Maaßstab der anderen, und die andere Geldform des Wort- (Papier-) Geldes für den Sclaven der Ersteren halten. So ist es auch wirklich, und der allgemein verbreitete Grundsatz: "daß das Papiergeld überhaupt nur als Substitut des Metall- geldes zu denken sey", nur ein besonderer Ausdruck für den noch allgemeineren, doch weniger keck ausgesprochenen Grund- satz: daß alle persönlichen Verhältnisse des Menschen, Staat, Stände, Corporationen u. s. f. nur um des sächlichen Be- sitzes, um der Sicherheit Willen des Privateigenthums vor- handen wären, ohne daß das Privateigenthum seinerseits wieder dem Staate unterworfen wäre *).
Wenn auch unter den Sachen das edle Metall, und unter den persönlichen Kräften das Wort regiert, so steßt doch nichts desto weniger jede dieser beyden Mächte in einem veränderlichen Verhältniß zu dem Gebiete, worin sie regiert; und da nun noch überdieß die Herrschaft der Einen unauf- hörlich in die Herrschaft der Anderen eingreift, da jede Sache einzeln durch persönliche Verhältnisse und jede Person, wie jedes persönliche Verhältniß wieder durch Sachen garantirt werden muß, so können die beyden regierenden Geldformen sich nur behaupten, in wie fern sie einen unauflöslichen Bund mit einander schließen, in wie fern sie sich gegenseitig garan- tiren, das heißt: in die oben beschriebene Wechselverbindung treten.
*) Die allgemeine Befugniß: Krieg zu führen, dafern man des Privateigenthums schone, zeigt deutlich genug, daß der Staat und alle persönlichen Verhältnisse nur als Accidenz des Privateigenthums betrachtet werden. --
Maaßſtab der anderen, und die andere Geldform des Wort- (Papier-) Geldes fuͤr den Sclaven der Erſteren halten. So iſt es auch wirklich, und der allgemein verbreitete Grundſatz: „daß das Papiergeld uͤberhaupt nur als Subſtitut des Metall- geldes zu denken ſey“, nur ein beſonderer Ausdruck fuͤr den noch allgemeineren, doch weniger keck ausgeſprochenen Grund- ſatz: daß alle perſoͤnlichen Verhaͤltniſſe des Menſchen, Staat, Staͤnde, Corporationen u. ſ. f. nur um des ſaͤchlichen Be- ſitzes, um der Sicherheit Willen des Privateigenthums vor- handen waͤren, ohne daß das Privateigenthum ſeinerſeits wieder dem Staate unterworfen waͤre *).
Wenn auch unter den Sachen das edle Metall, und unter den perſoͤnlichen Kraͤften das Wort regiert, ſo ſteßt doch nichts deſto weniger jede dieſer beyden Maͤchte in einem veraͤnderlichen Verhaͤltniß zu dem Gebiete, worin ſie regiert; und da nun noch uͤberdieß die Herrſchaft der Einen unauf- hoͤrlich in die Herrſchaft der Anderen eingreift, da jede Sache einzeln durch perſoͤnliche Verhaͤltniſſe und jede Perſon, wie jedes perſoͤnliche Verhaͤltniß wieder durch Sachen garantirt werden muß, ſo koͤnnen die beyden regierenden Geldformen ſich nur behaupten, in wie fern ſie einen unaufloͤslichen Bund mit einander ſchließen, in wie fern ſie ſich gegenſeitig garan- tiren, das heißt: in die oben beſchriebene Wechſelverbindung treten.
*) Die allgemeine Befugniß: Krieg zu fuͤhren, dafern man des Privateigenthums ſchone, zeigt deutlich genug, daß der Staat und alle perſoͤnlichen Verhaͤltniſſe nur als Accidenz des Privateigenthums betrachtet werden. —
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Maaßſtab der anderen, und die andere Geldform des Wort-
(Papier-) Geldes fuͤr den Sclaven der Erſteren halten. So iſt
es auch wirklich, und der allgemein verbreitete Grundſatz:
„daß das Papiergeld uͤberhaupt nur als Subſtitut des Metall-
geldes zu denken ſey“, nur ein beſonderer Ausdruck fuͤr den
noch allgemeineren, doch weniger keck ausgeſprochenen Grund-
ſatz: daß alle perſoͤnlichen Verhaͤltniſſe des Menſchen, Staat,
Staͤnde, Corporationen u. ſ. f. nur um des ſaͤchlichen Be-
ſitzes, um der Sicherheit Willen des Privateigenthums vor-
handen waͤren, ohne daß das Privateigenthum ſeinerſeits
wieder dem Staate unterworfen waͤre *).
Wenn auch unter den Sachen das edle Metall, und unter
den perſoͤnlichen Kraͤften das Wort regiert, ſo ſteßt doch
nichts deſto weniger jede dieſer beyden Maͤchte in einem
veraͤnderlichen Verhaͤltniß zu dem Gebiete, worin ſie regiert;
und da nun noch uͤberdieß die Herrſchaft der Einen unauf-
hoͤrlich in die Herrſchaft der Anderen eingreift, da jede Sache
einzeln durch perſoͤnliche Verhaͤltniſſe und jede Perſon, wie
jedes perſoͤnliche Verhaͤltniß wieder durch Sachen garantirt
werden muß, ſo koͤnnen die beyden regierenden Geldformen
ſich nur behaupten, in wie fern ſie einen unaufloͤslichen Bund
mit einander ſchließen, in wie fern ſie ſich gegenſeitig garan-
tiren, das heißt: in die oben beſchriebene Wechſelverbindung
treten.
*) Die allgemeine Befugniß: Krieg zu fuͤhren, dafern
man des Privateigenthums ſchone, zeigt deutlich genug, daß
der Staat und alle perſoͤnlichen Verhaͤltniſſe nur als Accidenz
des Privateigenthums betrachtet werden. —
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/176>, abgerufen am 23.07.2024.
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