Unter den umfassenderen Werken dieser Art sind nament- lich zu nennen: J. von Müller's Vierundzwanzig Bücher allgemeiner Geschichte und Schlosser's Weltgeschichte; sodann, auf kürzere Abschnitte der Weltgeschichte beschränkt, M. Duncker's Geschichte des Alterthums; Spittler's Geschichte der euro- päischen Staaten; J. G. Eichhorn's Geschichte der drei letzten Jahrhunderte; Guizot's Histoire de la civilisation;Rau- mer's Geschichte Europa's seit dem 15. Jahrhundert.
Weit reicher noch ist die Literatur der Staatsgeschichte einzelner Länder 2).
Ueber die Staatsgeschichte Griechenlands bestehen, neben vielen andern, die trefflichen Arbeiten des Engländers Grote, und der Deutschen Hermann, Wachsmuth und neuestens Curtius.
Aus der fast überreichen Literatur über Rom's staatliche Entwickelung ragen hervor Niebuhr's großartiges Werk über die Anfänge, Mommsen's geistreiche Schilderung der Ent- wickelung, Gibbon's lebensvolle Darstellung des Endes.
Für Frankreich beginnen die ersten Anfänge schon mit dem 16. Jahrhundert und gehen in ununterbrochener Folge bis auf die jüngste Zeit herunter. Aus der großen Anzahl der hierher gehörigen Werke sind namentlich hervorzuheben: Lim- naeus, Notitia regni Franciae, 1655; Mlle. de Lezar- diere, Theorie des lois politiques de la monarchie francaise, 1792, neue Auflage 1844; Laferriere, Histoire du droit francais, bis itzt 5 Bde., 1836; Warnkönig und Stein, Französische Staats- und Rechtsgeschichte, 1846; Schäffner, Geschichte der Rechtsverfassung Frankreichs, 1850.
Die Geschichte des englischen Staatslebens ist zwar nicht in einem die gesammte Dauer desselben umfassenden Werke dargelegt, wohl aber sind vortreffliche Arbeiten über größere Abschnitte derselben vorhanden, aus welchen unschwer das Ganze
Unter den umfaſſenderen Werken dieſer Art ſind nament- lich zu nennen: J. von Müller’s Vierundzwanzig Bücher allgemeiner Geſchichte und Schloſſer’s Weltgeſchichte; ſodann, auf kürzere Abſchnitte der Weltgeſchichte beſchränkt, M. Duncker’s Geſchichte des Alterthums; Spittler’s Geſchichte der euro- päiſchen Staaten; J. G. Eichhorn’s Geſchichte der drei letzten Jahrhunderte; Guizot’s Histoire de la civilisation;Rau- mer’s Geſchichte Europa’s ſeit dem 15. Jahrhundert.
Weit reicher noch iſt die Literatur der Staatsgeſchichte einzelner Länder 2).
Ueber die Staatsgeſchichte Griechenlands beſtehen, neben vielen andern, die trefflichen Arbeiten des Engländers Grote, und der Deutſchen Hermann, Wachsmuth und neueſtens Curtius.
Aus der faſt überreichen Literatur über Rom’s ſtaatliche Entwickelung ragen hervor Niebuhr’s großartiges Werk über die Anfänge, Mommſen’s geiſtreiche Schilderung der Ent- wickelung, Gibbon’s lebensvolle Darſtellung des Endes.
Für Frankreich beginnen die erſten Anfänge ſchon mit dem 16. Jahrhundert und gehen in ununterbrochener Folge bis auf die jüngſte Zeit herunter. Aus der großen Anzahl der hierher gehörigen Werke ſind namentlich hervorzuheben: Lim- naeus, Notitia regni Franciae, 1655; Mlle. de Lezar- dière, Théorie des lois politiques de la monarchie française, 1792, neue Auflage 1844; Laferrière, Histoire du droit français, bis itzt 5 Bde., 1836; Warnkönig und Stein, Franzöſiſche Staats- und Rechtsgeſchichte, 1846; Schäffner, Geſchichte der Rechtsverfaſſung Frankreichs, 1850.
Die Geſchichte des engliſchen Staatslebens iſt zwar nicht in einem die geſammte Dauer deſſelben umfaſſenden Werke dargelegt, wohl aber ſind vortreffliche Arbeiten über größere Abſchnitte derſelben vorhanden, aus welchen unſchwer das Ganze
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Unter den umfaſſenderen Werken dieſer Art ſind nament-
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päiſchen Staaten; J. G. Eichhorn’s Geſchichte der drei letzten
Jahrhunderte; Guizot’s Histoire de la civilisation; Rau-
mer’s Geſchichte Europa’s ſeit dem 15. Jahrhundert.
Weit reicher noch iſt die Literatur der Staatsgeſchichte
einzelner Länder 2).
Ueber die Staatsgeſchichte Griechenlands beſtehen,
neben vielen andern, die trefflichen Arbeiten des Engländers
Grote, und der Deutſchen Hermann, Wachsmuth und
neueſtens Curtius.
Aus der faſt überreichen Literatur über Rom’s ſtaatliche
Entwickelung ragen hervor Niebuhr’s großartiges Werk über
die Anfänge, Mommſen’s geiſtreiche Schilderung der Ent-
wickelung, Gibbon’s lebensvolle Darſtellung des Endes.
Für Frankreich beginnen die erſten Anfänge ſchon mit
dem 16. Jahrhundert und gehen in ununterbrochener Folge bis
auf die jüngſte Zeit herunter. Aus der großen Anzahl der
hierher gehörigen Werke ſind namentlich hervorzuheben: Lim-
naeus, Notitia regni Franciae, 1655; Mlle. de Lezar-
dière, Théorie des lois politiques de la monarchie française,
1792, neue Auflage 1844; Laferrière, Histoire du droit
français, bis itzt 5 Bde., 1836; Warnkönig und Stein,
Franzöſiſche Staats- und Rechtsgeſchichte, 1846; Schäffner,
Geſchichte der Rechtsverfaſſung Frankreichs, 1850.
Die Geſchichte des engliſchen Staatslebens iſt zwar
nicht in einem die geſammte Dauer deſſelben umfaſſenden Werke
dargelegt, wohl aber ſind vortreffliche Arbeiten über größere
Abſchnitte derſelben vorhanden, aus welchen unſchwer das Ganze
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 729. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/743>, abgerufen am 23.11.2024.
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