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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856.

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REPUBLIK UND MONARCHIE.
edlen Metallen, von denen das Gold nach dem Gewicht,* das Sil-
ber nach dem Gepräge gegeben und genommen ward, thatsäch-
lich aber in Folge des ausgedehnten überseeischen Verkehrs das
Gold bei weitem das Silber überwog. Ob nicht schon früher im
ganzen Umfange des Reiches die Annahme des römischen Silber-
geldes obligatorisch war, ist ungewiss; auf jeden Fall vertrat die
Stelle des Reichsgeldes im ganzen römischen Gebiet wesentlich
das ungemünzte Gold, um so mehr als die Römer in allen Pro-
vinzen und Clientelstaaten die Goldprägung untersagt hatten, und
hatte der Denar ausser in Italien auch im cisalpinischen Gallien, in
Sicilien, in Spanien und sonst vielfach, namentlich im Westen, ge-
setzlich oder factisch sich eingebürgert. Mit Caesar aber beginnt
die Reichsmünze. Eben wie Alexander bezeichnete auch er die
Gründung der neuen die civilisirte Welt umfassenden Monarchie
dadurch, dass das einzige weltenvermittelnde Metall auch in der
Münze den ersten Platz erhielt. In wie grossartigem Umfang
sogleich das neue caesarische Goldstück (zu 7 Thlr. 5 Gr. nach
heutigem Metallwerth) geprägt ward, beweist die Thatsache, dass
in einem einzelnen sieben Jahre nach Caesars Tode vergrabenen
Schatz sich 80000 dieser Stücke beisammen gefunden haben.
Freilich mögen hier nebenbei auch finanzielle Speculationen mit-
gewirkt haben.** Was das Silbergeld anlangt, so ward durch
Caesar die Alleinherrschaft des römischen Denars im gesammten
Westen festgestellt, indem er die einzige occidentalische Münz-
stätte, die in Silbercourant noch mit der römischen concurrirte,
die massaliotische definitiv schloss. Die Prägung von silberner
oder kupferner Scheidemünze blieb einer Anzahl occidentalischer
Gemeinden erlaubt, wie denn Dreivierteldenare von einigen lati-
nischen Gemeinden des südlichen Galliens, halbe Denare von
mehreren nordgallischen Gauen, Kupferscheidemünze vielfach

* Die Goldstücke, die Sulla (II, 379) und dann 687 Pompeius, beide in
geringer Zahl schlagen liessen, heben diesen Satz nicht auf; denn wenn sie
circulirten, wurden sie wahrscheinlich auch nach dem Gewicht genommen.
Merkwürdig sind sie allerdings, insofern sie das caesarische Reichsgold ähn-
lich einleiten wie Sullas und Pompeius Regentschaften die neue Monarchie.
** Es scheint nämlich, dass man in älterer Zeit die auf Silber lautenden
Forderungen der Staatsgläubiger nicht wider deren Willen in Gold, nach
dem legalen Curs desselben zum Silber, bezahlen konnte; wogegen es
keinen Zweifel leidet, dass seit Caesar das Goldstück unweigerlich für
100 Silbersesterzen angenommen werden musste. Es war dies eben da-
mals um so wichtiger, als in Folge der durch Caesar in Umlauf gebrachten
grossen Quantitäten Goldes dasselbe im Handelscurs 25% unter dem Le-
galcurs stand.

REPUBLIK UND MONARCHIE.
edlen Metallen, von denen das Gold nach dem Gewicht,* das Sil-
ber nach dem Gepräge gegeben und genommen ward, thatsäch-
lich aber in Folge des ausgedehnten überseeischen Verkehrs das
Gold bei weitem das Silber überwog. Ob nicht schon früher im
ganzen Umfange des Reiches die Annahme des römischen Silber-
geldes obligatorisch war, ist ungewiſs; auf jeden Fall vertrat die
Stelle des Reichsgeldes im ganzen römischen Gebiet wesentlich
das ungemünzte Gold, um so mehr als die Römer in allen Pro-
vinzen und Clientelstaaten die Goldprägung untersagt hatten, und
hatte der Denar auſser in Italien auch im cisalpinischen Gallien, in
Sicilien, in Spanien und sonst vielfach, namentlich im Westen, ge-
setzlich oder factisch sich eingebürgert. Mit Caesar aber beginnt
die Reichsmünze. Eben wie Alexander bezeichnete auch er die
Gründung der neuen die civilisirte Welt umfassenden Monarchie
dadurch, daſs das einzige weltenvermittelnde Metall auch in der
Münze den ersten Platz erhielt. In wie groſsartigem Umfang
sogleich das neue caesarische Goldstück (zu 7 Thlr. 5 Gr. nach
heutigem Metallwerth) geprägt ward, beweist die Thatsache, daſs
in einem einzelnen sieben Jahre nach Caesars Tode vergrabenen
Schatz sich 80000 dieser Stücke beisammen gefunden haben.
Freilich mögen hier nebenbei auch finanzielle Speculationen mit-
gewirkt haben.** Was das Silbergeld anlangt, so ward durch
Caesar die Alleinherrschaft des römischen Denars im gesammten
Westen festgestellt, indem er die einzige occidentalische Münz-
stätte, die in Silbercourant noch mit der römischen concurrirte,
die massaliotische definitiv schloſs. Die Prägung von silberner
oder kupferner Scheidemünze blieb einer Anzahl occidentalischer
Gemeinden erlaubt, wie denn Dreivierteldenare von einigen lati-
nischen Gemeinden des südlichen Galliens, halbe Denare von
mehreren nordgallischen Gauen, Kupferscheidemünze vielfach

* Die Goldstücke, die Sulla (II, 379) und dann 687 Pompeius, beide in
geringer Zahl schlagen lieſsen, heben diesen Satz nicht auf; denn wenn sie
circulirten, wurden sie wahrscheinlich auch nach dem Gewicht genommen.
Merkwürdig sind sie allerdings, insofern sie das caesarische Reichsgold ähn-
lich einleiten wie Sullas und Pompeius Regentschaften die neue Monarchie.
** Es scheint nämlich, daſs man in älterer Zeit die auf Silber lautenden
Forderungen der Staatsgläubiger nicht wider deren Willen in Gold, nach
dem legalen Curs desselben zum Silber, bezahlen konnte; wogegen es
keinen Zweifel leidet, daſs seit Caesar das Goldstück unweigerlich für
100 Silbersesterzen angenommen werden muſste. Es war dies eben da-
mals um so wichtiger, als in Folge der durch Caesar in Umlauf gebrachten
groſsen Quantitäten Goldes dasselbe im Handelscurs 25% unter dem Le-
galcurs stand.
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[521/0531] REPUBLIK UND MONARCHIE. edlen Metallen, von denen das Gold nach dem Gewicht, * das Sil- ber nach dem Gepräge gegeben und genommen ward, thatsäch- lich aber in Folge des ausgedehnten überseeischen Verkehrs das Gold bei weitem das Silber überwog. Ob nicht schon früher im ganzen Umfange des Reiches die Annahme des römischen Silber- geldes obligatorisch war, ist ungewiſs; auf jeden Fall vertrat die Stelle des Reichsgeldes im ganzen römischen Gebiet wesentlich das ungemünzte Gold, um so mehr als die Römer in allen Pro- vinzen und Clientelstaaten die Goldprägung untersagt hatten, und hatte der Denar auſser in Italien auch im cisalpinischen Gallien, in Sicilien, in Spanien und sonst vielfach, namentlich im Westen, ge- setzlich oder factisch sich eingebürgert. Mit Caesar aber beginnt die Reichsmünze. Eben wie Alexander bezeichnete auch er die Gründung der neuen die civilisirte Welt umfassenden Monarchie dadurch, daſs das einzige weltenvermittelnde Metall auch in der Münze den ersten Platz erhielt. In wie groſsartigem Umfang sogleich das neue caesarische Goldstück (zu 7 Thlr. 5 Gr. nach heutigem Metallwerth) geprägt ward, beweist die Thatsache, daſs in einem einzelnen sieben Jahre nach Caesars Tode vergrabenen Schatz sich 80000 dieser Stücke beisammen gefunden haben. Freilich mögen hier nebenbei auch finanzielle Speculationen mit- gewirkt haben. ** Was das Silbergeld anlangt, so ward durch Caesar die Alleinherrschaft des römischen Denars im gesammten Westen festgestellt, indem er die einzige occidentalische Münz- stätte, die in Silbercourant noch mit der römischen concurrirte, die massaliotische definitiv schloſs. Die Prägung von silberner oder kupferner Scheidemünze blieb einer Anzahl occidentalischer Gemeinden erlaubt, wie denn Dreivierteldenare von einigen lati- nischen Gemeinden des südlichen Galliens, halbe Denare von mehreren nordgallischen Gauen, Kupferscheidemünze vielfach * Die Goldstücke, die Sulla (II, 379) und dann 687 Pompeius, beide in geringer Zahl schlagen lieſsen, heben diesen Satz nicht auf; denn wenn sie circulirten, wurden sie wahrscheinlich auch nach dem Gewicht genommen. Merkwürdig sind sie allerdings, insofern sie das caesarische Reichsgold ähn- lich einleiten wie Sullas und Pompeius Regentschaften die neue Monarchie. ** Es scheint nämlich, daſs man in älterer Zeit die auf Silber lautenden Forderungen der Staatsgläubiger nicht wider deren Willen in Gold, nach dem legalen Curs desselben zum Silber, bezahlen konnte; wogegen es keinen Zweifel leidet, daſs seit Caesar das Goldstück unweigerlich für 100 Silbersesterzen angenommen werden muſste. Es war dies eben da- mals um so wichtiger, als in Folge der durch Caesar in Umlauf gebrachten groſsen Quantitäten Goldes dasselbe im Handelscurs 25% unter dem Le- galcurs stand.

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. 521. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/531>, abgerufen am 28.11.2024.