Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.dass er zeitig genug in die vorgefundene Fuss- Die Cabinets-Justiz ist so alt, als der Wo mit dem Leben, Freyheit, Rechten und daſs er zeitig genug in die vorgefundene Fuſs- Die Cabinets-Justiz ist so alt, als der Wo mit dem Leben, Freyheit, Rechten und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0241" n="235"/> daſs er zeitig genug in die vorgefundene Fuſs-<lb/> stapfen getreten ist?</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Die <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Cabinets-Justiz</hi></hi> ist so alt, als der<lb/> Despotismus selbst; sie findet sich überall, wo<lb/> dieser herrscht; der Nahme aber ist eine Geburt<lb/> unserer Zeiten, der ehedem auch wohl unter<lb/> der Benennung <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Macht-Spruch</hi>, <hi rendition="#g">Macht-Voll-<lb/> kommenheit</hi></hi> begriffen war, immer aber eine<lb/> Justiz-Verwaltung bezielte, die mit Ueberge-<lb/> hung der Landes-Collegien und gesetzmäſsi-<lb/> gen Instanzen, mit oder ohne Vernehmung der<lb/> interessirten Theile, von dem Landesherrn un-<lb/> mittelbar sich angemaſst, oder doch dessen<lb/> Nahme dazu gebraucht und miſsbraucht wurde.</p><lb/> <p>Wo mit dem Leben, Freyheit, Rechten und<lb/> Eigenthum der Unterthanen nach den Launen<lb/> und Leidenschaften eines despotischen Herrn<lb/> oder Ministers gebahret werden darf; wo keine<lb/> Reichs- und Land-Stände sind, die <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Muth</hi></hi> und<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Kraft</hi></hi> genug zum Widerstand haben, da bleibt<lb/> nur der einige Trost: Leiden und Schweigen.<lb/> So wars ehedem in Frankreich unter dem ge-<lb/> waltthätigen und rachgierigen Cardinal Riche-<lb/> lieu; so in Engelland unter dem tyrannischen<lb/> Heinrich VII. so in Deutschland unter den Fer-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [235/0241]
daſs er zeitig genug in die vorgefundene Fuſs-
stapfen getreten ist?
Die Cabinets-Justiz ist so alt, als der
Despotismus selbst; sie findet sich überall, wo
dieser herrscht; der Nahme aber ist eine Geburt
unserer Zeiten, der ehedem auch wohl unter
der Benennung Macht-Spruch, Macht-Voll-
kommenheit begriffen war, immer aber eine
Justiz-Verwaltung bezielte, die mit Ueberge-
hung der Landes-Collegien und gesetzmäſsi-
gen Instanzen, mit oder ohne Vernehmung der
interessirten Theile, von dem Landesherrn un-
mittelbar sich angemaſst, oder doch dessen
Nahme dazu gebraucht und miſsbraucht wurde.
Wo mit dem Leben, Freyheit, Rechten und
Eigenthum der Unterthanen nach den Launen
und Leidenschaften eines despotischen Herrn
oder Ministers gebahret werden darf; wo keine
Reichs- und Land-Stände sind, die Muth und
Kraft genug zum Widerstand haben, da bleibt
nur der einige Trost: Leiden und Schweigen.
So wars ehedem in Frankreich unter dem ge-
waltthätigen und rachgierigen Cardinal Riche-
lieu; so in Engelland unter dem tyrannischen
Heinrich VII. so in Deutschland unter den Fer-
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