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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.

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Verkehr und diesen in der Dienstbarkeit und Abhängigkeit
vom Golde regulire. Es ist wahr, die Goldmünze war in je-
nen Zeiten in England so wenig, als noch heute in Deutsch-
land
, gesetzliche Zahlung (legal tender); niemand war ge-
zwungen, sie anders als nach einem verabredeten Werthe an-
zunehmen, bis die Proclamation vom vierten Jahre Georg
des Ersten
, den Werth der Guineen auf 21 Schilling fest-
setzte, und das Statut vom vierzehnten Jahre König Georg
des Dritten
anordnete, daß keine Schuld über 25. l. in
Silbermünze sollte aufgedrungen werden können, außer nach
dem Gewicht, die Unze Silbers zu 5. 3. 2. d. -- Das ge-
sammte in den Jahren 1696--1699 neu umgeprägte Sil-
bergeld war verschwunden oder corrumpirt, und so mochte
es wirklich scheinen, daß sich in der nunmehrigen Lage Groß-
brittaniens
das Gold viel mehr als das Silber zum Maaß-
stabe des Werthes eignete. Indeß hatte bereits im J. 1773
die Goldmünze das ganze frühere Schicksal der Silbermünze
erlebt: in diesem Jahre wurde eine Ummünzung des ge-
sammten Goldes nothwendig, die bis in das Jahr 1777
dauerte; und eine der Hauptbeschwerden in der gegenwärti-
gen Lage von England ist wieder, daß das ganze Product
dieser und folgender Ummünzungen größtentheils verschwun-
den ist. Welche besonderen Umstände auch jede von diesen beyden
Depreciationen und Ummünzungen und Auswanderungen vor
den andern auszeichnen mögen, so ist doch so viel gewiß, daß
weder die Corruption der Goldmünze nach dem siebenjähri-
gen Kriege bis auf 1777, noch der gegenwärtige Mangel
derselben, der noch überdieß von einer bedeutenden Corruption

Verkehr und dieſen in der Dienſtbarkeit und Abhaͤngigkeit
vom Golde regulire. Es iſt wahr, die Goldmuͤnze war in je-
nen Zeiten in England ſo wenig, als noch heute in Deutſch-
land
, geſetzliche Zahlung (legal tender); niemand war ge-
zwungen, ſie anders als nach einem verabredeten Werthe an-
zunehmen, bis die Proclamation vom vierten Jahre Georg
des Erſten
, den Werth der Guineen auf 21 Schilling feſt-
ſetzte, und das Statut vom vierzehnten Jahre Koͤnig Georg
des Dritten
anordnete, daß keine Schuld uͤber 25. l. in
Silbermuͤnze ſollte aufgedrungen werden koͤnnen, außer nach
dem Gewicht, die Unze Silbers zu 5. 3. 2. d. — Das ge-
ſammte in den Jahren 1696—1699 neu umgepraͤgte Sil-
bergeld war verſchwunden oder corrumpirt, und ſo mochte
es wirklich ſcheinen, daß ſich in der nunmehrigen Lage Groß-
brittaniens
das Gold viel mehr als das Silber zum Maaß-
ſtabe des Werthes eignete. Indeß hatte bereits im J. 1773
die Goldmuͤnze das ganze fruͤhere Schickſal der Silbermuͤnze
erlebt: in dieſem Jahre wurde eine Ummuͤnzung des ge-
ſammten Goldes nothwendig, die bis in das Jahr 1777
dauerte; und eine der Hauptbeſchwerden in der gegenwaͤrti-
gen Lage von England iſt wieder, daß das ganze Product
dieſer und folgender Ummuͤnzungen groͤßtentheils verſchwun-
den iſt. Welche beſonderen Umſtaͤnde auch jede von dieſen beyden
Depreciationen und Ummuͤnzungen und Auswanderungen vor
den andern auszeichnen moͤgen, ſo iſt doch ſo viel gewiß, daß
weder die Corruption der Goldmuͤnze nach dem ſiebenjaͤhri-
gen Kriege bis auf 1777, noch der gegenwaͤrtige Mangel
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[250/0264] Verkehr und dieſen in der Dienſtbarkeit und Abhaͤngigkeit vom Golde regulire. Es iſt wahr, die Goldmuͤnze war in je- nen Zeiten in England ſo wenig, als noch heute in Deutſch- land, geſetzliche Zahlung (legal tender); niemand war ge- zwungen, ſie anders als nach einem verabredeten Werthe an- zunehmen, bis die Proclamation vom vierten Jahre Georg des Erſten, den Werth der Guineen auf 21 Schilling feſt- ſetzte, und das Statut vom vierzehnten Jahre Koͤnig Georg des Dritten anordnete, daß keine Schuld uͤber 25. l. in Silbermuͤnze ſollte aufgedrungen werden koͤnnen, außer nach dem Gewicht, die Unze Silbers zu 5. 3. 2. d. — Das ge- ſammte in den Jahren 1696—1699 neu umgepraͤgte Sil- bergeld war verſchwunden oder corrumpirt, und ſo mochte es wirklich ſcheinen, daß ſich in der nunmehrigen Lage Groß- brittaniens das Gold viel mehr als das Silber zum Maaß- ſtabe des Werthes eignete. Indeß hatte bereits im J. 1773 die Goldmuͤnze das ganze fruͤhere Schickſal der Silbermuͤnze erlebt: in dieſem Jahre wurde eine Ummuͤnzung des ge- ſammten Goldes nothwendig, die bis in das Jahr 1777 dauerte; und eine der Hauptbeſchwerden in der gegenwaͤrti- gen Lage von England iſt wieder, daß das ganze Product dieſer und folgender Ummuͤnzungen groͤßtentheils verſchwun- den iſt. Welche beſonderen Umſtaͤnde auch jede von dieſen beyden Depreciationen und Ummuͤnzungen und Auswanderungen vor den andern auszeichnen moͤgen, ſo iſt doch ſo viel gewiß, daß weder die Corruption der Goldmuͤnze nach dem ſiebenjaͤhri- gen Kriege bis auf 1777, noch der gegenwaͤrtige Mangel derſelben, der noch uͤberdieß von einer bedeutenden Corruption

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Zitationshilfe: Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/264>, abgerufen am 24.11.2024.