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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 9, St. 2. Berlin, 1792.

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aus den bestimmten Gesetzen angegeben werden sollte. Diese Tradition konnte freilich nicht der ganzen Nation, sondern blos einem Korps derselben, gleichsam wie einer gesetzgebenden Kommission anvertrauet werden.

Damit wurde aber dem Uebel nicht abgeholfen. Die Tradition selbst ließ noch viel Unbestimmtes zurück. Die Ableitung der besondern Fälle aus den allgemeinen, und die nach den Zeitumständen erforderlichen neuen Gesetze, gaben zu vielen Streitigkeiten Gelegenheit; aber selbst durch diese Streitigkeiten, und die Art ihrer Entscheidung, wurde dieses Korps immer zahlreicher, und sein Einfluß auf die Nation desto stärker. Die jüdische Verfassung ist also ihrer Form nach aristokratisch, und daher allen Mißbräuchen einer solchen Verfassung ausgesetzt. Der ungelehrte Theil der Nation konnte, wegen der ihm aufliegenden Sorge für seine sowohl, als des ihm unentbehrlichen gelehrten Theils Unterhaltung, auf dergleichen Mißbräuche nicht aufmerksam gemacht werden. Hingegen entstanden von Zeit zu Zeit Männer aus diesem gesetzgebenden Korps selbst, die nicht nur diese Mißbräuche rügten, sondern sogar die Autorität desselben in Zweifel zogen. Von dieser Art war der Stifter der christlichen Religion, der sich gleich anfangs der Tyrannei dieser Aristokratie mit gutem Erfolge widersetzte, und das ganze Zeremonialgesetz auf seinen Ursprung, nehmlich auf ein reines Moralsy


aus den bestimmten Gesetzen angegeben werden sollte. Diese Tradition konnte freilich nicht der ganzen Nation, sondern blos einem Korps derselben, gleichsam wie einer gesetzgebenden Kommission anvertrauet werden.

Damit wurde aber dem Uebel nicht abgeholfen. Die Tradition selbst ließ noch viel Unbestimmtes zuruͤck. Die Ableitung der besondern Faͤlle aus den allgemeinen, und die nach den Zeitumstaͤnden erforderlichen neuen Gesetze, gaben zu vielen Streitigkeiten Gelegenheit; aber selbst durch diese Streitigkeiten, und die Art ihrer Entscheidung, wurde dieses Korps immer zahlreicher, und sein Einfluß auf die Nation desto staͤrker. Die juͤdische Verfassung ist also ihrer Form nach aristokratisch, und daher allen Mißbraͤuchen einer solchen Verfassung ausgesetzt. Der ungelehrte Theil der Nation konnte, wegen der ihm aufliegenden Sorge fuͤr seine sowohl, als des ihm unentbehrlichen gelehrten Theils Unterhaltung, auf dergleichen Mißbraͤuche nicht aufmerksam gemacht werden. Hingegen entstanden von Zeit zu Zeit Maͤnner aus diesem gesetzgebenden Korps selbst, die nicht nur diese Mißbraͤuche ruͤgten, sondern sogar die Autoritaͤt desselben in Zweifel zogen. Von dieser Art war der Stifter der christlichen Religion, der sich gleich anfangs der Tyrannei dieser Aristokratie mit gutem Erfolge widersetzte, und das ganze Zeremonialgesetz auf seinen Ursprung, nehmlich auf ein reines Moralsy

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[65/0065] aus den bestimmten Gesetzen angegeben werden sollte. Diese Tradition konnte freilich nicht der ganzen Nation, sondern blos einem Korps derselben, gleichsam wie einer gesetzgebenden Kommission anvertrauet werden. Damit wurde aber dem Uebel nicht abgeholfen. Die Tradition selbst ließ noch viel Unbestimmtes zuruͤck. Die Ableitung der besondern Faͤlle aus den allgemeinen, und die nach den Zeitumstaͤnden erforderlichen neuen Gesetze, gaben zu vielen Streitigkeiten Gelegenheit; aber selbst durch diese Streitigkeiten, und die Art ihrer Entscheidung, wurde dieses Korps immer zahlreicher, und sein Einfluß auf die Nation desto staͤrker. Die juͤdische Verfassung ist also ihrer Form nach aristokratisch, und daher allen Mißbraͤuchen einer solchen Verfassung ausgesetzt. Der ungelehrte Theil der Nation konnte, wegen der ihm aufliegenden Sorge fuͤr seine sowohl, als des ihm unentbehrlichen gelehrten Theils Unterhaltung, auf dergleichen Mißbraͤuche nicht aufmerksam gemacht werden. Hingegen entstanden von Zeit zu Zeit Maͤnner aus diesem gesetzgebenden Korps selbst, die nicht nur diese Mißbraͤuche ruͤgten, sondern sogar die Autoritaͤt desselben in Zweifel zogen. Von dieser Art war der Stifter der christlichen Religion, der sich gleich anfangs der Tyrannei dieser Aristokratie mit gutem Erfolge widersetzte, und das ganze Zeremonialgesetz auf seinen Ursprung, nehmlich auf ein reines Moralsy

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 9, St. 2. Berlin, 1792, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0902_1792/65>, abgerufen am 23.11.2024.