Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von der Souverain. Person. u. Famil. §. 3. Die meiste Erbreiche haben eigene Grund- §. 4. Und wann wegen der Thronfolge in einem §. 5. Wohl aber kan es geschehen, daß sie ersu- Man ist auch wohl schon von bereits über- *) Beyspile von Garantierung der Französi- schen, Großbritannischen, Oesterreichi- schen, Rußischen, Schwedischen und Spa- nischen Thronfolge. s. Kurze actenmäßige Nachricht von der Groß- britannischen Cronfolge und deren Präten- denten; in meiner Nachles. von Staats- bedenck. 2. Theil, S. 16. §. 6. Ordentlicher Weise seynd alle Prinzen vom §. 7. C
Von der Souverain. Perſon. u. Famil. §. 3. Die meiſte Erbreiche haben eigene Grund- §. 4. Und wann wegen der Thronfolge in einem §. 5. Wohl aber kan es geſchehen, daß ſie erſu- Man iſt auch wohl ſchon von bereits uͤber- *) Beyſpile von Garantierung der Franzoͤſi- ſchen, Großbritanniſchen, Oeſterreichi- ſchen, Rußiſchen, Schwediſchen und Spa- niſchen Thronfolge. ſ. Kurze actenmaͤßige Nachricht von der Groß- britanniſchen Cronfolge und deren Praͤten- denten; in meiner Nachleſ. von Staats- bedenck. 2. Theil, S. 16. §. 6. Ordentlicher Weiſe ſeynd alle Prinzen vom §. 7. C
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Von der Souverain. Perſon. u. Famil.
§. 3.
Die meiſte Erbreiche haben eigene Grund-
geſeze wegen der Thronfolge.
§. 4.
Und wann wegen der Thronfolge in einem
Erbreich neue Verordnungen gemacht werden
wollen, haben die uͤbrige Europaͤiſche Machten
ordentlicher Weiſe nichts damit zu thun.
§. 5.
Wohl aber kan es geſchehen, daß ſie erſu-
chet werden, ſelbige zu garantiren; da es dann
auf eines jeden dritten Staats eigenes Belie-
ben ankommt: 1. Ob? 2. wie ferne? und
3. unter was fuͤr Bedingungen? er die Garan-
tie uͤbernehmen, oder ſelbige abſchlagen will.
Man iſt auch wohl ſchon von bereits uͤber-
nommenen Garantien wieder abgegangen; oder
hat doch, wann es zum Fall gekommen iſt, ſich der
verſprochenen Garantie entzogen.
*⁾ Beyſpile von Garantierung der Franzoͤſi-
ſchen, Großbritanniſchen, Oeſterreichi-
ſchen, Rußiſchen, Schwediſchen und Spa-
niſchen Thronfolge.
ſ. Kurze actenmaͤßige Nachricht von der Groß-
britanniſchen Cronfolge und deren Praͤten-
denten; in meiner Nachleſ. von Staats-
bedenck. 2. Theil, S. 16.
§. 6.
Ordentlicher Weiſe ſeynd alle Prinzen vom
Gebluͤte eines regierenden Hauſes Succeßions-
faͤhig.
§. 7.
C
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