Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von Gesandtschafften. man weder Gesandte an einander, noch nimmtman allenfalls selbige an. §. 100. Doch werden auch in Kriegszeiten zuweilen 1. Um eine gewisse Ceremoniel-Angelegen- heit zu beobachten; 2. Oder einen Versuch zu machen, zu ei- nem Friden zu gelangen. §. 101. In dem lezteren Fall geschiehet es entweder *) Menager, Ripperda. §. 102. Ordentlicher Weise muß jeder Hof oder §. 103. Die vormals zwischen verschidenen Höfen §. 104. Nur wird etwa noch ein Gesandter an eini- §. 105. Auch empfangen die Gesandte der Pforte, Fällen
Von Geſandtſchafften. man weder Geſandte an einander, noch nimmtman allenfalls ſelbige an. §. 100. Doch werden auch in Kriegszeiten zuweilen 1. Um eine gewiſſe Ceremoniel-Angelegen- heit zu beobachten; 2. Oder einen Verſuch zu machen, zu ei- nem Friden zu gelangen. §. 101. In dem lezteren Fall geſchiehet es entweder *) Menager, Ripperda. §. 102. Ordentlicher Weiſe muß jeder Hof oder §. 103. Die vormals zwiſchen verſchidenen Hoͤfen §. 104. Nur wird etwa noch ein Geſandter an eini- §. 105. Auch empfangen die Geſandte der Pforte, Faͤllen
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Von Geſandtſchafften.
man weder Geſandte an einander, noch nimmt
man allenfalls ſelbige an.
§. 100.
Doch werden auch in Kriegszeiten zuweilen
von feindlichen Hoͤfen Geſandte angenommen;
1. Um eine gewiſſe Ceremoniel-Angelegen-
heit zu beobachten;
2. Oder einen Verſuch zu machen, zu ei-
nem Friden zu gelangen.
§. 101.
In dem lezteren Fall geſchiehet es entweder
oͤffentlich, oder heimlich; doch mit Genehmi-
gung des Souverains.
*⁾ Menager, Ripperda.
§. 102.
Ordentlicher Weiſe muß jeder Hof oder
Staat die auf ſeine Geſandtſchafft gehende Ko-
ſten ſelber tragen.
§. 103.
Die vormals zwiſchen verſchidenen Hoͤfen
uͤblich geweßte Defrayirung derer beederſeitigen
Geſandten iſt nun meiſtens abgekommen.
§. 104.
Nur wird etwa noch ein Geſandter an eini-
gen Orten wenige Tage auf Koſten des Landes-
herrens bewirthet.
§. 105.
Auch empfangen die Geſandte der Pforte,
ſo dann die Geſandte an dieſelbe, in gewiſſen
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