Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.der Natur und des Staates steht; kurz, weil er von den Fassen wir alle diese Umstände zusammen, so ergibt sich Nichts desto weniger belehren uns die gegenwärtigen der Natur und des Staates ſteht; kurz, weil er von den Faſſen wir alle dieſe Umſtaͤnde zuſammen, ſo ergibt ſich Nichts deſto weniger belehren uns die gegenwaͤrtigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0072" n="58"/> der Natur und des Staates ſteht; kurz, weil er von den<lb/> oben entwickelten erſten Grundſaͤtzen aller Wirthſchaft nicht<lb/> ungeſtraft abfallen kann.</p><lb/> <p>Faſſen wir alle dieſe Umſtaͤnde zuſammen, ſo ergibt ſich<lb/> die Eigenthuͤmlichkeit des Grund und Bodens, daß er unter<lb/> allen Guͤtern beſonders eine Buͤrgſchaft ſeines gerechten Ge-<lb/> brauches mit ſich fuͤhrt, daß man bey dieſem Geſchaͤft nicht<lb/> wohl fuͤr die Dauer von dem Geſetze des Staates, und von<lb/> ſeinem dringendſten Intereſſe abweichen kann, ohne den Werth<lb/> ſeines Eigenthums zu zerſtoͤren.</p><lb/> <p>Nichts deſto weniger belehren uns die gegenwaͤrtigen<lb/> Weltumſtaͤnde, daß alle dieſe wichtigen Ruͤckſichten auf eine<lb/> Zeitlang vergeſſen werden koͤnnen, daß ein Geſchlecht, ge-<lb/> blendet durch den Reitz vergaͤnglicher Guͤter, die Natur des<lb/> Grundeigenthums verlaͤugnen kann, und, daß alle Theorien<lb/> der Geſetzgebung ſich ausſchließend auf das abſolute Privat-<lb/> eigenthum werfen, und im Gebiete der Landwirthſchaft alles<lb/> Gemeinde- oder Familieneigenthum aufopfern wollen koͤnnen,<lb/> durch deſſen kraͤftige und perſoͤnliche Gegenwirkung, meiner<lb/> Darſtellung nach, doch erſt ein geſichertes Privateigenthum<lb/> moͤglich wird. Daß ein ſolcher Irrthum ein ganzes Zeitalter<lb/> ergreifen, und wenigſtens in den Koͤpfen der Philoſophen auch<lb/> fortdauern kann, erklaͤrt ſich nur dadurch, daß das Geſetz der<lb/> Natur und der buͤrgerlichen Ordnung, gleichguͤltig gegen die<lb/> Gedanken der Menſchen ungebethen und unerfleht ſein ſegenreiches<lb/> Regiment fortfuͤhrt, daß die Staatstheorien, da ſie nur die<lb/> Oberflaͤche der Dinge erkennen, auch nur an der Oberflaͤche<lb/> zu zerſtoͤren wiſſen, und, daß der natuͤrliche und gerechte Fleiß<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [58/0072]
der Natur und des Staates ſteht; kurz, weil er von den
oben entwickelten erſten Grundſaͤtzen aller Wirthſchaft nicht
ungeſtraft abfallen kann.
Faſſen wir alle dieſe Umſtaͤnde zuſammen, ſo ergibt ſich
die Eigenthuͤmlichkeit des Grund und Bodens, daß er unter
allen Guͤtern beſonders eine Buͤrgſchaft ſeines gerechten Ge-
brauches mit ſich fuͤhrt, daß man bey dieſem Geſchaͤft nicht
wohl fuͤr die Dauer von dem Geſetze des Staates, und von
ſeinem dringendſten Intereſſe abweichen kann, ohne den Werth
ſeines Eigenthums zu zerſtoͤren.
Nichts deſto weniger belehren uns die gegenwaͤrtigen
Weltumſtaͤnde, daß alle dieſe wichtigen Ruͤckſichten auf eine
Zeitlang vergeſſen werden koͤnnen, daß ein Geſchlecht, ge-
blendet durch den Reitz vergaͤnglicher Guͤter, die Natur des
Grundeigenthums verlaͤugnen kann, und, daß alle Theorien
der Geſetzgebung ſich ausſchließend auf das abſolute Privat-
eigenthum werfen, und im Gebiete der Landwirthſchaft alles
Gemeinde- oder Familieneigenthum aufopfern wollen koͤnnen,
durch deſſen kraͤftige und perſoͤnliche Gegenwirkung, meiner
Darſtellung nach, doch erſt ein geſichertes Privateigenthum
moͤglich wird. Daß ein ſolcher Irrthum ein ganzes Zeitalter
ergreifen, und wenigſtens in den Koͤpfen der Philoſophen auch
fortdauern kann, erklaͤrt ſich nur dadurch, daß das Geſetz der
Natur und der buͤrgerlichen Ordnung, gleichguͤltig gegen die
Gedanken der Menſchen ungebethen und unerfleht ſein ſegenreiches
Regiment fortfuͤhrt, daß die Staatstheorien, da ſie nur die
Oberflaͤche der Dinge erkennen, auch nur an der Oberflaͤche
zu zerſtoͤren wiſſen, und, daß der natuͤrliche und gerechte Fleiß
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