Tagen her begegnen, wenn man alle die Kö- nigliche und Fürstliche Schlosser, Knopfmacher, Geiger, Trommler, Comödianten, Geisterseher, Goldmacher, Parforce-Jäger, Lottohändler, Dienstverkäufer, u. d. g. in Reyhe und Glieder stellen und eine unpartheyische Musterung pas- siren lassen wollte.
Doch die Wahrheit behauptet auch hierinn ihre ewig unzerstörlichen Rechte. So gewiss es ist, dass das Lob des Gerechten, folglich auch der guten Fürsten, ewiglich währet; so wahr einst die Gerechten, mithin auch die guten Für- sten, leuchten werden wie des Himmels Glanz, und ihrer eine ewige Belohnung wartet; so wahr und gewiss ist auch keine irrdische Macht so gross, so fürchterlich und so unumschränkt, welche verhindern könnte, dass böse und schlech- te Fürsten auch hienieden vor das, was sie sind oder waren, auch ohne jene diplomatische Bey- nahmen, erkannt und genannt werden.
Dieses Volks-Gericht über seine Häupter, diese Herrschaft der allgemeinen Meynung, ist so unerschütterlich und felsenfest gegründet, dass das einige Bekenntniss des grösten, ge- fürchtetesten und geschmeicheltetsten Königs in
Tagen her begegnen, wenn man alle die Kö- nigliche und Fürstliche Schlosser, Knopfmacher, Geiger, Trommler, Comödianten, Geisterseher, Goldmacher, Parforce-Jäger, Lottohändler, Dienstverkäufer, u. d. g. in Reyhe und Glieder stellen und eine unpartheyische Musterung pas- siren lassen wollte.
Doch die Wahrheit behauptet auch hierinn ihre ewig unzerstörlichen Rechte. So gewiſs es ist, daſs das Lob des Gerechten, folglich auch der guten Fürsten, ewiglich währet; so wahr einst die Gerechten, mithin auch die guten Für- sten, leuchten werden wie des Himmels Glanz, und ihrer eine ewige Belohnung wartet; so wahr und gewiſs ist auch keine irrdische Macht so groſs, so fürchterlich und so unumschränkt, welche verhindern könnte, daſs böse und schlech- te Fürsten auch hienieden vor das, was sie sind oder waren, auch ohne jene diplomatische Bey- nahmen, erkannt und genannt werden.
Dieses Volks-Gericht über seine Häupter, diese Herrschaft der allgemeinen Meynung, ist so unerschütterlich und felsenfest gegründet, daſs das einige Bekenntniſs des grösten, ge- fürchtetesten und geschmeicheltetsten Königs in
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Tagen her begegnen, wenn man alle die Kö-
nigliche und Fürstliche Schlosser, Knopfmacher,
Geiger, Trommler, Comödianten, Geisterseher,
Goldmacher, Parforce-Jäger, Lottohändler,
Dienstverkäufer, u. d. g. in Reyhe und Glieder
stellen und eine unpartheyische Musterung pas-
siren lassen wollte.
Doch die Wahrheit behauptet auch hierinn
ihre ewig unzerstörlichen Rechte. So gewiſs es
ist, daſs das Lob des Gerechten, folglich auch
der guten Fürsten, ewiglich währet; so wahr
einst die Gerechten, mithin auch die guten Für-
sten, leuchten werden wie des Himmels Glanz,
und ihrer eine ewige Belohnung wartet; so
wahr und gewiſs ist auch keine irrdische Macht
so groſs, so fürchterlich und so unumschränkt,
welche verhindern könnte, daſs böse und schlech-
te Fürsten auch hienieden vor das, was sie sind
oder waren, auch ohne jene diplomatische Bey-
nahmen, erkannt und genannt werden.
Dieses Volks-Gericht über seine Häupter,
diese Herrschaft der allgemeinen Meynung, ist
so unerschütterlich und felsenfest gegründet,
daſs das einige Bekenntniſs des grösten, ge-
fürchtetesten und geschmeicheltetsten Königs in
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/120>, abgerufen am 22.11.2024.
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