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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784.

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liegend, mit noch wenigen Kennzeichen des Lebens gefunden ward. Sein ganzer Kopf, wie sichs bei der Besichtigung zeigte, war voll Contusionen, die Häute desselben wie Schwamm anzufühlen, und die Augen mit Blut unterlaufen, so daß die Vermuthung veranlasset werden wollen, die doch der Mörder nicht auf sich kommen lassen, es müsse grausamerweise wider die Wand geschlagen sein.

Eine ältere Tochter des Erschlagenen schlief indessen auf einer andern Kammer, und hörte von dem allen nichts. Simmen konnte deswegen, nach verübten Verbrechen, unbemerkt aus dem Hause gehn; das that er aber erst, nachdem er vorhero aus der Weste des sinnlosliegenden Mannes, den Schlüssel zu dessen Geldschränkgen gezogen, und aus demselben das darin vorräthige Geld, nach seiner Aussage, beinahe ein Dutzend Thaler, weiter aber nichts, genommen hatte.

(Der Beschluß künftig)



VII.
Ein Diebstahl aus Großmuth von einem siebzehnjährigen Knaben.

Ein Knabe von siebzehn Jahren, und der Sohn eines rechtschafnen Schulzen ohnweit Berlin, kam zu einem hiesigen Sattler in die Lehre, schnitt sich unglück-


liegend, mit noch wenigen Kennzeichen des Lebens gefunden ward. Sein ganzer Kopf, wie sichs bei der Besichtigung zeigte, war voll Contusionen, die Haͤute desselben wie Schwamm anzufuͤhlen, und die Augen mit Blut unterlaufen, so daß die Vermuthung veranlasset werden wollen, die doch der Moͤrder nicht auf sich kommen lassen, es muͤsse grausamerweise wider die Wand geschlagen sein.

Eine aͤltere Tochter des Erschlagenen schlief indessen auf einer andern Kammer, und hoͤrte von dem allen nichts. Simmen konnte deswegen, nach veruͤbten Verbrechen, unbemerkt aus dem Hause gehn; das that er aber erst, nachdem er vorhero aus der Weste des sinnlosliegenden Mannes, den Schluͤssel zu dessen Geldschraͤnkgen gezogen, und aus demselben das darin vorraͤthige Geld, nach seiner Aussage, beinahe ein Dutzend Thaler, weiter aber nichts, genommen hatte.

(Der Beschluß kuͤnftig)



VII.
Ein Diebstahl aus Großmuth von einem siebzehnjaͤhrigen Knaben.

Ein Knabe von siebzehn Jahren, und der Sohn eines rechtschafnen Schulzen ohnweit Berlin, kam zu einem hiesigen Sattler in die Lehre, schnitt sich ungluͤck-

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[54/0056] liegend, mit noch wenigen Kennzeichen des Lebens gefunden ward. Sein ganzer Kopf, wie sichs bei der Besichtigung zeigte, war voll Contusionen, die Haͤute desselben wie Schwamm anzufuͤhlen, und die Augen mit Blut unterlaufen, so daß die Vermuthung veranlasset werden wollen, die doch der Moͤrder nicht auf sich kommen lassen, es muͤsse grausamerweise wider die Wand geschlagen sein. Eine aͤltere Tochter des Erschlagenen schlief indessen auf einer andern Kammer, und hoͤrte von dem allen nichts. Simmen konnte deswegen, nach veruͤbten Verbrechen, unbemerkt aus dem Hause gehn; das that er aber erst, nachdem er vorhero aus der Weste des sinnlosliegenden Mannes, den Schluͤssel zu dessen Geldschraͤnkgen gezogen, und aus demselben das darin vorraͤthige Geld, nach seiner Aussage, beinahe ein Dutzend Thaler, weiter aber nichts, genommen hatte. (Der Beschluß kuͤnftig) VII. Ein Diebstahl aus Großmuth von einem siebzehnjaͤhrigen Knaben. Ein Knabe von siebzehn Jahren, und der Sohn eines rechtschafnen Schulzen ohnweit Berlin, kam zu einem hiesigen Sattler in die Lehre, schnitt sich ungluͤck-

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0201_1784/56>, abgerufen am 28.11.2024.