ausgeprägt ist, gekauft wird, kann nicht in demselben Ver- stande mit Silberbaaren, nach dem veränderlichen Preise des Marktes gekauft werden. Der Silberpreis der 3. l. 17. s. 101/2 d. für die Unze Gold wäre kein fester Preis, kein Münz- preis, wenn man nach Belieben für dieses fixirte Silber das veränderliche Silber des Marktes setzen könnte.
Indem die Brittische Münze ihren Münzpreis festsetzt, so erklärt sie, daß sie die Unze Goldes mit einer bestimm- ten Anzahl aliquoter Theile einer Unze Silbers bezahlen wol- le, oder mit einer solchen Valuta, die durch die Gesetze des Landes (aber nicht bloß durch den Marktpreis) als gleichgeltend mit dieser bestimmten Anzahl aliquoter Theile einer Unze Silbers angeordnet sey: so wie man in St. Domingo das Verhältniß eines Pfundes Caffee zu einem Pfunde Zucker durch das Gesetz fixiren könnte, während dieses Verhältniß auf dem Markte beweglich und unveränderlich bliebe wie bisher. Wäre nun in diesem Verhältnisse Caffee oder Zucker, in jenem Gold oder Silber der Maaßstab? -- Keines von beyden ist absoluter Maaßstab des andern; jedes mißt das andre.
Es ist also nur Täuschung, wenn man meint, das eine Glied dieses Verhältnisses könne fixirt, das andere der Dispo- sition des Marktes überlassen werden; entweder werden bey- de Glieder fixirt, oder es ist überhaupt kein Verhältniß, und also auch kein Glied des Verhältnisses fixirt worden.
Nun frägt sich: wer fixirt das Verhältniß? -- Die Münze. -- Also der Münzdirektor setzt das Verhältniß nach Willkühr an? -- Nein, er erhält seine Instruction von der Staatsgewalt. -- Also die Staatsgewalt setzt das Verhält-
ausgepraͤgt iſt, gekauft wird, kann nicht in demſelben Ver- ſtande mit Silberbaaren, nach dem veraͤnderlichen Preiſe des Marktes gekauft werden. Der Silberpreis der 3. l. 17. s. 10½ d. fuͤr die Unze Gold waͤre kein feſter Preis, kein Muͤnz- preis, wenn man nach Belieben fuͤr dieſes fixirte Silber das veraͤnderliche Silber des Marktes ſetzen koͤnnte.
Indem die Brittiſche Muͤnze ihren Muͤnzpreis feſtſetzt, ſo erklaͤrt ſie, daß ſie die Unze Goldes mit einer beſtimm- ten Anzahl aliquoter Theile einer Unze Silbers bezahlen wol- le, oder mit einer ſolchen Valuta, die durch die Geſetze des Landes (aber nicht bloß durch den Marktpreis) als gleichgeltend mit dieſer beſtimmten Anzahl aliquoter Theile einer Unze Silbers angeordnet ſey: ſo wie man in St. Domingo das Verhaͤltniß eines Pfundes Caffee zu einem Pfunde Zucker durch das Geſetz fixiren koͤnnte, waͤhrend dieſes Verhaͤltniß auf dem Markte beweglich und unveraͤnderlich bliebe wie bisher. Waͤre nun in dieſem Verhaͤltniſſe Caffee oder Zucker, in jenem Gold oder Silber der Maaßſtab? — Keines von beyden iſt abſoluter Maaßſtab des andern; jedes mißt das andre.
Es iſt alſo nur Taͤuſchung, wenn man meint, das eine Glied dieſes Verhaͤltniſſes koͤnne fixirt, das andere der Dispo- ſition des Marktes uͤberlaſſen werden; entweder werden bey- de Glieder fixirt, oder es iſt uͤberhaupt kein Verhaͤltniß, und alſo auch kein Glied des Verhaͤltniſſes fixirt worden.
Nun fraͤgt ſich: wer fixirt das Verhaͤltniß? — Die Muͤnze. — Alſo der Muͤnzdirektor ſetzt das Verhaͤltniß nach Willkuͤhr an? — Nein, er erhaͤlt ſeine Inſtruction von der Staatsgewalt. — Alſo die Staatsgewalt ſetzt das Verhaͤlt-
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ausgepraͤgt iſt, gekauft wird, kann nicht in demſelben Ver-
ſtande mit Silberbaaren, nach dem veraͤnderlichen Preiſe des
Marktes gekauft werden. Der Silberpreis der 3. l. 17. s.
10½ d. fuͤr die Unze Gold waͤre kein feſter Preis, kein Muͤnz-
preis, wenn man nach Belieben fuͤr dieſes fixirte Silber das
veraͤnderliche Silber des Marktes ſetzen koͤnnte.
Indem die Brittiſche Muͤnze ihren Muͤnzpreis feſtſetzt,
ſo erklaͤrt ſie, daß ſie die Unze Goldes mit einer beſtimm-
ten Anzahl aliquoter Theile einer Unze Silbers bezahlen wol-
le, oder mit einer ſolchen Valuta, die durch die Geſetze des
Landes (aber nicht bloß durch den Marktpreis) als gleichgeltend
mit dieſer beſtimmten Anzahl aliquoter Theile einer Unze
Silbers angeordnet ſey: ſo wie man in St. Domingo das
Verhaͤltniß eines Pfundes Caffee zu einem Pfunde Zucker durch
das Geſetz fixiren koͤnnte, waͤhrend dieſes Verhaͤltniß auf
dem Markte beweglich und unveraͤnderlich bliebe wie bisher.
Waͤre nun in dieſem Verhaͤltniſſe Caffee oder Zucker, in jenem
Gold oder Silber der Maaßſtab? — Keines von beyden iſt
abſoluter Maaßſtab des andern; jedes mißt das andre.
Es iſt alſo nur Taͤuſchung, wenn man meint, das eine
Glied dieſes Verhaͤltniſſes koͤnne fixirt, das andere der Dispo-
ſition des Marktes uͤberlaſſen werden; entweder werden bey-
de Glieder fixirt, oder es iſt uͤberhaupt kein Verhaͤltniß,
und alſo auch kein Glied des Verhaͤltniſſes fixirt worden.
Nun fraͤgt ſich: wer fixirt das Verhaͤltniß? — Die
Muͤnze. — Alſo der Muͤnzdirektor ſetzt das Verhaͤltniß nach
Willkuͤhr an? — Nein, er erhaͤlt ſeine Inſtruction von der
Staatsgewalt. — Alſo die Staatsgewalt ſetzt das Verhaͤlt-
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/226>, abgerufen am 16.02.2025.
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