Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.5. Capitel. Fällen etwas, entweder in natura, oder anGeld. §. 106. Gesandte vom ersten Rang pflegten sonst §. 107. Alsdann aber hielten sie einen offentlichen Darauf erfolgte endlich eine öffentliche Au- §. 108. Nunmehro aber seynd die solenne Einzüge etc. Gesandtschaffts-Antritt. §. 109. Jezo kommen meist alle Gesandte in der Stille §. 110.
5. Capitel. Faͤllen etwas, entweder in natura, oder anGeld. §. 106. Geſandte vom erſten Rang pflegten ſonſt §. 107. Alsdann aber hielten ſie einen offentlichen Darauf erfolgte endlich eine oͤffentliche Au- §. 108. Nunmehro aber ſeynd die ſolenne Einzuͤge ꝛc. Geſandtſchaffts-Antritt. §. 109. Jezo kommen meiſt alle Geſandte in der Stille §. 110.
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5. Capitel.
Faͤllen etwas, entweder in natura, oder an
Geld.
§. 106.
Geſandte vom erſten Rang pflegten ſonſt
erſt in der Stille anzukommen, ſich durch Co-
pien ihres Creditivs zu legitimiren, auch wohl
eine geraume Zeit alſo an dem Hof, wohin ſie
beſtimmet waren, ſich aufzuhalten, und privat-
Audienzien bey dem Souverain zu haben:
§. 107.
Alsdann aber hielten ſie einen offentlichen
Einzug, wobey auch der Hof, an den ſie accre-
ditiret waren, und andere fremde Geſandte vom
erſten Rang, concurrirten.
Darauf erfolgte endlich eine oͤffentliche Au-
dienz.
§. 108.
Nunmehro aber ſeynd die ſolenne Einzuͤge ꝛc.
zwiſchen denen Geſandten derer chriſtlichen
Machten abgekommen, und nur noch zwiſchen
Geſandten der Pforte oder gewiſſer Hoͤfe an die
Pforte uͤblich.
Geſandtſchaffts-Antritt.
§. 109.
Jezo kommen meiſt alle Geſandte in der Stille
an, und halten ſich ſtill, ſo lang als es ihnen
gefaͤllig iſt; wobey ſie doch Privat-Viſiten an-
nehmen und geben, auch negotiiren koͤnnen.
§. 110.
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