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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.

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serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen-
selben nicht bekannt wäre, dass nur einige
wenige pedantische Professores die thö-
richte Triebfeder
davon sind, und dass zur
Ehre der Universität es noch kluge und wah-
re gelehrte Männer
daselbst giebt, die an
solchem Unfug keinen Theil nehmen". Hier-
auf folgt der Machtspruch: "So wie nun Se.
Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar-
über zu erkennen geben, so wird denen erstern
ihre durch obige Renitenz bezeugte einfältige
Conduite
hiemit nachdrucklich veswiesen, und
ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem
von
Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus-
sischen Staaten etablirten Ober-Schul-Colle-
gio einen ganzunumschränkten Gehorsam
um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj.
nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö-
pfen unter den Hallischen Professoren zu
erlauben, über landesherrliche Einrich-
tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre
Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und
geziemend zu gehorchen
".

Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der
sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt-
machung dieses Befehls vor dem Publico hätte

serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen-
selben nicht bekannt wäre, daſs nur einige
wenige pedantische Professores die thö-
richte Triebfeder
davon sind, und daſs zur
Ehre der Universität es noch kluge und wah-
re gelehrte Männer
daselbst giebt, die an
solchem Unfug keinen Theil nehmen„. Hier-
auf folgt der Machtspruch: „So wie nun Se.
Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar-
über zu erkennen geben, so wird denen erstern
ihre durch obige Renitenz bezeugte einfältige
Conduite
hiemit nachdrucklich veswiesen, und
ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem
von
Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus-
sischen Staaten etablirten Ober-Schul-Colle-
gio einen ganzunumschränkten Gehorsam
um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj.
nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö-
pfen unter den Hallischen Professoren zu
erlauben, über landesherrliche Einrich-
tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre
Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und
geziemend zu gehorchen
„.

Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der
sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt-
machung dieses Befehls vor dem Publico hätte

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[227/0233] serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen- selben nicht bekannt wäre, daſs nur einige wenige pedantische Professores die thö- richte Triebfeder davon sind, und daſs zur Ehre der Universität es noch kluge und wah- re gelehrte Männer daselbst giebt, die an solchem Unfug keinen Theil nehmen„. Hier- auf folgt der Machtspruch: „So wie nun Se. Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar- über zu erkennen geben, so wird denen erstern ihre durch obige Renitenz bezeugte einfältige Conduite hiemit nachdrucklich veswiesen, und ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem von Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus- sischen Staaten etablirten Ober-Schul-Colle- gio einen ganzunumschränkten Gehorsam um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj. nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö- pfen unter den Hallischen Professoren zu erlauben, über landesherrliche Einrich- tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und geziemend zu gehorchen„. Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt- machung dieses Befehls vor dem Publico hätte

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/233>, abgerufen am 23.11.2024.