Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu erhalten, kann er noch über diss auf dessen besondern Schutz Rechnung machen. Der von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts- würdige Würtembergische Minister, Montmar- tin, ward nach seiner letzten Dienst-Entlas- sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen Raths-Character behängt, sondern noch den Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort- führer der Landstände, bey denen über seine grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von seinen Principalen am Reichshofrath geführten Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas- sen, sondern noch von dem damaligen Reichs- Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli- chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar geschrieben: Dass wenn etwa von uns Kindern an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und Schreyen um Justitz angebracht würden, sol- che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli- ches und drohendes Andringen der die Wür- tembergische Landes-Verfassung garantirenden Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept. 1764. der Reichshofraths-Schluss: Den Gefan- genen seiner fünfjährigen Haften unverzüg-
Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu erhalten, kann er noch über diſs auf dessen besondern Schutz Rechnung machen. Der von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts- würdige Würtembergische Minister, Montmar- tin, ward nach seiner letzten Dienst-Entlas- sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen Raths-Character behängt, sondern noch den Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort- führer der Landstände, bey denen über seine grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von seinen Principalen am Reichshofrath geführten Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas- sen, sondern noch von dem damaligen Reichs- Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli- chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar geschrieben: Daſs wenn etwa von uns Kindern an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und Schreyen um Justitz angebracht würden, sol- che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli- ches und drohendes Andringen der die Wür- tembergische Landes-Verfassung garantirenden Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept. 1764. der Reichshofraths-Schluſs: Den Gefan- genen seiner fünfjährigen Haften unverzüg-
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Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu
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besondern Schutz Rechnung machen. Der
von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts-
würdige Würtembergische Minister, Montmar-
tin, ward nach seiner letzten Dienst-Entlas-
sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen
Raths-Character behängt, sondern noch den
Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter
aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort-
führer der Landstände, bey denen über seine
grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von
seinen Principalen am Reichshofrath geführten
Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas-
sen, sondern noch von dem damaligen Reichs-
Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli-
chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar
geschrieben: Daſs wenn etwa von uns Kindern
an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und
Schreyen um Justitz angebracht würden, sol-
che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli-
ches und drohendes Andringen der die Wür-
tembergische Landes-Verfassung garantirenden
Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept.
1764. der Reichshofraths-Schluſs: Den Gefan-
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/222>, abgerufen am 23.11.2024.
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