Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.5. Capitel. meistens die Gesandten entweder zurückberuffen,oder fortgeschafft. §. 261. So auch Gesandte, die sich schwere Ver- §. 262. Ob der Röm. Kayser allein, ohne das Reich, Des Gesandtens Gefolg. §. 263. Eines Gesandtens Gemahlin hat an ihres s. Moser (Frid. Carl) die Gesandtin nach ih- ren Rechten und Pflichten; in seiner klein. Schrifft. 3ten Band, S. 133. auch Französisch, 1754. 8. §. 264. Wie lang eines Gesandtens Wittwe sich ih- §. 265. Von der übrigen Familie eines Gesandtens bey
5. Capitel. meiſtens die Geſandten entweder zuruͤckberuffen,oder fortgeſchafft. §. 261. So auch Geſandte, die ſich ſchwere Ver- §. 262. Ob der Roͤm. Kayſer allein, ohne das Reich, Des Geſandtens Gefolg. §. 263. Eines Geſandtens Gemahlin hat an ihres ſ. Moser (Frid. Carl) die Geſandtin nach ih- ren Rechten und Pflichten; in ſeiner klein. Schrifft. 3ten Band, S. 133. auch Franzoͤſiſch, 1754. 8. §. 264. Wie lang eines Geſandtens Wittwe ſich ih- §. 265. Von der uͤbrigen Familie eines Geſandtens bey
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5. Capitel.
meiſtens die Geſandten entweder zuruͤckberuffen,
oder fortgeſchafft.
§. 261.
So auch Geſandte, die ſich ſchwere Ver-
brechen haben zu Schulden kommen laſſen.
§. 262.
Ob der Roͤm. Kayſer allein, ohne das Reich,
fremde Geſandte von dem teutſchen Reichstag
wegſchaffen koͤnne? ſtreitet man: Der Kayſer
iſt aber im Beſiz.
Des Geſandtens Gefolg.
§. 263.
Eines Geſandtens Gemahlin hat an ihres
Gemahls Pflichten und Gerechtſamen Antheil,
ſo weit ſie es faͤhig und es an jedem Hof her-
kommlich iſt.
ſ. Moser (Frid. Carl) die Geſandtin nach ih-
ren Rechten und Pflichten; in ſeiner klein.
Schrifft. 3ten Band, S. 133. auch
Franzoͤſiſch, 1754. 8.
§. 264.
Wie lang eines Geſandtens Wittwe ſich ih-
res verſtorbenen Gemahls Gerechtſamen zu er-
freuen habe? davon findet ſich ein Aufſaz in
meiner Abhandl. verſchid. Rechtsmater. 2.
Band, S. 438.
§. 265.
Von der uͤbrigen Familie eines Geſandtens
bey
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