will; aus welchem sich deßwegen die etwa neu- entstehende Fälle dennoch, der Analogie dessel- bigen gemäß, entscheiden lassen werden.
2. Ich habe bloß die Handlungen und Be- gebenheiten vorgestellet, wie sie nun einmal seynd, oder sich zugetragen haben, ohne dar- über zu philosophiren, oder zu raisoniren; weil a) meine (wie aller anderer Gelehrten,) Meinung und Denckensart doch der Sache keinen Aus- schlag geben kan noch wird, noch irgend ein Staat seine Grundsäze und Handlungsweise deßwegen im geringsten ändern würde, und b) weil ich das Europäische Völckerrecht nicht vor- stellen wollte, wie es seyn könnte, oder auch sollte; sondern wie es würcklich üblich ist.
Wie ich aber deßwegen einem Grotio, von Wolef, von Vattel, und Anderen, durchaus nicht verarge, wann selbige, nach ihrem Plan, mehr Theorie und Raisonemens, hingegen weniger moderne Beyspile, als ich, in ihre Schrifften haben einfliessen lassen; so wer- den hinwiederum billige Leser es mir nicht als ei- nen Fehler, oder gar als einen Mangel der Fähigkeit, selber dencken zu können, aufrechnen, daß ich, nach meinem Plan, (der gewiß auch
unter
Vorrede.
will; aus welchem ſich deßwegen die etwa neu- entſtehende Faͤlle dennoch, der Analogie deſſel- bigen gemaͤß, entſcheiden laſſen werden.
2. Ich habe bloß die Handlungen und Be- gebenheiten vorgeſtellet, wie ſie nun einmal ſeynd, oder ſich zugetragen haben, ohne dar- uͤber zu philoſophiren, oder zu raiſoniren; weil a) meine (wie aller anderer Gelehrten,) Meinung und Denckensart doch der Sache keinen Aus- ſchlag geben kan noch wird, noch irgend ein Staat ſeine Grundſaͤze und Handlungsweiſe deßwegen im geringſten aͤndern wuͤrde, und b) weil ich das Europaͤiſche Voͤlckerrecht nicht vor- ſtellen wollte, wie es ſeyn koͤnnte, oder auch ſollte; ſondern wie es wuͤrcklich uͤblich iſt.
Wie ich aber deßwegen einem Grotio, von Wolef, von Vattel, und Anderen, durchaus nicht verarge, wann ſelbige, nach ihrem Plan, mehr Theorie und Raiſonemens, hingegen weniger moderne Beyſpile, als ich, in ihre Schrifften haben einflieſſen laſſen; ſo wer- den hinwiederum billige Leſer es mir nicht als ei- nen Fehler, oder gar als einen Mangel der Faͤhigkeit, ſelber dencken zu koͤnnen, aufrechnen, daß ich, nach meinem Plan, (der gewiß auch
unter
<TEI><text><front><divtype="preface"n="1"><p><pbfacs="#f0008"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Vorrede.</hi></fw><lb/>
will; aus welchem ſich deßwegen die etwa neu-<lb/>
entſtehende Faͤlle dennoch, der Analogie deſſel-<lb/>
bigen gemaͤß, entſcheiden laſſen werden.</p><lb/><p>2. Ich habe bloß die Handlungen und Be-<lb/>
gebenheiten vorgeſtellet, wie ſie nun einmal<lb/>ſeynd, oder ſich zugetragen haben, ohne dar-<lb/>
uͤber zu philoſophiren, oder zu raiſoniren; weil<lb/><hirendition="#aq">a)</hi> meine (wie aller anderer Gelehrten,) Meinung<lb/>
und Denckensart doch der Sache keinen Aus-<lb/>ſchlag geben kan noch wird, noch irgend ein<lb/>
Staat ſeine Grundſaͤze und Handlungsweiſe<lb/>
deßwegen im geringſten aͤndern wuͤrde, und <hirendition="#aq">b)</hi><lb/>
weil ich das Europaͤiſche Voͤlckerrecht nicht vor-<lb/>ſtellen wollte, wie es ſeyn koͤnnte, oder auch<lb/>ſollte; ſondern wie es wuͤrcklich uͤblich iſt.</p><lb/><p>Wie ich aber deßwegen einem <hirendition="#aq"><hirendition="#k">Grotio,</hi></hi><lb/>
von <hirendition="#aq"><hirendition="#k">Wolef,</hi></hi> von <hirendition="#aq"><hirendition="#k">Vattel,</hi></hi> und Anderen,<lb/>
durchaus nicht verarge, wann ſelbige, <hirendition="#fr">nach<lb/>
ihrem Plan,</hi> mehr Theorie und Raiſonemens,<lb/>
hingegen weniger moderne Beyſpile, als ich, in<lb/>
ihre Schrifften haben einflieſſen laſſen; ſo wer-<lb/>
den hinwiederum billige Leſer es mir nicht als ei-<lb/>
nen Fehler, oder gar als einen Mangel der<lb/>
Faͤhigkeit, ſelber dencken zu koͤnnen, aufrechnen,<lb/>
daß ich, <hirendition="#fr">nach meinem Plan,</hi> (der gewiß auch<lb/><fwplace="bottom"type="catch">unter</fw><lb/></p></div></front></text></TEI>
[0008]
Vorrede.
will; aus welchem ſich deßwegen die etwa neu-
entſtehende Faͤlle dennoch, der Analogie deſſel-
bigen gemaͤß, entſcheiden laſſen werden.
2. Ich habe bloß die Handlungen und Be-
gebenheiten vorgeſtellet, wie ſie nun einmal
ſeynd, oder ſich zugetragen haben, ohne dar-
uͤber zu philoſophiren, oder zu raiſoniren; weil
a) meine (wie aller anderer Gelehrten,) Meinung
und Denckensart doch der Sache keinen Aus-
ſchlag geben kan noch wird, noch irgend ein
Staat ſeine Grundſaͤze und Handlungsweiſe
deßwegen im geringſten aͤndern wuͤrde, und b)
weil ich das Europaͤiſche Voͤlckerrecht nicht vor-
ſtellen wollte, wie es ſeyn koͤnnte, oder auch
ſollte; ſondern wie es wuͤrcklich uͤblich iſt.
Wie ich aber deßwegen einem Grotio,
von Wolef, von Vattel, und Anderen,
durchaus nicht verarge, wann ſelbige, nach
ihrem Plan, mehr Theorie und Raiſonemens,
hingegen weniger moderne Beyſpile, als ich, in
ihre Schrifften haben einflieſſen laſſen; ſo wer-
den hinwiederum billige Leſer es mir nicht als ei-
nen Fehler, oder gar als einen Mangel der
Faͤhigkeit, ſelber dencken zu koͤnnen, aufrechnen,
daß ich, nach meinem Plan, (der gewiß auch
unter
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/8>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.