Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Vom Europ. Völckerrecht. 3. Die Sammlungen von Staatsschriff- ten, so von einzelnen Fridens- und anderen Congressen in ebenfalls nicht geringer Anzahl heraus seynd. 4. Pragmatische und in Absicht auf die Staatshandlungen geschribene Geschichte aller oder einzelner Verträge, Fridens- und andere Congresse, u. s. w. 5. Eben so abgefaßte Lebens- oder Regie- rungs-Geschichte grosser Herrn, wie auch derer Staatsministers und Gesandten der jezig- und leztvorigen Zeiten. 7. So auch derer in neueren Zeiten geführ- ten Kriege und der sich darinnen ereigneten, hie- her einschlagenden, Vorfälle. Endlich kan eine aufmercksame Lesung und §. 42. Schließlichen ist auch noch Joh. Jac. Buch, B
Vom Europ. Voͤlckerrecht. 3. Die Sammlungen von Staatsſchriff- ten, ſo von einzelnen Fridens- und anderen Congreſſen in ebenfalls nicht geringer Anzahl heraus ſeynd. 4. Pragmatiſche und in Abſicht auf die Staatshandlungen geſchribene Geſchichte aller oder einzelner Vertraͤge, Fridens- und andere Congreſſe, u. ſ. w. 5. Eben ſo abgefaßte Lebens- oder Regie- rungs-Geſchichte groſſer Herrn, wie auch derer Staatsminiſters und Geſandten der jezig- und leztvorigen Zeiten. 7. So auch derer in neueren Zeiten gefuͤhr- ten Kriege und der ſich darinnen ereigneten, hie- her einſchlagenden, Vorfaͤlle. Endlich kan eine aufmerckſame Leſung und §. 42. Schließlichen iſt auch noch Joh. Jac. Buch, B
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Vom Europ. Voͤlckerrecht.
3. Die Sammlungen von Staatsſchriff-
ten, ſo von einzelnen Fridens- und anderen
Congreſſen in ebenfalls nicht geringer Anzahl
heraus ſeynd.
4. Pragmatiſche und in Abſicht auf die
Staatshandlungen geſchribene Geſchichte aller
oder einzelner Vertraͤge, Fridens- und andere
Congreſſe, u. ſ. w.
5. Eben ſo abgefaßte Lebens- oder Regie-
rungs-Geſchichte groſſer Herrn, wie auch derer
Staatsminiſters und Geſandten der jezig- und
leztvorigen Zeiten.
7. So auch derer in neueren Zeiten gefuͤhr-
ten Kriege und der ſich darinnen ereigneten, hie-
her einſchlagenden, Vorfaͤlle.
Endlich kan eine aufmerckſame Leſung und
Betrachtung derer gewoͤhnlichen Zeitungen,
auch anderer periodiſcher Staatsſchrifften, zu-
malen wann ſie mehrere Jahre ununterbrochen
fortgeſezet wird, ſehr viles zur Erweiterung in
diſer Wiſſenſchafft beytragen.
§. 42.
Schließlichen iſt auch noch Joh. Jac.
Schmaussens „Einleitung zu der Staats-
wiſſenſchafft und Erlaͤuterung des von ihm her-
ausgegebenen Corporis Juris Gentium acade-
mici, und aller andern ſeit mehr als zweyen
Seculis her geſchloſſenen Buͤndniſſe, Fridens-
und Commercien-Tractaten;„ Leipzig, 1741.
2. Theile, in groß. 8. als ein in vilen hernach
vorkommenden Materien uͤberaus brauchbares
Buch,
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