und tugendhaftesten Männer seines Landes, was er von der Ergreifung der Waffen von Unter- thanen gegen ihren Souverain halte, und ob er es vor erlaubt achte, wann solches ver- theidigungsweise geschehe? Colvil antwor- tete: Man habe ihm diese Frage mehrmalen vor- gelegt, er habe aber der Antwort immer auszu- weichen gesucht; wann er aber aufrichtig seine Gedanken darüber sagen solle, so wünsche er: Dass die Könige und ihre Ministers die Sache vor erlaubt halten möchten, damit sie stets so regieren, um zu keinem Widerstand Anlass zu geben; dass hingegen die Unterthanen jeden Anfruhr vor criminell hielten. So würde immer Ruhe in einem Staat bleiben.*)
Es mag dann nun aber dabey so viel zu er- innern, zu billigen oder zu tadeln seyn, als nur immer will, so ists doch als Beyspiel, als Warnung, als Calculus probabilium, immer gut, dass ein Jacob II. in Engelland, ein Chri- stiern in Dännemark fortgejagt, ein Peter III. in Russland abgesezt, ein Ulrich von Würtem- berg, ein Philipp von Hessen, ein Joh. Fried-
*)Hist. de la Gr. Bretagne, T. I. p. 312.
und tugendhaftesten Männer seines Landes, was er von der Ergreifung der Waffen von Unter- thanen gegen ihren Souverain halte, und ob er es vor erlaubt achte, wann solches ver- theidigungsweise geschehe? Colvil antwor- tete: Man habe ihm diese Frage mehrmalen vor- gelegt, er habe aber der Antwort immer auszu- weichen gesucht; wann er aber aufrichtig seine Gedanken darüber sagen solle, so wünsche er: Daſs die Könige und ihre Ministers die Sache vor erlaubt halten möchten, damit sie stets so regieren, um zu keinem Widerstand Anlaſs zu geben; daſs hingegen die Unterthanen jeden Anfruhr vor criminell hielten. So würde immer Ruhe in einem Staat bleiben.*)
Es mag dann nun aber dabey so viel zu er- innern, zu billigen oder zu tadeln seyn, als nur immer will, so ists doch als Beyspiel, als Warnung, als Calculus probabilium, immer gut, daſs ein Jacob II. in Engelland, ein Chri- stiern in Dännemark fortgejagt, ein Peter III. in Ruſsland abgesezt, ein Ulrich von Würtem- berg, ein Philipp von Hessen, ein Joh. Fried-
*)Hist. de la Gr. Bretagne, T. I. p. 312.
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und tugendhaftesten Männer seines Landes, was
er von der Ergreifung der Waffen von Unter-
thanen gegen ihren Souverain halte, und ob
er es vor erlaubt achte, wann solches ver-
theidigungsweise geschehe? Colvil antwor-
tete: Man habe ihm diese Frage mehrmalen vor-
gelegt, er habe aber der Antwort immer auszu-
weichen gesucht; wann er aber aufrichtig seine
Gedanken darüber sagen solle, so wünsche er:
Daſs die Könige und ihre Ministers die Sache
vor erlaubt halten möchten, damit sie stets so
regieren, um zu keinem Widerstand Anlaſs zu
geben; daſs hingegen die Unterthanen jeden
Anfruhr vor criminell hielten. So würde immer
Ruhe in einem Staat bleiben. *)
Es mag dann nun aber dabey so viel zu er-
innern, zu billigen oder zu tadeln seyn, als
nur immer will, so ists doch als Beyspiel, als
Warnung, als Calculus probabilium, immer
gut, daſs ein Jacob II. in Engelland, ein Chri-
stiern in Dännemark fortgejagt, ein Peter III.
in Ruſsland abgesezt, ein Ulrich von Würtem-
berg, ein Philipp von Hessen, ein Joh. Fried-
*) Hist. de la Gr. Bretagne, T. I. p. 312.
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/187>, abgerufen am 16.07.2024.
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