und die Kraft des Staates: ich nenne diese beyden Kräfte Elemente, weil eine ohne die andere nicht besteht, ja nicht einmahl wirklich da ist. Alles Einzelne im Umkreise eines Staates Vorhandene, ist nur thätig und productiv vorhanden, in wie fern es in beständiger Wechselwirkung mit dem Allge- meinen und Gemeinschaftlichen steht.
Das Staatsvermögen ist also der gesammte Inbe- griff derjenigen Kräfte, unter deren sichtbarem und unsichtbarem Einfluß dasPrivatvermögen entsteht, wächst, sich vertheidigt und behauptet. Es besteht also keineswegs allein in den Er- trägnissen des Staatseigenthums und der verschiedenen Abga- ben, oder in dem Capitalwerth dieser Einkünfte; die ge- sammten Vertheidigungskräfte der Menschen wie des Bodens, Armeen, Festungen, Waffen, die administrative Kunst des gesammten Civiletats, ja die Verfassung, die Gesetze, alle großen Nationalerinnerungen sind Bestandtheile des Staats- vermögens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß die Gesammtkraft aller übrigen Individuen, als integriren- der Theil des Staatsvermögens angesehen werden, denn auch diese beschränkt, also befestiget und verbürgt dem Einzelnen seine besondere Existenz, mit allem derselben untergeordneten Beywesen. Alle diese Dinge müssen beharren und wachsen, wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachsen soll, und jede Veränderung die sich auf ihrer Seite zuträgt, reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.
So nun beginnt alle Einsicht in die Haushaltung einer Nation, mit der deutlichen und sichern Erkenntniß der von der Vorsehung in allen menschlichen Geschäften angeordneten,
und die Kraft des Staates: ich nenne dieſe beyden Kraͤfte Elemente, weil eine ohne die andere nicht beſteht, ja nicht einmahl wirklich da iſt. Alles Einzelne im Umkreiſe eines Staates Vorhandene, iſt nur thaͤtig und productiv vorhanden, in wie fern es in beſtaͤndiger Wechſelwirkung mit dem Allge- meinen und Gemeinſchaftlichen ſteht.
Das Staatsvermoͤgen iſt alſo der geſammte Inbe- griff derjenigen Kraͤfte, unter deren ſichtbarem und unſichtbarem Einfluß dasPrivatvermoͤgen entſteht, waͤchſt, ſich vertheidigt und behauptet. Es beſteht alſo keineswegs allein in den Er- traͤgniſſen des Staatseigenthums und der verſchiedenen Abga- ben, oder in dem Capitalwerth dieſer Einkuͤnfte; die ge- ſammten Vertheidigungskraͤfte der Menſchen wie des Bodens, Armeen, Feſtungen, Waffen, die adminiſtrative Kunſt des geſammten Civiletats, ja die Verfaſſung, die Geſetze, alle großen Nationalerinnerungen ſind Beſtandtheile des Staats- vermoͤgens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß die Geſammtkraft aller uͤbrigen Individuen, als integriren- der Theil des Staatsvermoͤgens angeſehen werden, denn auch dieſe beſchraͤnkt, alſo befeſtiget und verbuͤrgt dem Einzelnen ſeine beſondere Exiſtenz, mit allem derſelben untergeordneten Beyweſen. Alle dieſe Dinge muͤſſen beharren und wachſen, wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachſen ſoll, und jede Veraͤnderung die ſich auf ihrer Seite zutraͤgt, reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.
So nun beginnt alle Einſicht in die Haushaltung einer Nation, mit der deutlichen und ſichern Erkenntniß der von der Vorſehung in allen menſchlichen Geſchaͤften angeordneten,
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[14/0028]
und die Kraft des Staates: ich nenne dieſe beyden Kraͤfte
Elemente, weil eine ohne die andere nicht beſteht, ja nicht
einmahl wirklich da iſt. Alles Einzelne im Umkreiſe eines
Staates Vorhandene, iſt nur thaͤtig und productiv vorhanden,
in wie fern es in beſtaͤndiger Wechſelwirkung mit dem Allge-
meinen und Gemeinſchaftlichen ſteht.
Das Staatsvermoͤgen iſt alſo der geſammte Inbe-
griff derjenigen Kraͤfte, unter deren ſichtbarem und unſichtbarem
Einfluß das Privatvermoͤgen entſteht, waͤchſt, ſich vertheidigt
und behauptet. Es beſteht alſo keineswegs allein in den Er-
traͤgniſſen des Staatseigenthums und der verſchiedenen Abga-
ben, oder in dem Capitalwerth dieſer Einkuͤnfte; die ge-
ſammten Vertheidigungskraͤfte der Menſchen wie des Bodens,
Armeen, Feſtungen, Waffen, die adminiſtrative Kunſt des
geſammten Civiletats, ja die Verfaſſung, die Geſetze, alle
großen Nationalerinnerungen ſind Beſtandtheile des Staats-
vermoͤgens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß
die Geſammtkraft aller uͤbrigen Individuen, als integriren-
der Theil des Staatsvermoͤgens angeſehen werden, denn auch
dieſe beſchraͤnkt, alſo befeſtiget und verbuͤrgt dem Einzelnen
ſeine beſondere Exiſtenz, mit allem derſelben untergeordneten
Beyweſen. Alle dieſe Dinge muͤſſen beharren und wachſen,
wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachſen
ſoll, und jede Veraͤnderung die ſich auf ihrer Seite zutraͤgt,
reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.
So nun beginnt alle Einſicht in die Haushaltung einer
Nation, mit der deutlichen und ſichern Erkenntniß der von der
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/28>, abgerufen am 08.07.2024.
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