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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

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wurde von Hof ein anderer und glimpflicherer nur
in der Gestalt einer Erklärung gefasster Entwurf
eines Reverses nach Rostock übersandt. Der stand-
hafte Mann beharrte aber bey dem Entschluss,
seine Erklärung nicht anders als öffentlich ab-
zulegen.

Der eben so gelehrte als religiose Herzog Au-
gust von Braunschweig-Wolfenbüttel machte, auf
erhaltene Nachricht, dieser sich immer mehr
verwickelnden Fehde dadurch ein kurzes Ende,
dass er im August noch eben dieses 1649. Jahres
dem gedrückten Manne den Ruf als erster General-
Superintendent nach Wolfenbüttel zugehen liess.
Seine Gemeine flehte nun um so eifriger um sei-
ne Beybehaltung; der Herzog von Mecklenburg
aber wurde seiner Seits so erbittert, dass er den
harten Befehl an die Universität erliess: Dass,
wenn D. Lütkemann die ihm abgeforderte Erklä-
rung nicht unterschreiben würde, er binnen acht
Tagen Stadt und Land, und zwar ohne sicheres
Geleit, raümen sollte.

Von unterschreiben konnte bey diesen Umstän-
den keine Rede mehr seyn; Lütkemann zog un-
ter dem Seegen und häufigen Thränen der ihn
biss vor die Stadt begleitenden Zuhörer und Freun-
de von Rostock ab, denen er noch über die Wor-

wurde von Hof ein anderer und glimpflicherer nur
in der Gestalt einer Erklärung gefaſster Entwurf
eines Reverses nach Rostock übersandt. Der stand-
hafte Mann beharrte aber bey dem Entschluſs,
seine Erklärung nicht anders als öffentlich ab-
zulegen.

Der eben so gelehrte als religiose Herzog Au-
gust von Braunschweig-Wolfenbüttel machte, auf
erhaltene Nachricht, dieser sich immer mehr
verwickelnden Fehde dadurch ein kurzes Ende,
daſs er im August noch eben dieses 1649. Jahres
dem gedrückten Manne den Ruf als erster General-
Superintendent nach Wolfenbüttel zugehen lieſs.
Seine Gemeine flehte nun um so eifriger um sei-
ne Beybehaltung; der Herzog von Mecklenburg
aber wurde seiner Seits so erbittert, daſs er den
harten Befehl an die Universität erlieſs: Daſs,
wenn D. Lütkemann die ihm abgeforderte Erklä-
rung nicht unterschreiben würde, er binnen acht
Tagen Stadt und Land, und zwar ohne sicheres
Geleit, raümen sollte.

Von unterschreiben konnte bey diesen Umstän-
den keine Rede mehr seyn; Lütkemann zog un-
ter dem Seegen und häufigen Thränen der ihn
biſs vor die Stadt begleitenden Zuhörer und Freun-
de von Rostock ab, denen er noch über die Wor-

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[283/0289] wurde von Hof ein anderer und glimpflicherer nur in der Gestalt einer Erklärung gefaſster Entwurf eines Reverses nach Rostock übersandt. Der stand- hafte Mann beharrte aber bey dem Entschluſs, seine Erklärung nicht anders als öffentlich ab- zulegen. Der eben so gelehrte als religiose Herzog Au- gust von Braunschweig-Wolfenbüttel machte, auf erhaltene Nachricht, dieser sich immer mehr verwickelnden Fehde dadurch ein kurzes Ende, daſs er im August noch eben dieses 1649. Jahres dem gedrückten Manne den Ruf als erster General- Superintendent nach Wolfenbüttel zugehen lieſs. Seine Gemeine flehte nun um so eifriger um sei- ne Beybehaltung; der Herzog von Mecklenburg aber wurde seiner Seits so erbittert, daſs er den harten Befehl an die Universität erlieſs: Daſs, wenn D. Lütkemann die ihm abgeforderte Erklä- rung nicht unterschreiben würde, er binnen acht Tagen Stadt und Land, und zwar ohne sicheres Geleit, raümen sollte. Von unterschreiben konnte bey diesen Umstän- den keine Rede mehr seyn; Lütkemann zog un- ter dem Seegen und häufigen Thränen der ihn biſs vor die Stadt begleitenden Zuhörer und Freun- de von Rostock ab, denen er noch über die Wor-

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/289>, abgerufen am 24.11.2024.