lung 1, forderte die Gegenparthei: woraus wir schlie- ßen dürfen, daß die Pythagoreer nach Spartiatisch- Kretischem Grundsatze nichtverantwortliche Oberbehörden hatten, und Wahl zu allen Staatsämtern nöthig hiel- ten. Wie furchtbar couvulsivische Bewegungen der Sturz des Bundes (gegen Ol. 69.) in den unteritali- schen Staaten verursachte, bezeugt der besorgte Antheil des gesammten Griechenlandes an der Beruhigung, wel- che endlich dadurch erreicht wurde, daß die Italischen Städte den Dorismus aufgebend, allgemein Achäische Verfassung und Institute annahmen 2, von denen sie erst unter der Herrschaft des Syrakusier Dionysios und dann unter der Obmacht der umwohnenden Barbaren lassen mußten. Die Achäische Verfassung nun war nach Polybios 3 gleich nach dem Sturze des letzten Königs Ogyges Volksherrschaft geworden, und blieb es im Allgemeinen bei mannigfachem Wechsel im Einzelnen; wir wissen auch, daß sie der Spartiatischen sehr unähn- lich war 4: indessen zweifeln wir doch, ob sie in da- maliger Zeit schon eigentliche Demokratie genannt wer- den konnte, da Xenophon angiebt, daß in Sikyon Ol. 103. Timokratie herrschte, nach den Gesetzen der Achäer"5, welche Worte unmöglich auf einen blos vorübergehenden Zustand dieses Volkes gehen können. So fand auch in Kroton im Jahre der Stadt 637. kei- nesweges vollständige Demokratie statt, sondern, wie bei allen Italischen Griechen zur Zeit, ein Senat aus den Optimaten, der mit dem Volke oft selbst in offe- nem Kampfe lag 6.
1 Jambl. 35, 262.
2 Polyb. 2, 39. Jambl. 35, 263. vgl. hiezu wie zu dem Vorigen Heyne Opusc. Acad. II. p. 178.
3 2, 41, 5. und öfter. Paus. 7, 7, 1.
4 Thuk. 5, 80.
5 Hell. 7, 1, 44.
6 Liv. 24, 2. 3.
lung 1, forderte die Gegenparthei: woraus wir ſchlie- ßen duͤrfen, daß die Pythagoreer nach Spartiatiſch- Kretiſchem Grundſatze nichtverantwortliche Oberbehoͤrden hatten, und Wahl zu allen Staatsaͤmtern noͤthig hiel- ten. Wie furchtbar couvulſiviſche Bewegungen der Sturz des Bundes (gegen Ol. 69.) in den unteritali- ſchen Staaten verurſachte, bezeugt der beſorgte Antheil des geſammten Griechenlandes an der Beruhigung, wel- che endlich dadurch erreicht wurde, daß die Italiſchen Staͤdte den Dorismus aufgebend, allgemein Achaͤiſche Verfaſſung und Inſtitute annahmen 2, von denen ſie erſt unter der Herrſchaft des Syrakuſier Dionyſios und dann unter der Obmacht der umwohnenden Barbaren laſſen mußten. Die Achaͤiſche Verfaſſung nun war nach Polybios 3 gleich nach dem Sturze des letzten Koͤnigs Ogyges Volksherrſchaft geworden, und blieb es im Allgemeinen bei mannigfachem Wechſel im Einzelnen; wir wiſſen auch, daß ſie der Spartiatiſchen ſehr unaͤhn- lich war 4: indeſſen zweifeln wir doch, ob ſie in da- maliger Zeit ſchon eigentliche Demokratie genannt wer- den konnte, da Xenophon angiebt, daß in Sikyon Ol. 103. Timokratie herrſchte, nach den Geſetzen der Achaͤer”5, welche Worte unmoͤglich auf einen blos voruͤbergehenden Zuſtand dieſes Volkes gehen koͤnnen. So fand auch in Kroton im Jahre der Stadt 637. kei- nesweges vollſtaͤndige Demokratie ſtatt, ſondern, wie bei allen Italiſchen Griechen zur Zeit, ein Senat aus den Optimaten, der mit dem Volke oft ſelbſt in offe- nem Kampfe lag 6.
1 Jambl. 35, 262.
2 Polyb. 2, 39. Jambl. 35, 263. vgl. hiezu wie zu dem Vorigen Heyne Opusc. Acad. II. p. 178.
3 2, 41, 5. und oͤfter. Pauſ. 7, 7, 1.
4 Thuk. 5, 80.
5 Hell. 7, 1, 44.
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Kretiſchem Grundſatze nichtverantwortliche Oberbehoͤrden
hatten, und Wahl zu allen Staatsaͤmtern noͤthig hiel-
ten. Wie furchtbar couvulſiviſche Bewegungen der
Sturz des Bundes (gegen Ol. 69.) in den unteritali-
ſchen Staaten verurſachte, bezeugt der beſorgte Antheil
des geſammten Griechenlandes an der Beruhigung, wel-
che endlich dadurch erreicht wurde, daß die Italiſchen
Staͤdte den Dorismus aufgebend, allgemein Achaͤiſche
Verfaſſung und Inſtitute annahmen 2, von denen ſie
erſt unter der Herrſchaft des Syrakuſier Dionyſios und
dann unter der Obmacht der umwohnenden Barbaren
laſſen mußten. Die Achaͤiſche Verfaſſung nun war
nach Polybios 3 gleich nach dem Sturze des letzten
Koͤnigs Ogyges Volksherrſchaft geworden, und blieb es
im Allgemeinen bei mannigfachem Wechſel im Einzelnen;
wir wiſſen auch, daß ſie der Spartiatiſchen ſehr unaͤhn-
lich war 4: indeſſen zweifeln wir doch, ob ſie in da-
maliger Zeit ſchon eigentliche Demokratie genannt wer-
den konnte, da Xenophon angiebt, daß in Sikyon Ol.
103. Timokratie herrſchte, nach den Geſetzen der
Achaͤer” 5, welche Worte unmoͤglich auf einen blos
voruͤbergehenden Zuſtand dieſes Volkes gehen koͤnnen.
So fand auch in Kroton im Jahre der Stadt 637. kei-
nesweges vollſtaͤndige Demokratie ſtatt, ſondern, wie
bei allen Italiſchen Griechen zur Zeit, ein Senat aus
den Optimaten, der mit dem Volke oft ſelbſt in offe-
nem Kampfe lag 6.
1 Jambl. 35, 262.
2 Polyb. 2, 39. Jambl. 35, 263.
vgl. hiezu wie zu dem Vorigen Heyne Opusc. Acad. II. p. 178.
3 2, 41, 5. und oͤfter. Pauſ. 7, 7, 1.
4 Thuk. 5, 80.
5 Hell. 7, 1, 44.
6 Liv. 24, 2. 3.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/187>, abgerufen am 24.11.2024.
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