Die Römische Kaysere (so zugleich Teutsche Könige seynd,) sahen Sich in denen mittleren Zeiten als Herrn der ganzen Welt, und ins besondere als das weltliche Haupt der von alten Zeiten her in Europa ihren Siz habenden Chri- stenheit, an.
§. 6.
Der güldenen Bull von 1356. nicht zu ge- dencken; so finden sich noch jezo Spuhren da- von in allen Eyden der Churfürsten und ihrer Ge- sandten, so vor der Wahl eines Röm. Königs oder Kaysers abgelegt werden, und in allen Kay- serlichen Wahlcapitulationen Art. 1. §. 1.
§. 7.
Von des Röm. Kaysers aus disem Grunde noch jezo suchenden Vorrechten bey Pabstwah- len aber werde ich hernach reden.
§. 8.
Es ist auch an deme, daß nicht nur einzelne Könige sich darinn sehr nachgiebig bewisen ha- ben; sondern daß auch bey solchen Gelegen- heiten, wo alle christliche Staaten gleichsam ein einiges Collegium formiret haben, nemlich bey Conciliis, oder allgemeinen Kirchenversammlun- gen, desgleichen bey Creuzzügen gegen die Sa- racenen, ja auch bey Ertheilung der Königlichen Würde, u. s. w. denen Röm. Kaysern allerley
Vor-
2. Capitel.
Ob Europa ein Oberhaupt habe?
§. 5.
Die Roͤmiſche Kayſere (ſo zugleich Teutſche Koͤnige ſeynd,) ſahen Sich in denen mittleren Zeiten als Herrn der ganzen Welt, und ins beſondere als das weltliche Haupt der von alten Zeiten her in Europa ihren Siz habenden Chri- ſtenheit, an.
§. 6.
Der guͤldenen Bull von 1356. nicht zu ge- dencken; ſo finden ſich noch jezo Spuhren da- von in allen Eyden der Churfuͤrſten und ihrer Ge- ſandten, ſo vor der Wahl eines Roͤm. Koͤnigs oder Kayſers abgelegt werden, und in allen Kay- ſerlichen Wahlcapitulationen Art. 1. §. 1.
§. 7.
Von des Roͤm. Kayſers aus diſem Grunde noch jezo ſuchenden Vorrechten bey Pabſtwah- len aber werde ich hernach reden.
§. 8.
Es iſt auch an deme, daß nicht nur einzelne Koͤnige ſich darinn ſehr nachgiebig bewiſen ha- ben; ſondern daß auch bey ſolchen Gelegen- heiten, wo alle chriſtliche Staaten gleichſam ein einiges Collegium formiret haben, nemlich bey Conciliis, oder allgemeinen Kirchenverſammlun- gen, desgleichen bey Creuzzuͤgen gegen die Sa- racenen, ja auch bey Ertheilung der Koͤniglichen Wuͤrde, u. ſ. w. denen Roͤm. Kayſern allerley
Vor-
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2. Capitel.
Ob Europa ein Oberhaupt habe?
§. 5.
Die Roͤmiſche Kayſere (ſo zugleich Teutſche
Koͤnige ſeynd,) ſahen Sich in denen mittleren
Zeiten als Herrn der ganzen Welt, und ins
beſondere als das weltliche Haupt der von alten
Zeiten her in Europa ihren Siz habenden Chri-
ſtenheit, an.
§. 6.
Der guͤldenen Bull von 1356. nicht zu ge-
dencken; ſo finden ſich noch jezo Spuhren da-
von in allen Eyden der Churfuͤrſten und ihrer Ge-
ſandten, ſo vor der Wahl eines Roͤm. Koͤnigs
oder Kayſers abgelegt werden, und in allen Kay-
ſerlichen Wahlcapitulationen Art. 1. §. 1.
§. 7.
Von des Roͤm. Kayſers aus diſem Grunde
noch jezo ſuchenden Vorrechten bey Pabſtwah-
len aber werde ich hernach reden.
§. 8.
Es iſt auch an deme, daß nicht nur einzelne
Koͤnige ſich darinn ſehr nachgiebig bewiſen ha-
ben; ſondern daß auch bey ſolchen Gelegen-
heiten, wo alle chriſtliche Staaten gleichſam ein
einiges Collegium formiret haben, nemlich bey
Conciliis, oder allgemeinen Kirchenverſammlun-
gen, desgleichen bey Creuzzuͤgen gegen die Sa-
racenen, ja auch bey Ertheilung der Koͤniglichen
Wuͤrde, u. ſ. w. denen Roͤm. Kayſern allerley
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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/32>, abgerufen am 03.03.2025.
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