Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo- Neben dem alten, längst bekannten und ge- Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un- Nach der Politik Friedrichs des Grossen, und despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo- Neben dem alten, längst bekannten und ge- Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un- Nach der Politik Friedrichs des Groſsen, und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0239" n="233"/> despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo-<lb/> sem Minister zu empfehlen.</p><lb/> <p>Neben dem alten, längst bekannten und ge-<lb/> übten <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Jnre vexandi subditos</hi>,</hi> neben dem<lb/> gleichfalls alten <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Principe legibus soluto</hi>,</hi><lb/> verdienet wohl unter den modernen Cabinets-<lb/> Regalien die erste Stelle der <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Undank der Für-<lb/> sten</hi>,</hi> womit sie einen ihnen miſsfällig gewor-<lb/> denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie-<lb/> dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer<lb/> vermeinten despotischen Allmacht, aus dem,<lb/> zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren<lb/> um sein Haus und Land erworbenen Verdien-<lb/> sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom-<lb/> menschaft unglücklich machen.</p><lb/> <p>Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un-<lb/> glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos-<lb/> senen im Grund <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Erlösungs-Gnade</hi>;</hi> der Un-<lb/> dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen-<lb/> ten, was er ist.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Nach der Politik Friedrichs des Groſsen, und<lb/> nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim,<lb/> gehörte das Recht, unter eines andern Sou-<lb/> verains Bildniſs, Nahmen und Stempel, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">falsch<lb/> Geld</hi></hi> zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [233/0239]
despotischen Fürsten oder dessen gewissenlo-
sem Minister zu empfehlen.
Neben dem alten, längst bekannten und ge-
übten Jnre vexandi subditos, neben dem
gleichfalls alten Principe legibus soluto,
verdienet wohl unter den modernen Cabinets-
Regalien die erste Stelle der Undank der Für-
sten, womit sie einen ihnen miſsfällig gewor-
denen, bey ihnen verläumdeten, redlichen, bie-
dern, unschuldigen Staatsdiener, kraft ihrer
vermeinten despotischen Allmacht, aus dem,
zuweilen langen Dienst, und, nach unläugbaren
um sein Haus und Land erworbenen Verdien-
sten, verstossen, und ihn und seine Nachkom-
menschaft unglücklich machen.
Manchmal ist es bey einem scheinbaren Un-
glück vor den Weggedrückten oder Fortgestos-
senen im Grund Erlösungs-Gnade; der Un-
dank bleibt aber allemahl auf Seiten des Regen-
ten, was er ist.
Nach der Politik Friedrichs des Groſsen, und
nach der Philosophie seines Münz-Juden Ephraim,
gehörte das Recht, unter eines andern Sou-
verains Bildniſs, Nahmen und Stempel, falsch
Geld zu schlagen, Blech-Kappen, falsche Du-
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