zu seyn, oder sich doch ohne Ende auf persönlichem oder sächlichem Wege zu berühren; also der Gesellschaft, also des Staates. Das Geld demnach, wo es erscheint, und wie es erscheint, ob als Wort oder als Metall ist nur Geld, in wie fern es kein Privateigenthum, sondern in wie fern es wie der Staat selbst, Gemeindeeigenthum möglichst vieler, ja aller ist. Denn noch einmahl: nur im Moment des Umsatzes oder der Circulation sind die Substanzen des Geldes wirklich Geld: und in diesem Moment sind sie Feod. --
Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann sich also nur theilen, in wie fern Privateigenthum möglich ist, aber Pri- vateigenthum ist nur möglich, in wie fern der Staat selbst, oder das Bedürfniß der persönlichen und sächlichen Gemein- schaft schon mächtig genug ist, um die verschiedenen Gegen- stände desselben persönlich, in der Gestalt des Geldes unter einander zu vermitteln. -- So würde ich die Vorstellung des Adam Smith von dem Verhältniß des Geldes zur Theilung der Arbeit periphrasiren.
Zugleich hätten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich nothwendigen Formen des Eigenthums, Privateigenthum (Allod) Gemeindeeigenthum (Feod) und das beyde umfassende Staatseigenthum, sich nothwendig aus einander ökonomisch entwickeln, und einander fortgehend bedingen; ferner, daß es eine bloße Täuschung sey, wenn man wähnt, daß irgend ein ökonomisches Geschäft, zum Beyspiel: das städtische Ge- werbe, auf einer Basis von bloßem und absolutem Privateigen- thume vor sich gehen könne; endlich, daß, wenn man bey solchem Gewerbe, verführt durch den Umstand, daß das Geld
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zu ſeyn, oder ſich doch ohne Ende auf perſoͤnlichem oder ſaͤchlichem Wege zu beruͤhren; alſo der Geſellſchaft, alſo des Staates. Das Geld demnach, wo es erſcheint, und wie es erſcheint, ob als Wort oder als Metall iſt nur Geld, in wie fern es kein Privateigenthum, ſondern in wie fern es wie der Staat ſelbſt, Gemeindeeigenthum moͤglichſt vieler, ja aller iſt. Denn noch einmahl: nur im Moment des Umſatzes oder der Circulation ſind die Subſtanzen des Geldes wirklich Geld: und in dieſem Moment ſind ſie Feod. —
Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann ſich alſo nur theilen, in wie fern Privateigenthum moͤglich iſt, aber Pri- vateigenthum iſt nur moͤglich, in wie fern der Staat ſelbſt, oder das Beduͤrfniß der perſoͤnlichen und ſaͤchlichen Gemein- ſchaft ſchon maͤchtig genug iſt, um die verſchiedenen Gegen- ſtaͤnde desſelben perſoͤnlich, in der Geſtalt des Geldes unter einander zu vermitteln. — So wuͤrde ich die Vorſtellung des Adam Smith von dem Verhaͤltniß des Geldes zur Theilung der Arbeit periphraſiren.
Zugleich haͤtten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich nothwendigen Formen des Eigenthums, Privateigenthum (Allod) Gemeindeeigenthum (Feod) und das beyde umfaſſende Staatseigenthum, ſich nothwendig aus einander oͤkonomiſch entwickeln, und einander fortgehend bedingen; ferner, daß es eine bloße Taͤuſchung ſey, wenn man waͤhnt, daß irgend ein oͤkonomiſches Geſchaͤft, zum Beyſpiel: das ſtaͤdtiſche Ge- werbe, auf einer Baſis von bloßem und abſolutem Privateigen- thume vor ſich gehen koͤnne; endlich, daß, wenn man bey ſolchem Gewerbe, verfuͤhrt durch den Umſtand, daß das Geld
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zu ſeyn, oder ſich doch ohne Ende auf perſoͤnlichem oder
ſaͤchlichem Wege zu beruͤhren; alſo der Geſellſchaft, alſo des
Staates. Das Geld demnach, wo es erſcheint, und wie es
erſcheint, ob als Wort oder als Metall iſt nur Geld, in wie
fern es kein Privateigenthum, ſondern in wie fern es wie der
Staat ſelbſt, Gemeindeeigenthum moͤglichſt vieler, ja aller iſt.
Denn noch einmahl: nur im Moment des Umſatzes oder der
Circulation ſind die Subſtanzen des Geldes wirklich Geld:
und in dieſem Moment ſind ſie Feod. —
Mehrerley bisher verbundene Arbeit kann ſich alſo nur
theilen, in wie fern Privateigenthum moͤglich iſt, aber Pri-
vateigenthum iſt nur moͤglich, in wie fern der Staat ſelbſt,
oder das Beduͤrfniß der perſoͤnlichen und ſaͤchlichen Gemein-
ſchaft ſchon maͤchtig genug iſt, um die verſchiedenen Gegen-
ſtaͤnde desſelben perſoͤnlich, in der Geſtalt des Geldes unter
einander zu vermitteln. — So wuͤrde ich die Vorſtellung des
Adam Smith von dem Verhaͤltniß des Geldes zur Theilung
der Arbeit periphraſiren.
Zugleich haͤtten wir nunmehr gezeigt, daß die drey gleich
nothwendigen Formen des Eigenthums, Privateigenthum
(Allod) Gemeindeeigenthum (Feod) und das beyde umfaſſende
Staatseigenthum, ſich nothwendig aus einander oͤkonomiſch
entwickeln, und einander fortgehend bedingen; ferner, daß es
eine bloße Taͤuſchung ſey, wenn man waͤhnt, daß irgend ein
oͤkonomiſches Geſchaͤft, zum Beyſpiel: das ſtaͤdtiſche Ge-
werbe, auf einer Baſis von bloßem und abſolutem Privateigen-
thume vor ſich gehen koͤnne; endlich, daß, wenn man bey
ſolchem Gewerbe, verfuͤhrt durch den Umſtand, daß das Geld
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/49>, abgerufen am 16.02.2025.
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