Zweytes Kapitel. Verhältniß der Personen und Sachen zu einander und zum Staat.
Man erwäge die Forderung, welche an die Wissenschaft der Nationalökonomie gewöhnlich gemacht wird: sie soll die Quellen erforschen, aus denen diejenigen Erscheinungen her- fließen, die man mit dem Worte Nationalreichthum zusam- men zu fassen pflegt, und ihre beste Benutzung nachweisen. Nationalreichthum in der allgemein angenommenen Bedeutung, ist aber nicht mehr, als eine gewisse Fülle derjenigen Mittel oder Sachen, die zur Erhaltung, Erleichterung, Verschönerung des äußeren Lebens der Menschen wesentlich gehören. Da nun der Werth dieser Sachen einerseits nur relativ ist, und durch die Natur, wie durch das Bedürfniß derjenigen Menschen be- stimmt wird, die sich derselben bedienen sollen; da anderer- seits die gesammte und fortgesetzte Thätigkeit aller Glieder der bürgerlichen Gesellschaft in Anspruch genommen werden muß, um diese Sachen zu gewinnen und herbey zu schaffen; da endlich alle diese Thätigkeiten nicht bloß durch ihre abgeson- derte Anstrengung, sondern nur durch eine gewisse gliederartige Verschränkung unter einander, oder durch einen zusammen- hängenden Organismus den beabsichtigten Zweck erreichen, so sieht man leicht ein, daß die Herbeyschaffung der Sachen nur der scheinbare Zweck der Nationalökonomie sey.
Zweytes Kapitel. Verhaͤltniß der Perſonen und Sachen zu einander und zum Staat.
Man erwaͤge die Forderung, welche an die Wiſſenſchaft der Nationaloͤkonomie gewoͤhnlich gemacht wird: ſie ſoll die Quellen erforſchen, aus denen diejenigen Erſcheinungen her- fließen, die man mit dem Worte Nationalreichthum zuſam- men zu faſſen pflegt, und ihre beſte Benutzung nachweiſen. Nationalreichthum in der allgemein angenommenen Bedeutung, iſt aber nicht mehr, als eine gewiſſe Fuͤlle derjenigen Mittel oder Sachen, die zur Erhaltung, Erleichterung, Verſchoͤnerung des aͤußeren Lebens der Menſchen weſentlich gehoͤren. Da nun der Werth dieſer Sachen einerſeits nur relativ iſt, und durch die Natur, wie durch das Beduͤrfniß derjenigen Menſchen be- ſtimmt wird, die ſich derſelben bedienen ſollen; da anderer- ſeits die geſammte und fortgeſetzte Thaͤtigkeit aller Glieder der buͤrgerlichen Geſellſchaft in Anſpruch genommen werden muß, um dieſe Sachen zu gewinnen und herbey zu ſchaffen; da endlich alle dieſe Thaͤtigkeiten nicht bloß durch ihre abgeſon- derte Anſtrengung, ſondern nur durch eine gewiſſe gliederartige Verſchraͤnkung unter einander, oder durch einen zuſammen- haͤngenden Organismus den beabſichtigten Zweck erreichen, ſo ſieht man leicht ein, daß die Herbeyſchaffung der Sachen nur der ſcheinbare Zweck der Nationaloͤkonomie ſey.
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Zweytes Kapitel.
Verhaͤltniß der Perſonen und Sachen zu einander
und zum Staat.
Man erwaͤge die Forderung, welche an die Wiſſenſchaft
der Nationaloͤkonomie gewoͤhnlich gemacht wird: ſie ſoll die
Quellen erforſchen, aus denen diejenigen Erſcheinungen her-
fließen, die man mit dem Worte Nationalreichthum zuſam-
men zu faſſen pflegt, und ihre beſte Benutzung nachweiſen.
Nationalreichthum in der allgemein angenommenen Bedeutung,
iſt aber nicht mehr, als eine gewiſſe Fuͤlle derjenigen Mittel oder
Sachen, die zur Erhaltung, Erleichterung, Verſchoͤnerung
des aͤußeren Lebens der Menſchen weſentlich gehoͤren. Da nun
der Werth dieſer Sachen einerſeits nur relativ iſt, und durch
die Natur, wie durch das Beduͤrfniß derjenigen Menſchen be-
ſtimmt wird, die ſich derſelben bedienen ſollen; da anderer-
ſeits die geſammte und fortgeſetzte Thaͤtigkeit aller Glieder der
buͤrgerlichen Geſellſchaft in Anſpruch genommen werden muß,
um dieſe Sachen zu gewinnen und herbey zu ſchaffen; da
endlich alle dieſe Thaͤtigkeiten nicht bloß durch ihre abgeſon-
derte Anſtrengung, ſondern nur durch eine gewiſſe gliederartige
Verſchraͤnkung unter einander, oder durch einen zuſammen-
haͤngenden Organismus den beabſichtigten Zweck erreichen,
ſo ſieht man leicht ein, daß die Herbeyſchaffung der Sachen
nur der ſcheinbare Zweck der Nationaloͤkonomie ſey.
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/30>, abgerufen am 03.03.2025.
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