hauptsächlichsten Stoff. Eine scharfe Ausscheidung der nur der Staatsgeschichte gewidmeten Schriften aus der unüberseh- baren Menge der geschichtlichen Arbeiten überhaupt ist daher nicht leicht zu treffen; und es sollen auch die im Nachstehenden zu nennenden Werke keineswegs eine vollständige Aufzählung bilden, sondern vielmehr nur als Beispiele und zur ersten Zu- rechtfindung dienen.
Jedenfalls ist es zweckmäßig, die Geschichte der äußeren Verhältnisse, d. h. der Staatensysteme, zu unterscheiden von denjenigen, welche nur die innere Geschichte eines bestimm- ten einzelnen Staates oder einer Gruppe von Staaten behandelt.
Die Geschichte des europäischen Staaten- systemes ist mit Bewußtsein des besonderen Zweckes, d. h. mit Ausscheidung aller anderen Seiten des menschlichen Lebens, schon von der Mitte des 18. Jahrhunderts an, und zwar namentlich in Deutschland, behandelt worden. Schon im Jahre 1741 schrieb J. J. Schmauß seine "Einleitung zu der Staatswissenschaft," welche die gegenseitigen Verhältnisse der europäischen Staaten im Ganzen und im Einzelnen von der Mitte des 15. Jahrhunderts an mit Kenntniß und Einsicht darstellte. Ihm folgte bald Achenwall (Geschichte der euro- päischen Staatshändel. Leipzig, 1756), welcher durch ein ge- drängtes Lehrbuch diese Auffassung der Geschichte zum Gegen- stande des Universitätsunterrichtes machte. Großen Ruf erwarb sich auf diesem Felde sodann Heeren, dessen "Geschichte des europäischen Staatensystemes" (zuerst 1809) in vielen Auflagen und Uebersetzungen eine weite Verbreitung erhielt, und diese auch unzweifelhaft durch richtige Festhaltung des Gedankens, verständige Eintheilung des Stoffes und reiche Belesenheit ver- diente. Wenn hierauf Pölitz durch einige seiner marklosen Arbeiten (Geschichte des europäischen Staatensystemes, als Band III seiner Staatswissenschaften im Lichte unserer Zeit;
hauptſächlichſten Stoff. Eine ſcharfe Ausſcheidung der nur der Staatsgeſchichte gewidmeten Schriften aus der unüberſeh- baren Menge der geſchichtlichen Arbeiten überhaupt iſt daher nicht leicht zu treffen; und es ſollen auch die im Nachſtehenden zu nennenden Werke keineswegs eine vollſtändige Aufzählung bilden, ſondern vielmehr nur als Beiſpiele und zur erſten Zu- rechtfindung dienen.
Jedenfalls iſt es zweckmäßig, die Geſchichte der äußeren Verhältniſſe, d. h. der Staatenſyſteme, zu unterſcheiden von denjenigen, welche nur die innere Geſchichte eines beſtimm- ten einzelnen Staates oder einer Gruppe von Staaten behandelt.
Die Geſchichte des europäiſchen Staaten- ſyſtemes iſt mit Bewußtſein des beſonderen Zweckes, d. h. mit Ausſcheidung aller anderen Seiten des menſchlichen Lebens, ſchon von der Mitte des 18. Jahrhunderts an, und zwar namentlich in Deutſchland, behandelt worden. Schon im Jahre 1741 ſchrieb J. J. Schmauß ſeine „Einleitung zu der Staatswiſſenſchaft,“ welche die gegenſeitigen Verhältniſſe der europäiſchen Staaten im Ganzen und im Einzelnen von der Mitte des 15. Jahrhunderts an mit Kenntniß und Einſicht darſtellte. Ihm folgte bald Achenwall (Geſchichte der euro- päiſchen Staatshändel. Leipzig, 1756), welcher durch ein ge- drängtes Lehrbuch dieſe Auffaſſung der Geſchichte zum Gegen- ſtande des Univerſitätsunterrichtes machte. Großen Ruf erwarb ſich auf dieſem Felde ſodann Heeren, deſſen „Geſchichte des europäiſchen Staatenſyſtemes“ (zuerſt 1809) in vielen Auflagen und Ueberſetzungen eine weite Verbreitung erhielt, und dieſe auch unzweifelhaft durch richtige Feſthaltung des Gedankens, verſtändige Eintheilung des Stoffes und reiche Beleſenheit ver- diente. Wenn hierauf Pölitz durch einige ſeiner markloſen Arbeiten (Geſchichte des europäiſchen Staatenſyſtemes, als Band III ſeiner Staatswiſſenſchaften im Lichte unſerer Zeit;
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hauptſächlichſten Stoff. Eine ſcharfe Ausſcheidung der nur
der Staatsgeſchichte gewidmeten Schriften aus der unüberſeh-
baren Menge der geſchichtlichen Arbeiten überhaupt iſt daher
nicht leicht zu treffen; und es ſollen auch die im Nachſtehenden
zu nennenden Werke keineswegs eine vollſtändige Aufzählung
bilden, ſondern vielmehr nur als Beiſpiele und zur erſten Zu-
rechtfindung dienen.
Jedenfalls iſt es zweckmäßig, die Geſchichte der äußeren
Verhältniſſe, d. h. der Staatenſyſteme, zu unterſcheiden von
denjenigen, welche nur die innere Geſchichte eines beſtimm-
ten einzelnen Staates oder einer Gruppe von Staaten behandelt.
Die Geſchichte des europäiſchen Staaten-
ſyſtemes iſt mit Bewußtſein des beſonderen Zweckes, d. h.
mit Ausſcheidung aller anderen Seiten des menſchlichen Lebens,
ſchon von der Mitte des 18. Jahrhunderts an, und zwar
namentlich in Deutſchland, behandelt worden. Schon im Jahre
1741 ſchrieb J. J. Schmauß ſeine „Einleitung zu der
Staatswiſſenſchaft,“ welche die gegenſeitigen Verhältniſſe der
europäiſchen Staaten im Ganzen und im Einzelnen von der
Mitte des 15. Jahrhunderts an mit Kenntniß und Einſicht
darſtellte. Ihm folgte bald Achenwall (Geſchichte der euro-
päiſchen Staatshändel. Leipzig, 1756), welcher durch ein ge-
drängtes Lehrbuch dieſe Auffaſſung der Geſchichte zum Gegen-
ſtande des Univerſitätsunterrichtes machte. Großen Ruf erwarb
ſich auf dieſem Felde ſodann Heeren, deſſen „Geſchichte des
europäiſchen Staatenſyſtemes“ (zuerſt 1809) in vielen Auflagen
und Ueberſetzungen eine weite Verbreitung erhielt, und dieſe
auch unzweifelhaft durch richtige Feſthaltung des Gedankens,
verſtändige Eintheilung des Stoffes und reiche Beleſenheit ver-
diente. Wenn hierauf Pölitz durch einige ſeiner markloſen
Arbeiten (Geſchichte des europäiſchen Staatenſyſtemes, als
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 727. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/741>, abgerufen am 23.11.2024.
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