sondern vielmehr an der nur allzu häufigen mangelhaften Bildung der Individuen oder an ihrer Trägheit im Denken und Ver- gleichen. Große geschichtliche und statistische Kenntnisse befähigen an sich noch nicht zum Staatsmanne; allein Unwissenheit ist noch weit weniger ein Grund vollkommener Größe und Tüch- tigkeit. Diese findet sich vielmehr nur da, wo Gesinnung und Geist mit theoretischem und thatsächlichem Wissen verbun- den sind.
1) Es ist schwer zu begreifen, wie in einem großen Theile der Ency- klopädieen der Staatswissenschaften die geschichtlichen Disciplinen ganz über- gangen werden. Am wenigsten kann die Entschuldigung gelten, daß der Inhalt der Staatsgeschichte und Statistik sich auf eine irgend nutzbringende Weise nicht im Auszuge und zusammengedrängt in engem Raume geben lasse. Allerdings ist dies nicht möglich, und die verschiedenen von Pölitz u. A. angestellten Versuche einer solchen Zusammendrängung sind kläglich mißlungen, selbst wo sie einen über die Gebühr großen Raum in Anspruch nehmen; allein die Aufgabe einer vollständigen Uebersicht über sämmtliche Wissenskreise, deren Mittelpunkt der Staat ist, erfordert doch gewiß eine Bezeichnung der Stelle, welche die beiden geschichtlichen Wissenschaften in dem Gesammtsysteme einnehmen, und eine Hinweisung auf ihren Werth und auf die richtige Methode ihrer Bearbeitung. Dies aber mag auch in Kurzem geschehen.
2) Vortreffliche Bemerkungen über die Anwendung von Versuchen zur Erforschung der Wahrheit und über die Unzulässigkeit der Anstellung ab- sichtlicher Versuche in den Staatswissenschaften, ferner über den theilweisen Ersatz derselben durch Beobachtung von Thatsachen s. bei Cornwall Lewis, G., Treatise on the methods of observation and reasoning in politics. Lond., 1852, Bd. I, S. 160 fg.
ſondern vielmehr an der nur allzu häufigen mangelhaften Bildung der Individuen oder an ihrer Trägheit im Denken und Ver- gleichen. Große geſchichtliche und ſtatiſtiſche Kenntniſſe befähigen an ſich noch nicht zum Staatsmanne; allein Unwiſſenheit iſt noch weit weniger ein Grund vollkommener Größe und Tüch- tigkeit. Dieſe findet ſich vielmehr nur da, wo Geſinnung und Geiſt mit theoretiſchem und thatſächlichem Wiſſen verbun- den ſind.
1) Es iſt ſchwer zu begreifen, wie in einem großen Theile der Ency- klopädieen der Staatswiſſenſchaften die geſchichtlichen Disciplinen ganz über- gangen werden. Am wenigſten kann die Entſchuldigung gelten, daß der Inhalt der Staatsgeſchichte und Statiſtik ſich auf eine irgend nutzbringende Weiſe nicht im Auszuge und zuſammengedrängt in engem Raume geben laſſe. Allerdings iſt dies nicht möglich, und die verſchiedenen von Pölitz u. A. angeſtellten Verſuche einer ſolchen Zuſammendrängung ſind kläglich mißlungen, ſelbſt wo ſie einen über die Gebühr großen Raum in Anſpruch nehmen; allein die Aufgabe einer vollſtändigen Ueberſicht über ſämmtliche Wiſſenskreiſe, deren Mittelpunkt der Staat iſt, erfordert doch gewiß eine Bezeichnung der Stelle, welche die beiden geſchichtlichen Wiſſenſchaften in dem Geſammtſyſteme einnehmen, und eine Hinweiſung auf ihren Werth und auf die richtige Methode ihrer Bearbeitung. Dies aber mag auch in Kurzem geſchehen.
2) Vortreffliche Bemerkungen über die Anwendung von Verſuchen zur Erforſchung der Wahrheit und über die Unzuläſſigkeit der Anſtellung ab- ſichtlicher Verſuche in den Staatswiſſenſchaften, ferner über den theilweiſen Erſatz derſelben durch Beobachtung von Thatſachen ſ. bei Cornwall Lewis, G., Treatise on the methods of observation and reasoning in politics. Lond., 1852, Bd. I, S. 160 fg.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0729"n="715"/>ſondern vielmehr an der nur allzu häufigen mangelhaften Bildung<lb/>
der Individuen oder an ihrer Trägheit im Denken und Ver-<lb/>
gleichen. Große geſchichtliche und ſtatiſtiſche Kenntniſſe befähigen<lb/>
an ſich noch nicht zum Staatsmanne; allein Unwiſſenheit iſt<lb/>
noch weit weniger ein Grund vollkommener Größe und Tüch-<lb/>
tigkeit. Dieſe findet ſich vielmehr nur da, wo Geſinnung und<lb/>
Geiſt mit theoretiſchem und thatſächlichem Wiſſen verbun-<lb/>
den ſind.</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Es iſt ſchwer zu begreifen, wie in einem großen Theile der Ency-<lb/>
klopädieen der Staatswiſſenſchaften die geſchichtlichen Disciplinen ganz über-<lb/>
gangen werden. Am wenigſten kann die Entſchuldigung gelten, daß der<lb/>
Inhalt der Staatsgeſchichte und Statiſtik ſich auf eine irgend nutzbringende<lb/>
Weiſe nicht im Auszuge und zuſammengedrängt in engem Raume geben<lb/>
laſſe. Allerdings iſt dies nicht möglich, und die verſchiedenen von Pölitz<lb/>
u. A. angeſtellten Verſuche einer ſolchen Zuſammendrängung ſind kläglich<lb/>
mißlungen, ſelbſt wo ſie einen über die Gebühr großen Raum in Anſpruch<lb/>
nehmen; allein die Aufgabe einer vollſtändigen Ueberſicht über ſämmtliche<lb/>
Wiſſenskreiſe, deren Mittelpunkt der Staat iſt, erfordert doch gewiß eine<lb/>
Bezeichnung der Stelle, welche die beiden geſchichtlichen Wiſſenſchaften in<lb/>
dem Geſammtſyſteme einnehmen, und eine Hinweiſung auf ihren Werth<lb/>
und auf die richtige Methode ihrer Bearbeitung. Dies aber mag auch in<lb/>
Kurzem geſchehen.</note><lb/><noteplace="end"n="2)">Vortreffliche Bemerkungen über die Anwendung von Verſuchen zur<lb/>
Erforſchung der Wahrheit und über die Unzuläſſigkeit der Anſtellung ab-<lb/>ſichtlicher Verſuche in den Staatswiſſenſchaften, ferner über den theilweiſen<lb/>
Erſatz derſelben durch Beobachtung von Thatſachen ſ. bei <hirendition="#aq"><hirendition="#g">Cornwall<lb/>
Lewis</hi>, G., Treatise on the methods of observation and reasoning<lb/>
in politics. Lond.,</hi> 1852, Bd. <hirendition="#aq">I,</hi> S. 160 fg.</note></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></body></text></TEI>
[715/0729]
ſondern vielmehr an der nur allzu häufigen mangelhaften Bildung
der Individuen oder an ihrer Trägheit im Denken und Ver-
gleichen. Große geſchichtliche und ſtatiſtiſche Kenntniſſe befähigen
an ſich noch nicht zum Staatsmanne; allein Unwiſſenheit iſt
noch weit weniger ein Grund vollkommener Größe und Tüch-
tigkeit. Dieſe findet ſich vielmehr nur da, wo Geſinnung und
Geiſt mit theoretiſchem und thatſächlichem Wiſſen verbun-
den ſind.
¹⁾ Es iſt ſchwer zu begreifen, wie in einem großen Theile der Ency-
klopädieen der Staatswiſſenſchaften die geſchichtlichen Disciplinen ganz über-
gangen werden. Am wenigſten kann die Entſchuldigung gelten, daß der
Inhalt der Staatsgeſchichte und Statiſtik ſich auf eine irgend nutzbringende
Weiſe nicht im Auszuge und zuſammengedrängt in engem Raume geben
laſſe. Allerdings iſt dies nicht möglich, und die verſchiedenen von Pölitz
u. A. angeſtellten Verſuche einer ſolchen Zuſammendrängung ſind kläglich
mißlungen, ſelbſt wo ſie einen über die Gebühr großen Raum in Anſpruch
nehmen; allein die Aufgabe einer vollſtändigen Ueberſicht über ſämmtliche
Wiſſenskreiſe, deren Mittelpunkt der Staat iſt, erfordert doch gewiß eine
Bezeichnung der Stelle, welche die beiden geſchichtlichen Wiſſenſchaften in
dem Geſammtſyſteme einnehmen, und eine Hinweiſung auf ihren Werth
und auf die richtige Methode ihrer Bearbeitung. Dies aber mag auch in
Kurzem geſchehen.
²⁾ Vortreffliche Bemerkungen über die Anwendung von Verſuchen zur
Erforſchung der Wahrheit und über die Unzuläſſigkeit der Anſtellung ab-
ſichtlicher Verſuche in den Staatswiſſenſchaften, ferner über den theilweiſen
Erſatz derſelben durch Beobachtung von Thatſachen ſ. bei Cornwall
Lewis, G., Treatise on the methods of observation and reasoning
in politics. Lond., 1852, Bd. I, S. 160 fg.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 715. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/729>, abgerufen am 24.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.