Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.

Bild:
<< vorherige Seite

und die Kraft des Staates: ich nenne diese beyden Kräfte
Elemente, weil eine ohne die andere nicht besteht, ja nicht
einmahl wirklich da ist. Alles Einzelne im Umkreise eines
Staates Vorhandene, ist nur thätig und productiv vorhanden,
in wie fern es in beständiger Wechselwirkung mit dem Allge-
meinen und Gemeinschaftlichen steht.

Das Staatsvermögen ist also der gesammte Inbe-
griff derjenigen Kräfte, unter deren sichtbarem und unsichtbarem
Einfluß das Privatvermögen entsteht, wächst, sich vertheidigt
und behauptet. Es besteht also keineswegs allein in den Er-
trägnissen des Staatseigenthums und der verschiedenen Abga-
ben, oder in dem Capitalwerth dieser Einkünfte; die ge-
sammten Vertheidigungskräfte der Menschen wie des Bodens,
Armeen, Festungen, Waffen, die administrative Kunst des
gesammten Civiletats, ja die Verfassung, die Gesetze, alle
großen Nationalerinnerungen sind Bestandtheile des Staats-
vermögens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß
die Gesammtkraft aller übrigen Individuen, als integriren-
der Theil des Staatsvermögens angesehen werden, denn auch
diese beschränkt, also befestiget und verbürgt dem Einzelnen
seine besondere Existenz, mit allem derselben untergeordneten
Beywesen. Alle diese Dinge müssen beharren und wachsen,
wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachsen
soll, und jede Veränderung die sich auf ihrer Seite zuträgt,
reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.

So nun beginnt alle Einsicht in die Haushaltung einer
Nation, mit der deutlichen und sichern Erkenntniß der von der
Vorsehung in allen menschlichen Geschäften angeordneten,

und die Kraft des Staates: ich nenne dieſe beyden Kraͤfte
Elemente, weil eine ohne die andere nicht beſteht, ja nicht
einmahl wirklich da iſt. Alles Einzelne im Umkreiſe eines
Staates Vorhandene, iſt nur thaͤtig und productiv vorhanden,
in wie fern es in beſtaͤndiger Wechſelwirkung mit dem Allge-
meinen und Gemeinſchaftlichen ſteht.

Das Staatsvermoͤgen iſt alſo der geſammte Inbe-
griff derjenigen Kraͤfte, unter deren ſichtbarem und unſichtbarem
Einfluß das Privatvermoͤgen entſteht, waͤchſt, ſich vertheidigt
und behauptet. Es beſteht alſo keineswegs allein in den Er-
traͤgniſſen des Staatseigenthums und der verſchiedenen Abga-
ben, oder in dem Capitalwerth dieſer Einkuͤnfte; die ge-
ſammten Vertheidigungskraͤfte der Menſchen wie des Bodens,
Armeen, Feſtungen, Waffen, die adminiſtrative Kunſt des
geſammten Civiletats, ja die Verfaſſung, die Geſetze, alle
großen Nationalerinnerungen ſind Beſtandtheile des Staats-
vermoͤgens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß
die Geſammtkraft aller uͤbrigen Individuen, als integriren-
der Theil des Staatsvermoͤgens angeſehen werden, denn auch
dieſe beſchraͤnkt, alſo befeſtiget und verbuͤrgt dem Einzelnen
ſeine beſondere Exiſtenz, mit allem derſelben untergeordneten
Beyweſen. Alle dieſe Dinge muͤſſen beharren und wachſen,
wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachſen
ſoll, und jede Veraͤnderung die ſich auf ihrer Seite zutraͤgt,
reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.

So nun beginnt alle Einſicht in die Haushaltung einer
Nation, mit der deutlichen und ſichern Erkenntniß der von der
Vorſehung in allen menſchlichen Geſchaͤften angeordneten,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0028" n="14"/>
und die Kraft des Staates: ich nenne die&#x017F;e beyden Kra&#x0364;fte<lb/>
Elemente, weil eine ohne die andere nicht be&#x017F;teht, ja nicht<lb/>
einmahl wirklich da i&#x017F;t. Alles Einzelne im Umkrei&#x017F;e eines<lb/>
Staates Vorhandene, i&#x017F;t nur tha&#x0364;tig und productiv vorhanden,<lb/>
in wie fern es in be&#x017F;ta&#x0364;ndiger Wech&#x017F;elwirkung mit dem Allge-<lb/>
meinen und Gemein&#x017F;chaftlichen &#x017F;teht.</p><lb/>
          <p>Das <hi rendition="#g">Staatsvermo&#x0364;gen</hi> i&#x017F;t al&#x017F;o der ge&#x017F;ammte Inbe-<lb/>
griff derjenigen Kra&#x0364;fte, unter deren <choice><sic>&#x017F;ichtbaren</sic><corr>&#x017F;ichtbarem</corr></choice> und <choice><sic>un&#x017F;ichtbaren</sic><corr>un&#x017F;ichtbarem</corr></choice><lb/>
Einfluß <choice><sic>des</sic><corr>das</corr></choice> <choice><sic>Privatvermo&#x0364;gens</sic><corr>Privatvermo&#x0364;gen</corr></choice> ent&#x017F;teht, wa&#x0364;ch&#x017F;t, &#x017F;ich vertheidigt<lb/>
und behauptet. Es be&#x017F;teht al&#x017F;o keineswegs allein in den Er-<lb/>
tra&#x0364;gni&#x017F;&#x017F;en des Staatseigenthums und der ver&#x017F;chiedenen Abga-<lb/>
ben, oder in dem Capitalwerth die&#x017F;er Einku&#x0364;nfte; die ge-<lb/>
&#x017F;ammten Vertheidigungskra&#x0364;fte der Men&#x017F;chen wie des Bodens,<lb/>
Armeen, Fe&#x017F;tungen, Waffen, die admini&#x017F;trative Kun&#x017F;t des<lb/>
ge&#x017F;ammten Civiletats, ja die Verfa&#x017F;&#x017F;ung, die Ge&#x017F;etze, alle<lb/>
großen Nationalerinnerungen &#x017F;ind Be&#x017F;tandtheile des Staats-<lb/>
vermo&#x0364;gens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß<lb/>
die Ge&#x017F;ammtkraft aller u&#x0364;brigen Individuen, als integriren-<lb/>
der Theil des Staatsvermo&#x0364;gens ange&#x017F;ehen werden, denn auch<lb/>
die&#x017F;e be&#x017F;chra&#x0364;nkt, al&#x017F;o befe&#x017F;tiget und verbu&#x0364;rgt dem Einzelnen<lb/>
&#x017F;eine be&#x017F;ondere Exi&#x017F;tenz, mit allem der&#x017F;elben untergeordneten<lb/>
Beywe&#x017F;en. Alle die&#x017F;e Dinge mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en beharren und wach&#x017F;en,<lb/>
wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wach&#x017F;en<lb/>
&#x017F;oll, und jede Vera&#x0364;nderung die &#x017F;ich auf ihrer Seite zutra&#x0364;gt,<lb/>
reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen.</p><lb/>
          <p>So nun beginnt alle Ein&#x017F;icht in die Haushaltung einer<lb/>
Nation, mit der deutlichen und &#x017F;ichern Erkenntniß der von der<lb/>
Vor&#x017F;ehung in allen men&#x017F;chlichen Ge&#x017F;cha&#x0364;ften angeordneten,<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[14/0028] und die Kraft des Staates: ich nenne dieſe beyden Kraͤfte Elemente, weil eine ohne die andere nicht beſteht, ja nicht einmahl wirklich da iſt. Alles Einzelne im Umkreiſe eines Staates Vorhandene, iſt nur thaͤtig und productiv vorhanden, in wie fern es in beſtaͤndiger Wechſelwirkung mit dem Allge- meinen und Gemeinſchaftlichen ſteht. Das Staatsvermoͤgen iſt alſo der geſammte Inbe- griff derjenigen Kraͤfte, unter deren ſichtbarem und unſichtbarem Einfluß das Privatvermoͤgen entſteht, waͤchſt, ſich vertheidigt und behauptet. Es beſteht alſo keineswegs allein in den Er- traͤgniſſen des Staatseigenthums und der verſchiedenen Abga- ben, oder in dem Capitalwerth dieſer Einkuͤnfte; die ge- ſammten Vertheidigungskraͤfte der Menſchen wie des Bodens, Armeen, Feſtungen, Waffen, die adminiſtrative Kunſt des geſammten Civiletats, ja die Verfaſſung, die Geſetze, alle großen Nationalerinnerungen ſind Beſtandtheile des Staats- vermoͤgens. Ja, aus dem Standpuncte des Einzelnen muß die Geſammtkraft aller uͤbrigen Individuen, als integriren- der Theil des Staatsvermoͤgens angeſehen werden, denn auch dieſe beſchraͤnkt, alſo befeſtiget und verbuͤrgt dem Einzelnen ſeine beſondere Exiſtenz, mit allem derſelben untergeordneten Beyweſen. Alle dieſe Dinge muͤſſen beharren und wachſen, wenn der Einzelne mit dem Seinigen beharren und wachſen ſoll, und jede Veraͤnderung die ſich auf ihrer Seite zutraͤgt, reagirt nothwendig auf der Seite des Einzelnen. So nun beginnt alle Einſicht in die Haushaltung einer Nation, mit der deutlichen und ſichern Erkenntniß der von der Vorſehung in allen menſchlichen Geſchaͤften angeordneten,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/28
Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/28>, abgerufen am 24.11.2024.