Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 6, St. 3. Berlin, 1788.
Es ist der Mühe werth, die Gründe aus dem Urthel anzuführen, warum man die Vertheidigung seines Defensors nicht für gültig annehmen wollte. "Wenn bei einem Verbrecher die Zurechnung der ausgeübten Missethat wegfallen soll, muß eine solche Schwäche und Ohnmacht des Gemüths und
Es ist der Muͤhe werth, die Gruͤnde aus dem Urthel anzufuͤhren, warum man die Vertheidigung seines Defensors nicht fuͤr guͤltig annehmen wollte. »Wenn bei einem Verbrecher die Zurechnung der ausgeuͤbten Missethat wegfallen soll, muß eine solche Schwaͤche und Ohnmacht des Gemuͤths und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0031" n="31"/><lb/> chen Plagen und Noth ein Ende machen moͤge. Jm uͤbrigen sey es durch Huͤlfe des Satans geschehen, daß er so hintereinander in der Eile dem Weibe die Wunden zugefuͤgt, wie ihm denn auch den ganzen Tag vorher gewesen, als wenn alle Teufel um ihm waͤren, so daß ihm ordentlich der Kopf gebrauset.« Zu allen diesen Veranlassungen seiner schreklichen That kamen nun noch folgende Umstaͤnde, die auch der Defensor des Jnquisiten nuͤzte, um ihn vom Tode zu retten, nehmlich, daß ihn in den lezten sieben Jahren der Schlag, so jedoch ein paarmal nur Schwindel gewesen, 5 bis 6mal geruͤhrt, und seine Gemuͤthskraͤfte dadurch in eine Schwaͤche und Verwirrung gerathen waͤren; ferner daß er eine schlechte Lebensordnung beobachtet, von zaͤhem und schwerem Gebluͤte gewesen sey, und den Brantewein geliebt habe. Alle diese Umstaͤnde konnten ihn aber doch nicht vom Tode retten, weil er wie er selbst eingestanden, sich seiner bei der veruͤbten Mordthat voͤllig bewust gewesen, und die dabei vorkommenden Umstaͤnde deutlich zeigten, daß er die Mordthat nicht in einem Anfall von Wahnwitzoder Raserei begangen habe.</p> <p>Es ist der Muͤhe werth, die Gruͤnde aus dem Urthel anzufuͤhren, warum man die Vertheidigung seines Defensors nicht fuͤr guͤltig annehmen wollte. »Wenn bei einem Verbrecher die Zurechnung der ausgeuͤbten Missethat wegfallen soll, muß eine solche Schwaͤche und Ohnmacht des Gemuͤths und<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [31/0031]
chen Plagen und Noth ein Ende machen moͤge. Jm uͤbrigen sey es durch Huͤlfe des Satans geschehen, daß er so hintereinander in der Eile dem Weibe die Wunden zugefuͤgt, wie ihm denn auch den ganzen Tag vorher gewesen, als wenn alle Teufel um ihm waͤren, so daß ihm ordentlich der Kopf gebrauset.« Zu allen diesen Veranlassungen seiner schreklichen That kamen nun noch folgende Umstaͤnde, die auch der Defensor des Jnquisiten nuͤzte, um ihn vom Tode zu retten, nehmlich, daß ihn in den lezten sieben Jahren der Schlag, so jedoch ein paarmal nur Schwindel gewesen, 5 bis 6mal geruͤhrt, und seine Gemuͤthskraͤfte dadurch in eine Schwaͤche und Verwirrung gerathen waͤren; ferner daß er eine schlechte Lebensordnung beobachtet, von zaͤhem und schwerem Gebluͤte gewesen sey, und den Brantewein geliebt habe. Alle diese Umstaͤnde konnten ihn aber doch nicht vom Tode retten, weil er wie er selbst eingestanden, sich seiner bei der veruͤbten Mordthat voͤllig bewust gewesen, und die dabei vorkommenden Umstaͤnde deutlich zeigten, daß er die Mordthat nicht in einem Anfall von Wahnwitzoder Raserei begangen habe.
Es ist der Muͤhe werth, die Gruͤnde aus dem Urthel anzufuͤhren, warum man die Vertheidigung seines Defensors nicht fuͤr guͤltig annehmen wollte. »Wenn bei einem Verbrecher die Zurechnung der ausgeuͤbten Missethat wegfallen soll, muß eine solche Schwaͤche und Ohnmacht des Gemuͤths und
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