Cabinet dasjenige Departement verstanden, wel- ches sich vorzüglich und ausschliesslich mit den persönlichen und Familien-Angelegenheiten des Regenten, mit dessen Liebhabereyen, Privat- Correspondenz, Neigungen, Phantasien, Gna- den-Bezeugungen etc. beschäftiget.
So war unter der Oesterreichischen Regie- rung der Kayserin Marien Theresien und ihres Gemahls K. Franzens eine eigene Cabinets-Canz- ley, deren in dem Fach der Finanzen- und Wech- sel-Geschäfte die Herrn von Pfizner und Tous- saint vorstuhnden, und, in den leztern Jahren M. Theresiens und nach dem Ableben K. Fran- zens, von dem in grossem und verdientem An- sehen gestandenen Baron von Nenny, einem Niederländer, die Privat-Corespondenz der Kay- serin, Gnaden-Sachen und andere dergleichen Geschäfte besorgt wurden.
Kayser Joseph hatte unter seinen Cabinets-Ar- beitern stattliche, geprüfte, ihm mit dem feu- rigsten Enthusiamus ergebene Männer, deren Andenken mir noch heilig und ehrwürdig ist. Er war freilich sein eigener Cabinets-Minister und Canzley-Director, und der berühmte Con- trollor-Gang in Wien, der Sitz dieses Cabinets, dessen Expeditionen und Archive, konnte un-
Cabinet dasjenige Departement verstanden, wel- ches sich vorzüglich und ausschlieſslich mit den persönlichen und Familien-Angelegenheiten des Regenten, mit dessen Liebhabereyen, Privat- Correspondenz, Neigungen, Phantasien, Gna- den-Bezeugungen etc. beschäftiget.
So war unter der Oesterreichischen Regie- rung der Kayserin Marien Theresien und ihres Gemahls K. Franzens eine eigene Cabinets-Canz- ley, deren in dem Fach der Finanzen- und Wech- sel-Geschäfte die Herrn von Pfizner und Tous- saint vorstuhnden, und, in den leztern Jahren M. Theresiens und nach dem Ableben K. Fran- zens, von dem in groſsem und verdientem An- sehen gestandenen Baron von Nenny, einem Niederländer, die Privat-Corespondenz der Kay- serin, Gnaden-Sachen und andere dergleichen Geschäfte besorgt wurden.
Kayser Joseph hatte unter seinen Cabinets-Ar- beitern stattliche, geprüfte, ihm mit dem feu- rigsten Enthusiamus ergebene Männer, deren Andenken mir noch heilig und ehrwürdig ist. Er war freilich sein eigener Cabinets-Minister und Canzley-Director, und der berühmte Con- trollor-Gang in Wien, der Sitz dieses Cabinets, dessen Expeditionen und Archive, konnte un-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0210"n="204"/>
Cabinet dasjenige Departement verstanden, wel-<lb/>
ches sich vorzüglich und ausschlieſslich mit den<lb/>
persönlichen und Familien-Angelegenheiten des<lb/>
Regenten, mit dessen Liebhabereyen, Privat-<lb/>
Correspondenz, Neigungen, Phantasien, Gna-<lb/>
den-Bezeugungen etc. beschäftiget.</p><lb/><p>So war unter der <hirendition="#i"><hirendition="#g">Oesterreichischen</hi></hi> Regie-<lb/>
rung der Kayserin Marien Theresien und ihres<lb/>
Gemahls K. Franzens eine eigene Cabinets-Canz-<lb/>
ley, deren in dem Fach der Finanzen- und Wech-<lb/>
sel-Geschäfte die Herrn <hirendition="#i"><hirendition="#g">von Pfizner</hi></hi> und <hirendition="#i"><hirendition="#g">Tous-<lb/>
saint</hi></hi> vorstuhnden, und, in den leztern Jahren<lb/>
M. Theresiens und nach dem Ableben K. Fran-<lb/>
zens, von dem in groſsem und verdientem An-<lb/>
sehen gestandenen Baron <hirendition="#i"><hirendition="#g">von Nenny</hi>,</hi> einem<lb/>
Niederländer, die Privat-Corespondenz der Kay-<lb/>
serin, Gnaden-Sachen und andere dergleichen<lb/>
Geschäfte besorgt wurden.</p><lb/><p>Kayser Joseph hatte unter seinen Cabinets-Ar-<lb/>
beitern stattliche, geprüfte, ihm mit dem feu-<lb/>
rigsten Enthusiamus ergebene Männer, deren<lb/>
Andenken mir noch heilig und ehrwürdig ist.<lb/>
Er war freilich sein eigener Cabinets-Minister<lb/>
und Canzley-Director, und der berühmte Con-<lb/>
trollor-Gang in Wien, der Sitz dieses Cabinets,<lb/>
dessen Expeditionen und Archive, konnte un-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[204/0210]
Cabinet dasjenige Departement verstanden, wel-
ches sich vorzüglich und ausschlieſslich mit den
persönlichen und Familien-Angelegenheiten des
Regenten, mit dessen Liebhabereyen, Privat-
Correspondenz, Neigungen, Phantasien, Gna-
den-Bezeugungen etc. beschäftiget.
So war unter der Oesterreichischen Regie-
rung der Kayserin Marien Theresien und ihres
Gemahls K. Franzens eine eigene Cabinets-Canz-
ley, deren in dem Fach der Finanzen- und Wech-
sel-Geschäfte die Herrn von Pfizner und Tous-
saint vorstuhnden, und, in den leztern Jahren
M. Theresiens und nach dem Ableben K. Fran-
zens, von dem in groſsem und verdientem An-
sehen gestandenen Baron von Nenny, einem
Niederländer, die Privat-Corespondenz der Kay-
serin, Gnaden-Sachen und andere dergleichen
Geschäfte besorgt wurden.
Kayser Joseph hatte unter seinen Cabinets-Ar-
beitern stattliche, geprüfte, ihm mit dem feu-
rigsten Enthusiamus ergebene Männer, deren
Andenken mir noch heilig und ehrwürdig ist.
Er war freilich sein eigener Cabinets-Minister
und Canzley-Director, und der berühmte Con-
trollor-Gang in Wien, der Sitz dieses Cabinets,
dessen Expeditionen und Archive, konnte un-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/210>, abgerufen am 17.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.