KAPITEL II. Die sullanische Restaurationsherrschaft.
Als nach Unterdrückung der den Staat in seiner Existenz bedrohenden cinnanischen Revolution es der restaurirten Senats- regierung möglich ward der inneren und äusseren Sicherheit des Reiches wiederum die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen, zeigten sich der Angelegenheiten genug, deren Lö- sung nicht verschoben werden konnte, ohne die wichtigsten In- teressen zu verletzen und gegenwärtige Unbequemlichkeiten zu künftigen Gefahren anwachsen zu lassen. Abgesehen von der sehr ernsten Verwickelung der spanischen Angelegenheiten war es schlechterdings nothwendig, theils die Barbaren in Thrakien und den Donauländern, die Sulla bei seinem Marsch durch Ma- kedonien nur oberflächlich hatte züchtigen können (II, 287), nachhaltig zu Paaren zu treiben und die verwirrten Verhältnisse an der Nordgrenze der griechischen Halbinsel militärisch zu re- guliren, theils den überall, namentlich aber in den östlichen Ge- wässern herrschenden Flibustierbanden gründlich das Handwerk zu legen, theils endlich in die unklaren kleinasiatischen Verhält- nisse eine bessere Ordnung zu bringen. Der Friede, den Sulla im J. 670 mit König Mithradates von Pontos abgeschlossen hatte (II, 286) und von dem der Vertrag mit Murena 673 (II, 320) wesentlich eine Wiederholung war, trug durchaus den Stempel eines nothdürftig für den Augenblick hergestellten Provisoriums; und das Verhältniss der Römer zu König Tigranes von Armenien, mit dem sie doch factisch Krieg geführt hatten, war in diesem Frieden ganz unberührt geblieben. Mit Recht hatte Tigranes
KAPITEL II. Die sullanische Restaurationsherrschaft.
Als nach Unterdrückung der den Staat in seiner Existenz bedrohenden cinnanischen Revolution es der restaurirten Senats- regierung möglich ward der inneren und äuſseren Sicherheit des Reiches wiederum die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen, zeigten sich der Angelegenheiten genug, deren Lö- sung nicht verschoben werden konnte, ohne die wichtigsten In- teressen zu verletzen und gegenwärtige Unbequemlichkeiten zu künftigen Gefahren anwachsen zu lassen. Abgesehen von der sehr ernsten Verwickelung der spanischen Angelegenheiten war es schlechterdings nothwendig, theils die Barbaren in Thrakien und den Donauländern, die Sulla bei seinem Marsch durch Ma- kedonien nur oberflächlich hatte züchtigen können (II, 287), nachhaltig zu Paaren zu treiben und die verwirrten Verhältnisse an der Nordgrenze der griechischen Halbinsel militärisch zu re- guliren, theils den überall, namentlich aber in den östlichen Ge- wässern herrschenden Flibustierbanden gründlich das Handwerk zu legen, theils endlich in die unklaren kleinasiatischen Verhält- nisse eine bessere Ordnung zu bringen. Der Friede, den Sulla im J. 670 mit König Mithradates von Pontos abgeschlossen hatte (II, 286) und von dem der Vertrag mit Murena 673 (II, 320) wesentlich eine Wiederholung war, trug durchaus den Stempel eines nothdürftig für den Augenblick hergestellten Provisoriums; und das Verhältniſs der Römer zu König Tigranes von Armenien, mit dem sie doch factisch Krieg geführt hatten, war in diesem Frieden ganz unberührt geblieben. Mit Recht hatte Tigranes
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KAPITEL II.
Die sullanische Restaurationsherrschaft.
Als nach Unterdrückung der den Staat in seiner Existenz
bedrohenden cinnanischen Revolution es der restaurirten Senats-
regierung möglich ward der inneren und äuſseren Sicherheit
des Reiches wiederum die erforderliche Aufmerksamkeit zu
widmen, zeigten sich der Angelegenheiten genug, deren Lö-
sung nicht verschoben werden konnte, ohne die wichtigsten In-
teressen zu verletzen und gegenwärtige Unbequemlichkeiten zu
künftigen Gefahren anwachsen zu lassen. Abgesehen von der
sehr ernsten Verwickelung der spanischen Angelegenheiten war
es schlechterdings nothwendig, theils die Barbaren in Thrakien
und den Donauländern, die Sulla bei seinem Marsch durch Ma-
kedonien nur oberflächlich hatte züchtigen können (II, 287),
nachhaltig zu Paaren zu treiben und die verwirrten Verhältnisse
an der Nordgrenze der griechischen Halbinsel militärisch zu re-
guliren, theils den überall, namentlich aber in den östlichen Ge-
wässern herrschenden Flibustierbanden gründlich das Handwerk
zu legen, theils endlich in die unklaren kleinasiatischen Verhält-
nisse eine bessere Ordnung zu bringen. Der Friede, den Sulla
im J. 670 mit König Mithradates von Pontos abgeschlossen hatte
(II, 286) und von dem der Vertrag mit Murena 673 (II, 320)
wesentlich eine Wiederholung war, trug durchaus den Stempel
eines nothdürftig für den Augenblick hergestellten Provisoriums;
und das Verhältniſs der Römer zu König Tigranes von Armenien,
mit dem sie doch factisch Krieg geführt hatten, war in diesem
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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 3: Von Sullas Tode bis zur Schlacht von Thapsus. Leipzig, 1856, S. [34]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische03_1856/44>, abgerufen am 22.12.2024.
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