Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.Das fürstliche Haus Hessen-Cassel hat an In dem fürstlichen Haus Hessen-Darm- zung so vollständig erfüllt worden, dass man darüber
aus Abgötterey und Mangel an Delicatesse sogar ver- gessen hat, was man der Ehre und Andenken des gros- sen Manns und seiner eigenen Nation schuldig war, um Scandale und Possen allerhand Art mit einzurücken. Das fürstliche Haus Hessen-Cassel hat an In dem fürstlichen Haus Hessen-Darm- zung so vollständig erfüllt worden, daſs man darüber
aus Abgötterey und Mangel an Delicatesse sogar ver- gessen hat, was man der Ehre und Andenken des gros- sen Manns und seiner eigenen Nation schuldig war, um Scandale und Possen allerhand Art mit einzurücken. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0252" n="246"/> <p>Das fürstliche Haus <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Hessen-Cassel</hi></hi> hat an<lb/> seinem jezigen Regenten einen aufgeklärten<lb/> und einsichtsvollen Kenner seiner Staats- und<lb/> Landes-Geschichte; und die Arbeiten, welche<lb/> Wilhelm IX. noch als Erb-Prinz und regieren-<lb/> der Graf von Hanau in diesem Fach selbst un-<lb/> ternommen, werden noch späte Denkmahle da-<lb/> von bleiben.</p><lb/> <p>In dem fürstlichen Haus <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Hessen-Darm-<lb/> stadt</hi></hi> hatte der jezige Herr Landgraf als Erb-<lb/> prinz in seinen Jugend-Jahren Verlangen, in<lb/> der Geschichte seines Hauses unterrichtet zu<lb/> werden, und der jezige Geschichtschreiber und<lb/> Consistorial-Rath <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Wenk</hi></hi> bot sich mit Vergnügen<lb/> dazu an; der französische Hofmeister des Prin-<lb/> zen, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Bellisary</hi>,</hi> lehnte es aber mit dem höh-<lb/> nenden Aussdruck ab: <hi rendition="#i">Une maison, comme la<lb/> vôtre, n’a point d’ histoire.</hi> Wie es nachhero ge-<lb/> gangen, weiſs ich nicht, da ich den Regierungs-<lb/> Antritt dieses Fürsten im Dienst dessen Hauses<lb/> nicht mehr erlebt habe. Auf meine Veranstal-<lb/><note xml:id="seg2pn_10_2" prev="#seg2pn_10_1" place="foot" n="*)">zung so vollständig erfüllt worden, daſs man darüber<lb/> aus Abgötterey und Mangel an Delicatesse sogar ver-<lb/> gessen hat, was man der Ehre und Andenken des gros-<lb/> sen Manns und seiner eigenen Nation schuldig war,<lb/> um Scandale und Possen allerhand Art mit einzurücken.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [246/0252]
Das fürstliche Haus Hessen-Cassel hat an
seinem jezigen Regenten einen aufgeklärten
und einsichtsvollen Kenner seiner Staats- und
Landes-Geschichte; und die Arbeiten, welche
Wilhelm IX. noch als Erb-Prinz und regieren-
der Graf von Hanau in diesem Fach selbst un-
ternommen, werden noch späte Denkmahle da-
von bleiben.
In dem fürstlichen Haus Hessen-Darm-
stadt hatte der jezige Herr Landgraf als Erb-
prinz in seinen Jugend-Jahren Verlangen, in
der Geschichte seines Hauses unterrichtet zu
werden, und der jezige Geschichtschreiber und
Consistorial-Rath Wenk bot sich mit Vergnügen
dazu an; der französische Hofmeister des Prin-
zen, Bellisary, lehnte es aber mit dem höh-
nenden Aussdruck ab: Une maison, comme la
vôtre, n’a point d’ histoire. Wie es nachhero ge-
gangen, weiſs ich nicht, da ich den Regierungs-
Antritt dieses Fürsten im Dienst dessen Hauses
nicht mehr erlebt habe. Auf meine Veranstal-
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*) zung so vollständig erfüllt worden, daſs man darüber
aus Abgötterey und Mangel an Delicatesse sogar ver-
gessen hat, was man der Ehre und Andenken des gros-
sen Manns und seiner eigenen Nation schuldig war,
um Scandale und Possen allerhand Art mit einzurücken.
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