Angehörigen. -- Deshalb ist denn Retorsion als Mittel zur Er- langung eines Vortheiles nur in zwei Voraussetzungen räthlich. Erstens wenn mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, daß der Gegner nachgeben wird; was denn wohl der Fall ist, wenn ihm entweder durch die diesseitige Maßregel etwas absolut Nothwendiges entzogen wird, oder wenn ein mächtiges Interesse in seinem Lande darunter leidet. Zwei- tens, wenn die Retorsion von einem bisherigen Opfer befreit, welches lediglich einem allgemeinen guten Verhältnisse gebracht wurde. Hier wird jedenfalls etwas gewonnen, mag nun der Gegner in dem eigentlichen Streitpunkte nachgeben oder nicht.
1) Von den zahlreichen Werken über Unterhandlungskunst sind nament- lich folgende zu bemerken: Vera e Cundiga, El embaxador. Hisp., 1621, 4 (oft übersetzt und neu herausgegeben.) -- Callieres, de, De la maniere de negocier avec les souverains. Par., 1716 (und später noch oft, auch in Uebersetzungen.) -- Pecquet, De l'art de negocier. Par., 1737. -- Mably, Abbe, Les Principes de negociation. a la Haye, 1757. (noch oft.) -- Die politische Unterhandlungskunst. Lpz., 1811. -- Martens, Ch. de, Guide diplomatique. Par. et Lpz., ed. 3., 1851. -- Traite complet de diplomatie. I--III. Par., 1833. -- Kölle, F., Betrachtungen über Diplomatie. Stuttg. u. Tüb., 1838. -- Eine Auswahl aus den Denkwürdigkeiten berühmter Unterhändler zu treffen, ist nicht leicht bei der großen Zahl und der sehr verschiedenartigen Bedeutsamkeit derselben. Die am häufigsten benützten sind etwa die Mittheilungen des Cardinals d'Ossat (zuerst 1627); des Grafen d'Avaux, (1648 u. 1752); des Präsidenten Jeannin (1651); des Grafen Brienne (1719); des Großpensionärs J. de Witt (1735); des Lords Malmesbury (1845). Jeden Falles gehören zur Ergänzung und Aneinanderreihung die allge- meinen geschichtlichen Werke über die völkerrechtlichen Verhältnisse, also namentlich von Flassan, Schöll und Klüber.
2) Ueber die einem Diplomaten nöthigen Eigenschaften und Kenntnisse, so wie über die Bildungsschule derselben s. Dresch, L. v., Kleine Schriften. München, 1827, S. 11 fg.; Rehfues, Entwurf einer allgemeinen In- struction für die preußischen Gesandten. Stuttg., 1845.
3) Vgl. oben, § 65, S. 449.
Angehörigen. — Deshalb iſt denn Retorſion als Mittel zur Er- langung eines Vortheiles nur in zwei Vorausſetzungen räthlich. Erſtens wenn mit großer Wahrſcheinlichkeit erwartet werden kann, daß der Gegner nachgeben wird; was denn wohl der Fall iſt, wenn ihm entweder durch die dieſſeitige Maßregel etwas abſolut Nothwendiges entzogen wird, oder wenn ein mächtiges Intereſſe in ſeinem Lande darunter leidet. Zwei- tens, wenn die Retorſion von einem bisherigen Opfer befreit, welches lediglich einem allgemeinen guten Verhältniſſe gebracht wurde. Hier wird jedenfalls etwas gewonnen, mag nun der Gegner in dem eigentlichen Streitpunkte nachgeben oder nicht.
1) Von den zahlreichen Werken über Unterhandlungskunſt ſind nament- lich folgende zu bemerken: Vera e Cuñiga, El embaxador. Hisp., 1621, 4 (oft überſetzt und neu herausgegeben.) — Callières, de, De la manière de négocier avec les souverains. Par., 1716 (und ſpäter noch oft, auch in Ueberſetzungen.) — Pecquet, De l’art de négocier. Par., 1737. — Mably, Abbé, Les Principes de négociation. à la Haye, 1757. (noch oft.) — Die politiſche Unterhandlungskunſt. Lpz., 1811. — Martens, Ch. de, Guide diplomatique. Par. et Lpz., éd. 3., 1851. — Traité complet de diplomatie. I—III. Par., 1833. — Kölle, F., Betrachtungen über Diplomatie. Stuttg. u. Tüb., 1838. — Eine Auswahl aus den Denkwürdigkeiten berühmter Unterhändler zu treffen, iſt nicht leicht bei der großen Zahl und der ſehr verſchiedenartigen Bedeutſamkeit derſelben. Die am häufigſten benützten ſind etwa die Mittheilungen des Cardinals d’Oſſat (zuerſt 1627); des Grafen d’Avaux, (1648 u. 1752); des Präſidenten Jeannin (1651); des Grafen Brienne (1719); des Großpenſionärs J. de Witt (1735); des Lords Malmesbury (1845). Jeden Falles gehören zur Ergänzung und Aneinanderreihung die allge- meinen geſchichtlichen Werke über die völkerrechtlichen Verhältniſſe, alſo namentlich von Flaſſan, Schöll und Klüber.
2) Ueber die einem Diplomaten nöthigen Eigenſchaften und Kenntniſſe, ſo wie über die Bildungsſchule derſelben ſ. Dreſch, L. v., Kleine Schriften. München, 1827, S. 11 fg.; Rehfues, Entwurf einer allgemeinen In- ſtruction für die preußiſchen Geſandten. Stuttg., 1845.
3) Vgl. oben, § 65, S. 449.
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Angehörigen. — Deshalb iſt denn Retorſion als Mittel zur Er-
langung eines Vortheiles nur in zwei Vorausſetzungen räthlich.
Erſtens wenn mit großer Wahrſcheinlichkeit erwartet werden
kann, daß der Gegner nachgeben wird; was denn wohl der
Fall iſt, wenn ihm entweder durch die dieſſeitige Maßregel
etwas abſolut Nothwendiges entzogen wird, oder wenn ein
mächtiges Intereſſe in ſeinem Lande darunter leidet. Zwei-
tens, wenn die Retorſion von einem bisherigen Opfer befreit,
welches lediglich einem allgemeinen guten Verhältniſſe gebracht
wurde. Hier wird jedenfalls etwas gewonnen, mag nun der
Gegner in dem eigentlichen Streitpunkte nachgeben oder nicht.
¹⁾ Von den zahlreichen Werken über Unterhandlungskunſt ſind nament-
lich folgende zu bemerken: Vera e Cuñiga, El embaxador. Hisp.,
1621, 4 (oft überſetzt und neu herausgegeben.) — Callières, de, De
la manière de négocier avec les souverains. Par., 1716 (und ſpäter
noch oft, auch in Ueberſetzungen.) — Pecquet, De l’art de négocier.
Par., 1737. — Mably, Abbé, Les Principes de négociation. à la
Haye, 1757. (noch oft.) — Die politiſche Unterhandlungskunſt. Lpz., 1811.
— Martens, Ch. de, Guide diplomatique. Par. et Lpz., éd. 3.,
1851. — Traité complet de diplomatie. I—III. Par., 1833. — Kölle,
F., Betrachtungen über Diplomatie. Stuttg. u. Tüb., 1838. — Eine
Auswahl aus den Denkwürdigkeiten berühmter Unterhändler zu treffen, iſt
nicht leicht bei der großen Zahl und der ſehr verſchiedenartigen Bedeutſamkeit
derſelben. Die am häufigſten benützten ſind etwa die Mittheilungen des
Cardinals d’Oſſat (zuerſt 1627); des Grafen d’Avaux, (1648 u. 1752);
des Präſidenten Jeannin (1651); des Grafen Brienne (1719); des
Großpenſionärs J. de Witt (1735); des Lords Malmesbury (1845).
Jeden Falles gehören zur Ergänzung und Aneinanderreihung die allge-
meinen geſchichtlichen Werke über die völkerrechtlichen Verhältniſſe, alſo
namentlich von Flaſſan, Schöll und Klüber.
²⁾ Ueber die einem Diplomaten nöthigen Eigenſchaften und Kenntniſſe,
ſo wie über die Bildungsſchule derſelben ſ. Dreſch, L. v., Kleine Schriften.
München, 1827, S. 11 fg.; Rehfues, Entwurf einer allgemeinen In-
ſtruction für die preußiſchen Geſandten. Stuttg., 1845.
³⁾ Vgl. oben, § 65, S. 449.
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 708. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/722>, abgerufen am 04.07.2024.
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