Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 10, St. 1. Berlin, 1793.
Die Selbstmacht muß jederzeit einen Bestimmungsgrund in dem Begehrungsvermögen haben, die Bestimmungsgründe der Selbstmacht zur Fantasie sind aus dem bereits Vorgetragenen leicht abzunehmen, aber zur Selbstmacht welche zur Vernunft gehört? dazu kann nun kein andrer Bestimmungsgrund vorhanden seyn, als der Reitz, den es für uns hat, das Vorgenommene auszuführen, und die Schwierigkeiten zu überwinden; allein wir trotzen den Schwierigkeiten nicht, wenn wir nicht wenigstens vermuthen, daß wir sie überwinden können; hiezu wird aber wiederum erfordert, daß wir eine Kenntniß von unsrer Fähigkeit besitzen; dann machen wir uns selbst zum Gegenstand unsrer Betrachtungen und fragen: vermag ich das? Also setzt die Ausübung des Vorsatzes auch ein Selbstbewußtseyn voraus; da nun ohne Ausübung des Vorsatzes die Einbildungskraft herrschen muß, auch alsdann die reinere Vernunft -- im Gegensatz einer solchen, welche sich mit der Fantasie verbindet -- nicht wallten kann, so muß auch im Traume die Einbil-
Die Selbstmacht muß jederzeit einen Bestimmungsgrund in dem Begehrungsvermoͤgen haben, die Bestimmungsgruͤnde der Selbstmacht zur Fantasie sind aus dem bereits Vorgetragenen leicht abzunehmen, aber zur Selbstmacht welche zur Vernunft gehoͤrt? dazu kann nun kein andrer Bestimmungsgrund vorhanden seyn, als der Reitz, den es fuͤr uns hat, das Vorgenommene auszufuͤhren, und die Schwierigkeiten zu uͤberwinden; allein wir trotzen den Schwierigkeiten nicht, wenn wir nicht wenigstens vermuthen, daß wir sie uͤberwinden koͤnnen; hiezu wird aber wiederum erfordert, daß wir eine Kenntniß von unsrer Faͤhigkeit besitzen; dann machen wir uns selbst zum Gegenstand unsrer Betrachtungen und fragen: vermag ich das? Also setzt die Ausuͤbung des Vorsatzes auch ein Selbstbewußtseyn voraus; da nun ohne Ausuͤbung des Vorsatzes die Einbildungskraft herrschen muß, auch alsdann die reinere Vernunft — im Gegensatz einer solchen, welche sich mit der Fantasie verbindet — nicht wallten kann, so muß auch im Traume die Einbil- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0125" n="123"/><lb/> gruͤnde vortragen. Daß man aber wirklich die Kraft hat, Zweifel zuruͤck zu weisen, beweisen unsre Erfahrungskenntnisse. Wuͤrden wir deren haben, wenn wir bei Anstellung der Erfahrung die Zweifel erwogen haͤtten, welche gegen die Erfahrungsschluͤsse statt finden? und muͤssen sie nicht einem jeden eingefallen, und bey Anstellung der Erfahrung und Gruͤndung aller Erfahrungslehren zuruͤckgewiesen worden seyn? Also das im Vorbeigehn und nun wiederum zur Sache.</p> <p>Die Selbstmacht muß jederzeit einen Bestimmungsgrund in dem Begehrungsvermoͤgen haben, die Bestimmungsgruͤnde der Selbstmacht zur Fantasie sind aus dem bereits Vorgetragenen leicht abzunehmen, aber zur Selbstmacht welche zur Vernunft gehoͤrt? dazu kann nun kein andrer Bestimmungsgrund vorhanden seyn, als der Reitz, den es fuͤr uns hat, das <hi rendition="#b">Vorgenommene</hi> auszufuͤhren, und die Schwierigkeiten zu uͤberwinden; allein wir trotzen den Schwierigkeiten nicht, wenn wir nicht wenigstens vermuthen, daß wir sie uͤberwinden koͤnnen; hiezu wird aber wiederum erfordert, daß wir eine Kenntniß von unsrer Faͤhigkeit besitzen; dann machen wir uns selbst zum Gegenstand unsrer Betrachtungen und fragen: vermag ich das? Also setzt die Ausuͤbung des Vorsatzes auch ein Selbstbewußtseyn voraus; da nun ohne Ausuͤbung des Vorsatzes die Einbildungskraft herrschen muß, auch alsdann die reinere Vernunft — im Gegensatz einer solchen, welche sich mit der Fantasie verbindet — nicht wallten kann, so muß auch im Traume die Einbil-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [123/0125]
gruͤnde vortragen. Daß man aber wirklich die Kraft hat, Zweifel zuruͤck zu weisen, beweisen unsre Erfahrungskenntnisse. Wuͤrden wir deren haben, wenn wir bei Anstellung der Erfahrung die Zweifel erwogen haͤtten, welche gegen die Erfahrungsschluͤsse statt finden? und muͤssen sie nicht einem jeden eingefallen, und bey Anstellung der Erfahrung und Gruͤndung aller Erfahrungslehren zuruͤckgewiesen worden seyn? Also das im Vorbeigehn und nun wiederum zur Sache.
Die Selbstmacht muß jederzeit einen Bestimmungsgrund in dem Begehrungsvermoͤgen haben, die Bestimmungsgruͤnde der Selbstmacht zur Fantasie sind aus dem bereits Vorgetragenen leicht abzunehmen, aber zur Selbstmacht welche zur Vernunft gehoͤrt? dazu kann nun kein andrer Bestimmungsgrund vorhanden seyn, als der Reitz, den es fuͤr uns hat, das Vorgenommene auszufuͤhren, und die Schwierigkeiten zu uͤberwinden; allein wir trotzen den Schwierigkeiten nicht, wenn wir nicht wenigstens vermuthen, daß wir sie uͤberwinden koͤnnen; hiezu wird aber wiederum erfordert, daß wir eine Kenntniß von unsrer Faͤhigkeit besitzen; dann machen wir uns selbst zum Gegenstand unsrer Betrachtungen und fragen: vermag ich das? Also setzt die Ausuͤbung des Vorsatzes auch ein Selbstbewußtseyn voraus; da nun ohne Ausuͤbung des Vorsatzes die Einbildungskraft herrschen muß, auch alsdann die reinere Vernunft — im Gegensatz einer solchen, welche sich mit der Fantasie verbindet — nicht wallten kann, so muß auch im Traume die Einbil-
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Zitationshilfe: | Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 10, St. 1. Berlin, 1793, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde01001_1793/125>, abgerufen am 16.02.2025. |