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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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DER KRIEG GEGEN ANTIOCHOS VON ASIEN.
zungen und in Kleinasien des ganzen Gebietes westlich vom Halys
in seinem ganzen Lauf und von der Bergkette des Tauros, die
Kilikien und Lykaonien scheidet, so dass ihm, da der nord-
östliche Theil Kleinasiens den Königen von Kappadokien ge-
horchte, in Vorderasien nichts blieb als Kilikien. Er verlor
das Recht gegen die westlichen Staaten Angriffskriege zu füh-
ren oder im Fall eines Vertheidigungskrieges von ihnen beim
Frieden Land zu gewinnen, das Recht das Meer westlich von der
Kalykadnosmündung in Kilikien mit Kriegsschiffen zu befahren
ausser um Gesandte, Geisseln oder Tribut zu bringen, überhaupt
Deckschiffe über zehn zu halten, ausser im Fall eines Ver-
theidigungskrieges, und Kriegselephanten zu zähmen, endlich
das Recht in den westlichen Staaten Werbungen zu veran-
stalten oder politische Flüchtlinge und Ausreisser daraus bei
sich aufzunehmen. Die Kriegsschiffe, die er über die be-
stimmte Zahl besass, die Elephanten und die politischen Flücht-
linge, welche bei ihm sich befanden, lieferte er aus. Zur
Entschädigung erhielt der Grosskönig den Titel eines Freundes
der römischen Bürgergemeinde. Der Staat Syrien war hiemit
zu Lande und auf dem Meer vollständig aus dem Westen
verdrängt und für immer; es ist bezeichnend für die kraft-
und zusammenhanglose Organisation des Seleukidenreichs, dass
dasselbe allein unter allen von Rom überwundenen Gross-
staaten nach der ersten Ueberwindung niemals eine zweite
Entscheidung durch die Waffen begehrt hat. -- König Ari-
arathes von Kappadokien kam, da sein Land ausserhalb der
von den Römern bezeichneten Grenze ihrer Clientel lag, mit
einer Geldbusse von 600 Talenten (900000 Thlr.) davon, die
dann noch auf die Fürbitte seines Schwiegersohns Eumenes
auf die Hälfte herabgesetzt ward. -- König Prusias von Bi-
thynien behielt sein Gebiet wie es war, ebenso die Kelten,
deren Freiheit bald nachher ausdrücklich anerkannt ward:
doch mussten diese geloben nicht ferner bewaffnete Haufen
über die Grenze zu senden, wodurch die schimpflichen Tri-
bute, die viele kleinasiatische Städte ihnen zahlten, ein Ende
hatten. Rom erwies damit den asiatischen Griechen eine
wirkliche Wohlthat, die diese nicht ermangelten mit goldenen
Kränzen und den transcendentalsten Lobreden zu erwiedern.
-- In Vorderasien war die Besitzregulirung nicht ohne Schwie-
rigkeit, zumal da hier die dynastische Politik des Eumenes
mit der der griechischen Hansa collidirte; endlich gelang es
sich in folgender Art zu verständigen. Allen griechischen

Röm. Gesch. I. 36

DER KRIEG GEGEN ANTIOCHOS VON ASIEN.
zungen und in Kleinasien des ganzen Gebietes westlich vom Halys
in seinem ganzen Lauf und von der Bergkette des Tauros, die
Kilikien und Lykaonien scheidet, so daſs ihm, da der nord-
östliche Theil Kleinasiens den Königen von Kappadokien ge-
horchte, in Vorderasien nichts blieb als Kilikien. Er verlor
das Recht gegen die westlichen Staaten Angriffskriege zu füh-
ren oder im Fall eines Vertheidigungskrieges von ihnen beim
Frieden Land zu gewinnen, das Recht das Meer westlich von der
Kalykadnosmündung in Kilikien mit Kriegsschiffen zu befahren
auſser um Gesandte, Geiſseln oder Tribut zu bringen, überhaupt
Deckschiffe über zehn zu halten, auſser im Fall eines Ver-
theidigungskrieges, und Kriegselephanten zu zähmen, endlich
das Recht in den westlichen Staaten Werbungen zu veran-
stalten oder politische Flüchtlinge und Ausreiſser daraus bei
sich aufzunehmen. Die Kriegsschiffe, die er über die be-
stimmte Zahl besaſs, die Elephanten und die politischen Flücht-
linge, welche bei ihm sich befanden, lieferte er aus. Zur
Entschädigung erhielt der Groſskönig den Titel eines Freundes
der römischen Bürgergemeinde. Der Staat Syrien war hiemit
zu Lande und auf dem Meer vollständig aus dem Westen
verdrängt und für immer; es ist bezeichnend für die kraft-
und zusammenhanglose Organisation des Seleukidenreichs, daſs
dasselbe allein unter allen von Rom überwundenen Groſs-
staaten nach der ersten Ueberwindung niemals eine zweite
Entscheidung durch die Waffen begehrt hat. — König Ari-
arathes von Kappadokien kam, da sein Land auſserhalb der
von den Römern bezeichneten Grenze ihrer Clientel lag, mit
einer Geldbuſse von 600 Talenten (900000 Thlr.) davon, die
dann noch auf die Fürbitte seines Schwiegersohns Eumenes
auf die Hälfte herabgesetzt ward. — König Prusias von Bi-
thynien behielt sein Gebiet wie es war, ebenso die Kelten,
deren Freiheit bald nachher ausdrücklich anerkannt ward:
doch muſsten diese geloben nicht ferner bewaffnete Haufen
über die Grenze zu senden, wodurch die schimpflichen Tri-
bute, die viele kleinasiatische Städte ihnen zahlten, ein Ende
hatten. Rom erwies damit den asiatischen Griechen eine
wirkliche Wohlthat, die diese nicht ermangelten mit goldenen
Kränzen und den transcendentalsten Lobreden zu erwiedern.
— In Vorderasien war die Besitzregulirung nicht ohne Schwie-
rigkeit, zumal da hier die dynastische Politik des Eumenes
mit der der griechischen Hansa collidirte; endlich gelang es
sich in folgender Art zu verständigen. Allen griechischen

Röm. Gesch. I. 36
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[561/0575] DER KRIEG GEGEN ANTIOCHOS VON ASIEN. zungen und in Kleinasien des ganzen Gebietes westlich vom Halys in seinem ganzen Lauf und von der Bergkette des Tauros, die Kilikien und Lykaonien scheidet, so daſs ihm, da der nord- östliche Theil Kleinasiens den Königen von Kappadokien ge- horchte, in Vorderasien nichts blieb als Kilikien. Er verlor das Recht gegen die westlichen Staaten Angriffskriege zu füh- ren oder im Fall eines Vertheidigungskrieges von ihnen beim Frieden Land zu gewinnen, das Recht das Meer westlich von der Kalykadnosmündung in Kilikien mit Kriegsschiffen zu befahren auſser um Gesandte, Geiſseln oder Tribut zu bringen, überhaupt Deckschiffe über zehn zu halten, auſser im Fall eines Ver- theidigungskrieges, und Kriegselephanten zu zähmen, endlich das Recht in den westlichen Staaten Werbungen zu veran- stalten oder politische Flüchtlinge und Ausreiſser daraus bei sich aufzunehmen. Die Kriegsschiffe, die er über die be- stimmte Zahl besaſs, die Elephanten und die politischen Flücht- linge, welche bei ihm sich befanden, lieferte er aus. Zur Entschädigung erhielt der Groſskönig den Titel eines Freundes der römischen Bürgergemeinde. Der Staat Syrien war hiemit zu Lande und auf dem Meer vollständig aus dem Westen verdrängt und für immer; es ist bezeichnend für die kraft- und zusammenhanglose Organisation des Seleukidenreichs, daſs dasselbe allein unter allen von Rom überwundenen Groſs- staaten nach der ersten Ueberwindung niemals eine zweite Entscheidung durch die Waffen begehrt hat. — König Ari- arathes von Kappadokien kam, da sein Land auſserhalb der von den Römern bezeichneten Grenze ihrer Clientel lag, mit einer Geldbuſse von 600 Talenten (900000 Thlr.) davon, die dann noch auf die Fürbitte seines Schwiegersohns Eumenes auf die Hälfte herabgesetzt ward. — König Prusias von Bi- thynien behielt sein Gebiet wie es war, ebenso die Kelten, deren Freiheit bald nachher ausdrücklich anerkannt ward: doch muſsten diese geloben nicht ferner bewaffnete Haufen über die Grenze zu senden, wodurch die schimpflichen Tri- bute, die viele kleinasiatische Städte ihnen zahlten, ein Ende hatten. Rom erwies damit den asiatischen Griechen eine wirkliche Wohlthat, die diese nicht ermangelten mit goldenen Kränzen und den transcendentalsten Lobreden zu erwiedern. — In Vorderasien war die Besitzregulirung nicht ohne Schwie- rigkeit, zumal da hier die dynastische Politik des Eumenes mit der der griechischen Hansa collidirte; endlich gelang es sich in folgender Art zu verständigen. Allen griechischen Röm. Gesch. I. 36

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/575>, abgerufen am 22.11.2024.