das eigentliche Völckerrecht darauf erbauen zu können.
3. Der ungeheuer grosse Umfang diser Wis- senschafft, und die vile tausend Fälle, so sich in dergleichen ereignet haben, und zur Kenntniß des Publici gediehen seynd, reichen zwar kaum hin, selbst von dem allernöthigst- und brauch- barsten nur das allerwenigste zu sagen; indessen dienen doch dise Säze und die Beyspile, (wel- che offt kurz berührt worden seynd, offt aber auch nur in der Ferne auf sie geditten worden ist,) zu einem Leitfaden, wie man durch Lesung guter Schrifften, ja der täglichen Zeitungen, und Erfahrung, immer weiter hierinn kommen könne.
6. Endlich wollen diejenige, welche nicht alle sich würcklich ereignete Fälle hier antreffen, nicht glauben, als ob sie mir nicht bekannt wären; sondern es hat, (schon berührter massen,) der Plaz kein mehreres gestattet: Und wer meine ältere Grundsäze des jezt-üblichen Euro- päischen Völckerrechts, und die in Kriegs- zeiten nachschlagen mag, wird noch vile hun- derte antreffen, die ich hier habe übergehen müssen.
Inn-
Vorrede.
das eigentliche Voͤlckerrecht darauf erbauen zu koͤnnen.
3. Der ungeheuer groſſe Umfang diſer Wiſ- ſenſchafft, und die vile tauſend Faͤlle, ſo ſich in dergleichen ereignet haben, und zur Kenntniß des Publici gediehen ſeynd, reichen zwar kaum hin, ſelbſt von dem allernoͤthigſt- und brauch- barſten nur das allerwenigſte zu ſagen; indeſſen dienen doch diſe Saͤze und die Beyſpile, (wel- che offt kurz beruͤhrt worden ſeynd, offt aber auch nur in der Ferne auf ſie geditten worden iſt,) zu einem Leitfaden, wie man durch Leſung guter Schrifften, ja der taͤglichen Zeitungen, und Erfahrung, immer weiter hierinn kommen koͤnne.
6. Endlich wollen diejenige, welche nicht alle ſich wuͤrcklich ereignete Faͤlle hier antreffen, nicht glauben, als ob ſie mir nicht bekannt waͤren; ſondern es hat, (ſchon beruͤhrter maſſen,) der Plaz kein mehreres geſtattet: Und wer meine aͤltere Grundſaͤze des jezt-uͤblichen Euro- paͤiſchen Voͤlckerrechts, und die in Kriegs- zeiten nachſchlagen mag, wird noch vile hun- derte antreffen, die ich hier habe uͤbergehen muͤſſen.
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[0010]
Vorrede.
das eigentliche Voͤlckerrecht darauf erbauen zu
koͤnnen.
3. Der ungeheuer groſſe Umfang diſer Wiſ-
ſenſchafft, und die vile tauſend Faͤlle, ſo ſich in
dergleichen ereignet haben, und zur Kenntniß
des Publici gediehen ſeynd, reichen zwar kaum
hin, ſelbſt von dem allernoͤthigſt- und brauch-
barſten nur das allerwenigſte zu ſagen; indeſſen
dienen doch diſe Saͤze und die Beyſpile, (wel-
che offt kurz beruͤhrt worden ſeynd, offt aber
auch nur in der Ferne auf ſie geditten worden
iſt,) zu einem Leitfaden, wie man durch Leſung
guter Schrifften, ja der taͤglichen Zeitungen,
und Erfahrung, immer weiter hierinn kommen
koͤnne.
6. Endlich wollen diejenige, welche nicht alle
ſich wuͤrcklich ereignete Faͤlle hier antreffen, nicht
glauben, als ob ſie mir nicht bekannt waͤren;
ſondern es hat, (ſchon beruͤhrter maſſen,) der
Plaz kein mehreres geſtattet: Und wer meine
aͤltere Grundſaͤze des jezt-uͤblichen Euro-
paͤiſchen Voͤlckerrechts, und die in Kriegs-
zeiten nachſchlagen mag, wird noch vile hun-
derte antreffen, die ich hier habe uͤbergehen
muͤſſen.
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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/10>, abgerufen am 16.02.2025.
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