Indem wir vom Dorischen Staate sprechen, müs- sen wir gleich vornweg die Begriffe der Neuern über Ursprung, Wesen und Zweck des Staats bei Seite setzen, nach denen derselbe, wenn man den Meisten folgt, eine Sicherungsanstalt der Existenz und Rechte der in ihm enthaltenen Individuen ist. Der alten Vor- stellung davon kommen wir näher, wenn wir uns be- gnügen, den Staat als eine im Bewußtsein der Indi- viduen anerkannte und durch Thätigkeiten, die auf das Ganze Bezug haben, ausgesprochene Einheit zu fassen. Diese Einheit kann aus keiner andern hervorgegangen sein als einer durch Natur gegebenen, also der des Volkes oder eines Stammes oder eines noch geringern Gliedes desselben: wenn auch durch geschichtliche Um- bildung die Begriffe Staat und Volk mehr auseinan- der treten. Je strenger die Einheit ist, um desto mehr Thätigkeit wird gemeinsam, um desto prägnanter der Begriff des Staates. Wie er dieses bei den Griechen [i]m Allgemeinen weit mehr war als bei den Neuern, so
Drittes Buch. Staat der Dorier.
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Indem wir vom Doriſchen Staate ſprechen, muͤſ- ſen wir gleich vornweg die Begriffe der Neuern uͤber Urſprung, Weſen und Zweck des Staats bei Seite ſetzen, nach denen derſelbe, wenn man den Meiſten folgt, eine Sicherungsanſtalt der Exiſtenz und Rechte der in ihm enthaltenen Individuen iſt. Der alten Vor- ſtellung davon kommen wir naͤher, wenn wir uns be- gnuͤgen, den Staat als eine im Bewußtſein der Indi- viduen anerkannte und durch Thaͤtigkeiten, die auf das Ganze Bezug haben, ausgeſprochene Einheit zu faſſen. Dieſe Einheit kann aus keiner andern hervorgegangen ſein als einer durch Natur gegebenen, alſo der des Volkes oder eines Stammes oder eines noch geringern Gliedes deſſelben: wenn auch durch geſchichtliche Um- bildung die Begriffe Staat und Volk mehr auseinan- der treten. Je ſtrenger die Einheit iſt, um deſto mehr Thaͤtigkeit wird gemeinſam, um deſto praͤgnanter der Begriff des Staates. Wie er dieſes bei den Griechen [i]m Allgemeinen weit mehr war als bei den Neuern, ſo
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Drittes Buch.
Staat der Dorier.
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1.
Indem wir vom Doriſchen Staate ſprechen, muͤſ-
ſen wir gleich vornweg die Begriffe der Neuern uͤber
Urſprung, Weſen und Zweck des Staats bei Seite
ſetzen, nach denen derſelbe, wenn man den Meiſten
folgt, eine Sicherungsanſtalt der Exiſtenz und Rechte
der in ihm enthaltenen Individuen iſt. Der alten Vor-
ſtellung davon kommen wir naͤher, wenn wir uns be-
gnuͤgen, den Staat als eine im Bewußtſein der Indi-
viduen anerkannte und durch Thaͤtigkeiten, die auf das
Ganze Bezug haben, ausgeſprochene Einheit zu faſſen.
Dieſe Einheit kann aus keiner andern hervorgegangen
ſein als einer durch Natur gegebenen, alſo der des
Volkes oder eines Stammes oder eines noch geringern
Gliedes deſſelben: wenn auch durch geſchichtliche Um-
bildung die Begriffe Staat und Volk mehr auseinan-
der treten. Je ſtrenger die Einheit iſt, um deſto mehr
Thaͤtigkeit wird gemeinſam, um deſto praͤgnanter der
Begriff des Staates. Wie er dieſes bei den Griechen
im Allgemeinen weit mehr war als bei den Neuern, ſo
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/11>, abgerufen am 22.12.2024.
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