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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

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unserer Tage; warum solte nicht die Publici-
tät der Canzel
eine besondere Beleuchtung
verdienen?

Indem ich aber von dieser besondern Gattung
Publicität spreche, so verstehe ich darunter
diejenige offentliche und mündliche Zeugnisse
der Wahrheit, welche vor einer versammelten
christlichen Gemeine zur Rüge von Lastern,
Missbräuchen, Irrthümern und Gebrechen, ent-
weder, ganzer Stände oder einzeler bedeuten-
der Personen, deren Beyspiele von schädlichen
Folgen für andere seyn können, abgeleget
werden.

Durch diese Einschränkung sind also blosse,
obgleich in der nehmlichen Absicht und zu
gleichem Zweck verfasste Schriften, den öffent-
lichen Canzel-Vortrag ausgenommen, von
selbsten ausgeschlossen.


Ich würde es selbst um so unbedenklicher
wagen, dieser Beschäftigung einige Stunden
meiner glücklichen Einsamkeit zu widmen, als
Gott lob! die Zeiten vorbey sind, da es einem
deutschen Staatsmann als eine ungeziemende
Allotrioepiscopie gedeutet, oder wohl gar zum
Verbrechen angerechnet wurde, wann er sich,

unserer Tage; warum solte nicht die Publici-
tät der Canzel
eine besondere Beleuchtung
verdienen?

Indem ich aber von dieser besondern Gattung
Publicität spreche, so verstehe ich darunter
diejenige offentliche und mündliche Zeugnisse
der Wahrheit, welche vor einer versammelten
christlichen Gemeine zur Rüge von Lastern,
Miſsbräuchen, Irrthümern und Gebrechen, ent-
weder, ganzer Stände oder einzeler bedeuten-
der Personen, deren Beyspiele von schädlichen
Folgen für andere seyn können, abgeleget
werden.

Durch diese Einschränkung sind also bloſse,
obgleich in der nehmlichen Absicht und zu
gleichem Zweck verfaſste Schriften, den öffent-
lichen Canzel-Vortrag ausgenommen, von
selbsten ausgeschlossen.


Ich würde es selbst um so unbedenklicher
wagen, dieser Beschäftigung einige Stunden
meiner glücklichen Einsamkeit zu widmen, als
Gott lob! die Zeiten vorbey sind, da es einem
deutschen Staatsmann als eine ungeziemende
Allotrioepiscopie gedeutet, oder wohl gar zum
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[313/0319] unserer Tage; warum solte nicht die Publici- tät der Canzel eine besondere Beleuchtung verdienen? Indem ich aber von dieser besondern Gattung Publicität spreche, so verstehe ich darunter diejenige offentliche und mündliche Zeugnisse der Wahrheit, welche vor einer versammelten christlichen Gemeine zur Rüge von Lastern, Miſsbräuchen, Irrthümern und Gebrechen, ent- weder, ganzer Stände oder einzeler bedeuten- der Personen, deren Beyspiele von schädlichen Folgen für andere seyn können, abgeleget werden. Durch diese Einschränkung sind also bloſse, obgleich in der nehmlichen Absicht und zu gleichem Zweck verfaſste Schriften, den öffent- lichen Canzel-Vortrag ausgenommen, von selbsten ausgeschlossen. Ich würde es selbst um so unbedenklicher wagen, dieser Beschäftigung einige Stunden meiner glücklichen Einsamkeit zu widmen, als Gott lob! die Zeiten vorbey sind, da es einem deutschen Staatsmann als eine ungeziemende Allotrioepiscopie gedeutet, oder wohl gar zum Verbrechen angerechnet wurde, wann er sich,

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/319>, abgerufen am 24.11.2024.