Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856.REPUBLIK UND MONARCHIE. Confiscationen ward einigermassen dadurch gemildert, dass Cae-sar mit strenger Sorgfalt darüber hielt, dass ihr Ertrag allein dem Staate zu Gute kam, und, statt in Sullas Weise seinen Günstlin- gen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten Anhängern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit Strenge beitrieb. Unterbleiben aber konnten diese Schritte nicht; die geschlagene Partei musste schon darum die Krirgskosten tra- gen, weil die Macht der Nobilität zum guten Theil auf ihrem co- lossalen Reichthum beruhte und nur durch solche Massregeln wirksam gebrochen werden konnte. -- In dem Ausgabeetat wurde zunächst durch die ansehnliche Beschränkung der Getrei- despenden eine Verminderung erzielt. Die beibehaltene Kornver- theilung an die hauptstädtischen Armen so wie die verwandte von Caesar neu eingeführte Oellieferung für die hauptstädtischen Bäder ward wenigstens zum grossen Theil ein für allemal fundirt auf die Naturalabgaben von Sardinien und namentlich von Africa und schied dadurch aus dem Kassenwesen ganz oder grössten- theils aus. Andrerseits nahmen die regelmässigen Ausgaben für das Militärwesen ungemein zu, theils durch die der umfassen- deren Grenzvertheidigung wegen nothwendig gewordene Ver- mehrung des stehenden Heeres, theils durch die Erhöhung des Soldes, den Caesar verdoppelte (S. 346) und dem Legionar statt des bisherigen Jahressoldes von 480 Sesterzen (341/2 Thlr.) jähr- lich 900 Sesterzen (64 Thlr.) gab. Dafür, dass diese Steigerung nicht wie so manche ähnliche aus Servilität der Regierung gegen die Soldaten hervorging, bürgt nicht bloss Caesars Charakter. Der bisherige Sold von 1 1/3 Sesterz (2 4/5 Gr.) den Tag war fest- gesetzt worden in uralten Zeiten, wo das Geld einen ganz anderen Werth hatte als in dem damaligen Rom; wenn er bis in eine Zeit hinein, wo der gemeine Tagelöhner in der Hauptstadt mit seiner Hände Arbeit täglich durchschnittlich 3 Sesterze (6 1/3 Gr.) ver- diente, beibehalten worden war, so war dies nur dadurch mög- lich geworden, weil man nicht des Soldes halber, sondern haupt- sächtlich wegen der grösstentheils unerlaubten Accidentien des Militärdienstes in das Heer eintrat. Zu einer ernstlichen Reform des Militärwesens und zur Beseitigung dieses meist den Provin- zialen aufgebürdeten unregelmässigen Soldatenverdienstes war die erste Bedingung eine zeitgemässe Erhöhung der regulären Löh- nung; und die Fixirung derselben auf 21/2 Sesterzen (5 1/5 Gr.) darf als eine billige, die dem Aerar dadurch aufgebürdete grosse Last als eine nothwendige und in ihren Folgen segensreiche betrachtet werden. Von dem Belauf der ausserordentlichen Ausgaben, die REPUBLIK UND MONARCHIE. Confiscationen ward einigermaſsen dadurch gemildert, daſs Cae-sar mit strenger Sorgfalt darüber hielt, daſs ihr Ertrag allein dem Staate zu Gute kam, und, statt in Sullas Weise seinen Günstlin- gen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten Anhängern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit Strenge beitrieb. Unterbleiben aber konnten diese Schritte nicht; die geschlagene Partei muſste schon darum die Krirgskosten tra- gen, weil die Macht der Nobilität zum guten Theil auf ihrem co- lossalen Reichthum beruhte und nur durch solche Maſsregeln wirksam gebrochen werden konnte. — In dem Ausgabeetat wurde zunächst durch die ansehnliche Beschränkung der Getrei- despenden eine Verminderung erzielt. Die beibehaltene Kornver- theilung an die hauptstädtischen Armen so wie die verwandte von Caesar neu eingeführte Oellieferung für die hauptstädtischen Bäder ward wenigstens zum groſsen Theil ein für allemal fundirt auf die Naturalabgaben von Sardinien und namentlich von Africa und schied dadurch aus dem Kassenwesen ganz oder gröſsten- theils aus. Andrerseits nahmen die regelmäſsigen Ausgaben für das Militärwesen ungemein zu, theils durch die der umfassen- deren Grenzvertheidigung wegen nothwendig gewordene Ver- mehrung des stehenden Heeres, theils durch die Erhöhung des Soldes, den Caesar verdoppelte (S. 346) und dem Legionar statt des bisherigen Jahressoldes von 480 Sesterzen (34½ Thlr.) jähr- lich 900 Sesterzen (64 Thlr.) gab. Dafür, daſs diese Steigerung nicht wie so manche ähnliche aus Servilität der Regierung gegen die Soldaten hervorging, bürgt nicht bloſs Caesars Charakter. Der bisherige Sold von 1⅓ Sesterz (2⅘ Gr.) den Tag war fest- gesetzt worden in uralten Zeiten, wo das Geld einen ganz anderen Werth hatte als in dem damaligen Rom; wenn er bis in eine Zeit hinein, wo der gemeine Tagelöhner in der Hauptstadt mit seiner Hände Arbeit täglich durchschnittlich 3 Sesterze (6⅓ Gr.) ver- diente, beibehalten worden war, so war dies nur dadurch mög- lich geworden, weil man nicht des Soldes halber, sondern haupt- sächtlich wegen der gröſstentheils unerlaubten Accidentien des Militärdienstes in das Heer eintrat. Zu einer ernstlichen Reform des Militärwesens und zur Beseitigung dieses meist den Provin- zialen aufgebürdeten unregelmäſsigen Soldatenverdienstes war die erste Bedingung eine zeitgemäſse Erhöhung der regulären Löh- nung; und die Fixirung derselben auf 2½ Sesterzen (5⅕ Gr.) darf als eine billige, die dem Aerar dadurch aufgebürdete groſse Last als eine nothwendige und in ihren Folgen segensreiche betrachtet werden. 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REPUBLIK UND MONARCHIE.
Confiscationen ward einigermaſsen dadurch gemildert, daſs Cae-
sar mit strenger Sorgfalt darüber hielt, daſs ihr Ertrag allein dem
Staate zu Gute kam, und, statt in Sullas Weise seinen Günstlin-
gen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten
Anhängern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit
Strenge beitrieb. Unterbleiben aber konnten diese Schritte nicht;
die geschlagene Partei muſste schon darum die Krirgskosten tra-
gen, weil die Macht der Nobilität zum guten Theil auf ihrem co-
lossalen Reichthum beruhte und nur durch solche Maſsregeln
wirksam gebrochen werden konnte. — In dem Ausgabeetat
wurde zunächst durch die ansehnliche Beschränkung der Getrei-
despenden eine Verminderung erzielt. Die beibehaltene Kornver-
theilung an die hauptstädtischen Armen so wie die verwandte
von Caesar neu eingeführte Oellieferung für die hauptstädtischen
Bäder ward wenigstens zum groſsen Theil ein für allemal fundirt
auf die Naturalabgaben von Sardinien und namentlich von Africa
und schied dadurch aus dem Kassenwesen ganz oder gröſsten-
theils aus. Andrerseits nahmen die regelmäſsigen Ausgaben für
das Militärwesen ungemein zu, theils durch die der umfassen-
deren Grenzvertheidigung wegen nothwendig gewordene Ver-
mehrung des stehenden Heeres, theils durch die Erhöhung des
Soldes, den Caesar verdoppelte (S. 346) und dem Legionar statt
des bisherigen Jahressoldes von 480 Sesterzen (34½ Thlr.) jähr-
lich 900 Sesterzen (64 Thlr.) gab. Dafür, daſs diese Steigerung
nicht wie so manche ähnliche aus Servilität der Regierung gegen
die Soldaten hervorging, bürgt nicht bloſs Caesars Charakter.
Der bisherige Sold von 1⅓ Sesterz (2⅘ Gr.) den Tag
war fest-
gesetzt worden in uralten Zeiten, wo das Geld einen ganz anderen
Werth hatte als in dem damaligen Rom; wenn er bis in eine Zeit
hinein, wo der gemeine Tagelöhner in der Hauptstadt mit seiner
Hände Arbeit täglich durchschnittlich 3 Sesterze (6⅓ Gr.) ver-
diente, beibehalten worden war, so war dies nur dadurch mög-
lich geworden, weil man nicht des Soldes halber, sondern haupt-
sächtlich wegen der gröſstentheils unerlaubten Accidentien des
Militärdienstes in das Heer eintrat. Zu einer ernstlichen Reform
des Militärwesens und zur Beseitigung dieses meist den Provin-
zialen aufgebürdeten unregelmäſsigen Soldatenverdienstes war die
erste Bedingung eine zeitgemäſse Erhöhung der regulären Löh-
nung; und die Fixirung derselben auf 2½ Sesterzen (5⅕
Gr.) darf
als eine billige, die dem Aerar dadurch aufgebürdete groſse Last
als eine nothwendige und in ihren Folgen segensreiche betrachtet
werden. Von dem Belauf der auſserordentlichen Ausgaben, die
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