die höchste politische, legis- lative, constitutive Gewalt; welche aber durch den Geist der Verfassung so gezähmt und gebändigt war, daß sie sich nur auf vorgeschriebenen Wegen thätig beweisen konnte.
10.
Dies zeigte sich in der Art der Verhandlun- gen ohne Zweifel ganz besonders. Nur die öffentlichen Magistrate, besonders Ephoren und Könige, nebst den Söhnen der letztern 2, redeten das Volk unaufgefordert an, und ließen es stimmen 3; auch fremde Gesandte sprachen vorgelassen und geheißen über Krieg und Frie- den 4: aber daß Bürger auf eigenen Antrieb aus der Mitte hervorgetreten wären, um in öffentlichen Ange- legenheiten zu reden, ist weder wahrscheinlich, noch fin- det sich ein Beispiel davon. Eine solche Befugniß konnte nach Spartiatischer Ansicht nur ein öffentliches Amt geben 5. So wie also nur die Magistrate (tele, ar- khai) die Wortführer und Leiter der Versammlung wa- ren: so wird öfter, namentlich in auswärtigen Ver- hältnissen, als ein Beschluß dieser angegeben 6, was vor der ganzen Gemeine verhandelt, und von derselben gebilligt und bestätigt (damosikton) 7 worden war. Die allenfalsigen Reden waren kurz und aus dem Steg- reif gesprochen, zuerst Lysandros ließ sich durch Kleon
5 Die Geschichte bei Aeschin. g. Tim. 25, 33. Plut. praec. reip. 4. p. 144. Gell. N. A. 18, 3. daß, als das Volk der Meinung eines sittenlosen Menschen beitreten wollte, ein Geron darauf drang, daß sie erst von einem tadellosen Manne vorgetragen, dann durchgehen solle, beweist nichts, da sie ganz abgerissen ist, und wir nicht wissen, mit welchem Fuge jener Erstere gespro- chen hatte. Lysandros (Plut. 25.) sprach wohl in einer öffentlichen Funktion.
6 S. 87. N. 3.
7 dedokimasmenon Hesych.
befreien, als deren Geſammtinhaber 1. Kurz, es be- ſaß die Volksverſammlung die hoͤchſte politiſche, legis- lative, conſtitutive Gewalt; welche aber durch den Geiſt der Verfaſſung ſo gezaͤhmt und gebaͤndigt war, daß ſie ſich nur auf vorgeſchriebenen Wegen thaͤtig beweiſen konnte.
10.
Dies zeigte ſich in der Art der Verhandlun- gen ohne Zweifel ganz beſonders. Nur die oͤffentlichen Magiſtrate, beſonders Ephoren und Koͤnige, nebſt den Soͤhnen der letztern 2, redeten das Volk unaufgefordert an, und ließen es ſtimmen 3; auch fremde Geſandte ſprachen vorgelaſſen und geheißen uͤber Krieg und Frie- den 4: aber daß Buͤrger auf eigenen Antrieb aus der Mitte hervorgetreten waͤren, um in oͤffentlichen Ange- legenheiten zu reden, iſt weder wahrſcheinlich, noch fin- det ſich ein Beiſpiel davon. Eine ſolche Befugniß konnte nach Spartiatiſcher Anſicht nur ein oͤffentliches Amt geben 5. So wie alſo nur die Magiſtrate (τέλη, αϱ- χαὶ) die Wortfuͤhrer und Leiter der Verſammlung wa- ren: ſo wird oͤfter, namentlich in auswaͤrtigen Ver- haͤltniſſen, als ein Beſchluß dieſer angegeben 6, was vor der ganzen Gemeine verhandelt, und von derſelben gebilligt und beſtaͤtigt (δαμώσικτον) 7 worden war. Die allenfalſigen Reden waren kurz und aus dem Steg- reif geſprochen, zuerſt Lyſandros ließ ſich durch Kleon
5 Die Geſchichte bei Aeſchin. g. Tim. 25, 33. Plut. praec. reip. 4. p. 144. Gell. N. A. 18, 3. daß, als das Volk der Meinung eines ſittenloſen Menſchen beitreten wollte, ein Geron darauf drang, daß ſie erſt von einem tadelloſen Manne vorgetragen, dann durchgehen ſolle, beweist nichts, da ſie ganz abgeriſſen iſt, und wir nicht wiſſen, mit welchem Fuge jener Erſtere geſpro- chen hatte. Lyſandros (Plut. 25.) ſprach wohl in einer oͤffentlichen Funktion.
6 S. 87. N. 3.
7 δεδοκιμασμένον Heſych.
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befreien, als deren Geſammtinhaber 1. Kurz, es be-
ſaß die Volksverſammlung die hoͤchſte politiſche, legis-
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der Verfaſſung ſo gezaͤhmt und gebaͤndigt war, daß ſie
ſich nur auf vorgeſchriebenen Wegen thaͤtig beweiſen
konnte.
10.
Dies zeigte ſich in der Art der Verhandlun-
gen ohne Zweifel ganz beſonders. Nur die oͤffentlichen
Magiſtrate, beſonders Ephoren und Koͤnige, nebſt den
Soͤhnen der letztern 2, redeten das Volk unaufgefordert
an, und ließen es ſtimmen 3; auch fremde Geſandte
ſprachen vorgelaſſen und geheißen uͤber Krieg und Frie-
den 4: aber daß Buͤrger auf eigenen Antrieb aus der
Mitte hervorgetreten waͤren, um in oͤffentlichen Ange-
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det ſich ein Beiſpiel davon. Eine ſolche Befugniß konnte
nach Spartiatiſcher Anſicht nur ein oͤffentliches Amt
geben 5. So wie alſo nur die Magiſtrate (τέλη, αϱ-
χαὶ) die Wortfuͤhrer und Leiter der Verſammlung wa-
ren: ſo wird oͤfter, namentlich in auswaͤrtigen Ver-
haͤltniſſen, als ein Beſchluß dieſer angegeben 6, was
vor der ganzen Gemeine verhandelt, und von derſelben
gebilligt und beſtaͤtigt (δαμώσικτον) 7 worden war.
Die allenfalſigen Reden waren kurz und aus dem Steg-
reif geſprochen, zuerſt Lyſandros ließ ſich durch Kleon
1 Th. 5, 34.
2 Liban. a. O.
3 Thuk. 1, 80.
Xen. Hell. 3, 3, 8. Plut. Ag. 9. Aa.
4 Th. 1, 67. u. ſehr
oft.
5 Die Geſchichte bei Aeſchin. g. Tim. 25, 33. Plut.
praec. reip. 4. p. 144. Gell. N. A. 18, 3. daß, als das Volk
der Meinung eines ſittenloſen Menſchen beitreten wollte, ein Geron
darauf drang, daß ſie erſt von einem tadelloſen Manne vorgetragen,
dann durchgehen ſolle, beweist nichts, da ſie ganz abgeriſſen
iſt, und wir nicht wiſſen, mit welchem Fuge jener Erſtere geſpro-
chen hatte. Lyſandros (Plut. 25.) ſprach wohl in einer oͤffentlichen
Funktion.
6 S. 87. N. 3.
7 δεδοκιμασμένον Heſych.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/95>, abgerufen am 22.07.2024.
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