Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar- stellen kann.
So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer- den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird, sondern sie, um in diesem Gleichniss fortzufah- ren, nur wechselsweis geritten werden, diss Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange- legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl- de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst, wie weiland Friedrich der Grosse, mit sich selbst Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser Artikel alljährlich verwenden könne und wolle? so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge- rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru- higen, sondern auch der die strengste Ordnung liebende Finanz-Minister (von blossen Subal- ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden, sich in solchen Fällen nach den Neigungen und Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge- horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung, sondern mit Freuden gehorchen.
Eine solche Bescheidenheit und Unterord- nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar- ly haben will, eine seltene Erscheinung, son- dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich
Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar- stellen kann.
So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer- den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird, sondern sie, um in diesem Gleichniſs fortzufah- ren, nur wechselsweis geritten werden, diſs Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange- legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl- de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst, wie weiland Friedrich der Groſse, mit sich selbst Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser Artikel alljährlich verwenden könne und wolle? so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge- rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru- higen, sondern auch der die strengste Ordnung liebende Finanz-Minister (von bloſsen Subal- ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden, sich in solchen Fällen nach den Neigungen und Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge- horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung, sondern mit Freuden gehorchen.
Eine solche Bescheidenheit und Unterord- nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar- ly haben will, eine seltene Erscheinung, son- dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0178"n="172"/>
Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar-<lb/>
stellen kann.</p><lb/><p>So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer-<lb/>
den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird,<lb/>
sondern sie, um in diesem Gleichniſs fortzufah-<lb/>
ren, nur wechselsweis geritten werden, diſs<lb/>
Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange-<lb/>
legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl-<lb/>
de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst,<lb/>
wie weiland Friedrich der Groſse, mit sich selbst<lb/>
Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser<lb/>
Artikel alljährlich verwenden <hirendition="#i"><hirendition="#g">könne</hi></hi> und <hirendition="#i"><hirendition="#g">wolle</hi>?</hi><lb/>
so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge-<lb/>
rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru-<lb/>
higen, sondern auch der die strengste Ordnung<lb/>
liebende Finanz-Minister (von bloſsen Subal-<lb/>
ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden,<lb/>
sich in solchen Fällen nach den Neigungen und<lb/>
Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge-<lb/>
horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung,<lb/>
sondern mit Freuden gehorchen.</p><lb/><p>Eine solche Bescheidenheit und Unterord-<lb/>
nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey<lb/>
Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar-<lb/>
ly haben will, eine seltene Erscheinung, son-<lb/>
dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich<lb/></p></div></body></text></TEI>
[172/0178]
Liebhaberey und Neigung aufbieten und dar-
stellen kann.
So lange aus der Reuterey von Stecken-Pfer-
den eines Fürsten nicht ein ganzer Marstall wird,
sondern sie, um in diesem Gleichniſs fortzufah-
ren, nur wechselsweis geritten werden, diſs
Jahr gebaut, ein anderes Jahr der Garten ange-
legt, das dritte Jahr Bücher, das vierte Gemähl-
de gekauft werden, u. s. w. und der Fürst,
wie weiland Friedrich der Groſse, mit sich selbst
Rechnung hält, wie viel er zu jedem dieser
Artikel alljährlich verwenden könne und wolle?
so kann sich ein Herr gegen schiefe und unge-
rechte Urtheile nicht nur bey sich selbst beru-
higen, sondern auch der die strengste Ordnung
liebende Finanz-Minister (von bloſsen Subal-
ternen ist nicht einmal die Rede) ist verbunden,
sich in solchen Fällen nach den Neigungen und
Willen seines Herrn zu bequemen und zu ge-
horchen; ja er kann nicht nur mit Verläugnung,
sondern mit Freuden gehorchen.
Eine solche Bescheidenheit und Unterord-
nung seiner Wünsche ist aber nicht nur bey
Monarchen, deren jeder sein Versailles und Mar-
ly haben will, eine seltene Erscheinung, son-
dern der gewöhnlichere Fall auch bey ungleich
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/178>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.