Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.Mit Recht erwiederte aber Jacobi auf obige Im Jahr 1785. trat ein anderer tiefdenkender *) Die Natur theilet ihre edelsten Gaben nicht familienwei-
se aus, und das Recht des Blutes, nach welchem ein Ungebohrner über den andern Ungebohrnen, wenn bey- de erst gebohren seyn werden, durchs Recht der Geburt zu herrschen das Recht habe, ist für mich eine der dunkelsten Formeln der menschlichen Sprache. Herders Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. II. B. S. 252. Mit Recht erwiederte aber Jacobi auf obige Im Jahr 1785. trat ein anderer tiefdenkender *) Die Natur theilet ihre edelsten Gaben nicht familienwei-
se aus, und das Recht des Blutes, nach welchem ein Ungebohrner über den andern Ungebohrnen, wenn bey- de erst gebohren seyn werden, durchs Recht der Geburt zu herrschen das Recht habe, ist für mich eine der dunkelsten Formeln der menschlichen Sprache. Herders Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. II. B. S. 252. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0058" n="52"/> <p>Mit Recht erwiederte aber <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Jacobi</hi></hi> auf obige<lb/> Gäuls-Philosophie: „Wie sollten die Pferde<lb/> Eins aus ihrer Mitte je zu ihrem Reuter machen<lb/> können, der ihnen Zaum und Gebiſs anlegte,<lb/> und sie lehrte, den Sporn zu ertragen? Aber<lb/> wir sind nicht, wie Thier und Mensch — son-<lb/> dern (als Menschen) nur <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">nach Graden</hi></hi> von<lb/> einander unterschieden.„</p><lb/> <p>Im Jahr 1785. trat ein anderer tiefdenkender<lb/> Weiser, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Herder</hi>,</hi> auf, der seinen Unglauben<lb/> an das Recht, von Geburts wegen zu herrschen,<lb/> laut und freymüthig bekannte <note place="foot" n="*)">Die Natur theilet ihre edelsten Gaben nicht familienwei-<lb/> se aus, und das Recht des Blutes, nach welchem ein<lb/> Ungebohrner über den andern Ungebohrnen, wenn bey-<lb/> de erst gebohren seyn werden, <hi rendition="#g">durchs Recht der<lb/> Geburt</hi> zu herrschen das Recht habe, ist für mich eine<lb/> der dunkelsten Formeln der menschlichen Sprache.<lb/><hi rendition="#g">Herders</hi> Ideen zur Philosophie der Geschichte der<lb/> Menschheit. II. B. S. 252.</note>; zugleich aber<lb/> der Wielandischen Meinung von dem Recht<lb/> des Stärkern auf eine deutlicher bestimmte Weise<lb/> sich näherte, da er die Chimäre von dem still-<lb/> schweigenden Contract zwischen den Herrschern<lb/> und ihrem Volk, in die sich so manche Gelehrte<lb/> geträumt und vergafft hatten, in die einfache<lb/> und anschauliche Wahrheit auflöste: <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Daſs der<lb/></hi></hi></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [52/0058]
Mit Recht erwiederte aber Jacobi auf obige
Gäuls-Philosophie: „Wie sollten die Pferde
Eins aus ihrer Mitte je zu ihrem Reuter machen
können, der ihnen Zaum und Gebiſs anlegte,
und sie lehrte, den Sporn zu ertragen? Aber
wir sind nicht, wie Thier und Mensch — son-
dern (als Menschen) nur nach Graden von
einander unterschieden.„
Im Jahr 1785. trat ein anderer tiefdenkender
Weiser, Herder, auf, der seinen Unglauben
an das Recht, von Geburts wegen zu herrschen,
laut und freymüthig bekannte *); zugleich aber
der Wielandischen Meinung von dem Recht
des Stärkern auf eine deutlicher bestimmte Weise
sich näherte, da er die Chimäre von dem still-
schweigenden Contract zwischen den Herrschern
und ihrem Volk, in die sich so manche Gelehrte
geträumt und vergafft hatten, in die einfache
und anschauliche Wahrheit auflöste: Daſs der
*) Die Natur theilet ihre edelsten Gaben nicht familienwei-
se aus, und das Recht des Blutes, nach welchem ein
Ungebohrner über den andern Ungebohrnen, wenn bey-
de erst gebohren seyn werden, durchs Recht der
Geburt zu herrschen das Recht habe, ist für mich eine
der dunkelsten Formeln der menschlichen Sprache.
Herders Ideen zur Philosophie der Geschichte der
Menschheit. II. B. S. 252.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |