des Nationallebens so vollständig und sicher geordnet, so ge- waltig geworden sind durch die Zeit, dann ist eine zwingende Polizeyverordnung, die dafür sorge, daß jeder einzelnen die- ser Functionen die gehörigen individuellen Kräfte zugewendet werden, nicht weiter vonnöthen. Aber heißt das die Willkühr proklamiren, wenn die Administration, die Verwalterinn der Gegenwart sich ihrer Eingriffe, ihres Zwanges begibt, weil die vergangenen Jahrhunderte, das heißt: die lebendigen Ge- setze und der ganze lange vorbereitete Zustand der Dinge, schon von selbst alle Kräfte an ihren wahren Ort stellen? Heißt es die Willkühr proklamiren, wenn die Gewerbe frey gegeben werden, dann, wenn es unmöglich geworden ist, sie zu miß- brauchen, und etwas anderes als das, in ökonomischer und überhaupt gemeinwesentlicher Rücksicht etwas anderes, als das Rechte zu thun? -- Und so frage ich weiter: ruht das Brittische Nationalcapital in dem Waarenlager oder in der mächtigen Gerechtigkeit des ganzen Zustandes der Dinge, das heißt: in den Gesetzen? Und hätten sich nicht unsere poli- tischen Oekonomen etwas mehr um die Verfassung von Eng- land überhaupt, insbesondere aber um die Verfassung des Eigenthums in jenem Lande bekümmern sollen?
Nichts ist also bodenloser als diese Anglomanie, die für ihre Mährchen von der freyen Concurrenz und vom Welt- markte ein Beyspiel mißbraucht, vor dessen vollständiger Er- wägung alle staatswirthschaftlichen Theorien, die es je ge- wagt haben, den unter allen Umständen weiseren Staatsad- ministrationen in die Zügel zu fallen, in Dunst zergehen. Aber, wenn sich die Oekonomie erst einmahl unterfangen vom
des Nationallebens ſo vollſtaͤndig und ſicher geordnet, ſo ge- waltig geworden ſind durch die Zeit, dann iſt eine zwingende Polizeyverordnung, die dafuͤr ſorge, daß jeder einzelnen die- ſer Functionen die gehoͤrigen individuellen Kraͤfte zugewendet werden, nicht weiter vonnoͤthen. Aber heißt das die Willkuͤhr proklamiren, wenn die Adminiſtration, die Verwalterinn der Gegenwart ſich ihrer Eingriffe, ihres Zwanges begibt, weil die vergangenen Jahrhunderte, das heißt: die lebendigen Ge- ſetze und der ganze lange vorbereitete Zuſtand der Dinge, ſchon von ſelbſt alle Kraͤfte an ihren wahren Ort ſtellen? Heißt es die Willkuͤhr proklamiren, wenn die Gewerbe frey gegeben werden, dann, wenn es unmoͤglich geworden iſt, ſie zu miß- brauchen, und etwas anderes als das, in oͤkonomiſcher und uͤberhaupt gemeinweſentlicher Ruͤckſicht etwas anderes, als das Rechte zu thun? — Und ſo frage ich weiter: ruht das Brittiſche Nationalcapital in dem Waarenlager oder in der maͤchtigen Gerechtigkeit des ganzen Zuſtandes der Dinge, das heißt: in den Geſetzen? Und haͤtten ſich nicht unſere poli- tiſchen Oekonomen etwas mehr um die Verfaſſung von Eng- land uͤberhaupt, insbeſondere aber um die Verfaſſung des Eigenthums in jenem Lande bekuͤmmern ſollen?
Nichts iſt alſo bodenloſer als dieſe Anglomanie, die fuͤr ihre Maͤhrchen von der freyen Concurrenz und vom Welt- markte ein Beyſpiel mißbraucht, vor deſſen vollſtaͤndiger Er- waͤgung alle ſtaatswirthſchaftlichen Theorien, die es je ge- wagt haben, den unter allen Umſtaͤnden weiſeren Staatsad- miniſtrationen in die Zuͤgel zu fallen, in Dunſt zergehen. Aber, wenn ſich die Oekonomie erſt einmahl unterfangen vom
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des Nationallebens ſo vollſtaͤndig und ſicher geordnet, ſo ge-
waltig geworden ſind durch die Zeit, dann iſt eine zwingende
Polizeyverordnung, die dafuͤr ſorge, daß jeder einzelnen die-
ſer Functionen die gehoͤrigen individuellen Kraͤfte zugewendet
werden, nicht weiter vonnoͤthen. Aber heißt das die Willkuͤhr
proklamiren, wenn die Adminiſtration, die Verwalterinn der
Gegenwart ſich ihrer Eingriffe, ihres Zwanges begibt, weil
die vergangenen Jahrhunderte, das heißt: die lebendigen Ge-
ſetze und der ganze lange vorbereitete Zuſtand der Dinge,
ſchon von ſelbſt alle Kraͤfte an ihren wahren Ort ſtellen? Heißt
es die Willkuͤhr proklamiren, wenn die Gewerbe frey gegeben
werden, dann, wenn es unmoͤglich geworden iſt, ſie zu miß-
brauchen, und etwas anderes als das, in oͤkonomiſcher und
uͤberhaupt gemeinweſentlicher Ruͤckſicht etwas anderes, als
das Rechte zu thun? — Und ſo frage ich weiter: ruht das
Brittiſche Nationalcapital in dem Waarenlager oder in der
maͤchtigen Gerechtigkeit des ganzen Zuſtandes der Dinge,
das heißt: in den Geſetzen? Und haͤtten ſich nicht unſere poli-
tiſchen Oekonomen etwas mehr um die Verfaſſung von Eng-
land uͤberhaupt, insbeſondere aber um die Verfaſſung des
Eigenthums in jenem Lande bekuͤmmern ſollen?
Nichts iſt alſo bodenloſer als dieſe Anglomanie, die fuͤr
ihre Maͤhrchen von der freyen Concurrenz und vom Welt-
markte ein Beyſpiel mißbraucht, vor deſſen vollſtaͤndiger Er-
waͤgung alle ſtaatswirthſchaftlichen Theorien, die es je ge-
wagt haben, den unter allen Umſtaͤnden weiſeren Staatsad-
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/138>, abgerufen am 25.11.2024.
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