Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.sonstige Vermögensverwaltung, wo ein unter obrigkeitlichem Schutze stehendes Vermögen in mehreren Staaten zerstreut ist, und also, in Ermangelung einer Verabredung unter denselben, von verschiedenen Behörden und nach verschie- denen Gesetzen auch abweichend und vielleicht widersprechend behandelt wird 4). 2. Noch weit reichlicher und auch wohl in ihren Folgen a. Wenn eine regelmäßige und beträchtliche Auswan- derung stattfindet, ohne Zweifel also auch Bedürfniß ist, kann der Staat seinen scheidenden Bürgern noch schließlich eine große Wohlthat erzeugen, überdieß den ihm selbst zur Verminderung einer Uebervölkerung wünschens- werthen Abzug fördern, wenn er durch Verträge mit den- jenigen Staaten, nach welchen der Strom der Auswan- derung erfahrungsgemäß geht, einen Vertrag zu schließen sucht, welcher eine sichere Reise, eine geschützte Aufnahme und anfängliche Begünstigung der Niederlassung verschafft. b. Ueber Quarantäneanstalten mögen Verabredungen stattfinden zur Bewerkstelligung einer sichernden und einer gleichmäßigen Behandlung der Menschen und Waaren, damit weder die Gesundheitszwecke verfehlt, noch auch durch Einräumung gefährlicher Erleichterungen künstliche Ab- lenkungen der Handelszüge hervorgerufen werden. c. Der freie Handel mit Lebensmitteln ist gegen veraltete Ansichten und falsche Maßregeln der Theuerungs- polizei zu schützen. Ist der Vortheil auch zunächst auf Seite regelmäßig einführender Länder; so haben doch auch verkaufende Staaten Nutzen von einer festen Verab- redung zu vernünftigem Verfahren. ſonſtige Vermögensverwaltung, wo ein unter obrigkeitlichem Schutze ſtehendes Vermögen in mehreren Staaten zerſtreut iſt, und alſo, in Ermangelung einer Verabredung unter denſelben, von verſchiedenen Behörden und nach verſchie- denen Geſetzen auch abweichend und vielleicht widerſprechend behandelt wird 4). 2. Noch weit reichlicher und auch wohl in ihren Folgen a. Wenn eine regelmäßige und beträchtliche Auswan- derung ſtattfindet, ohne Zweifel alſo auch Bedürfniß iſt, kann der Staat ſeinen ſcheidenden Bürgern noch ſchließlich eine große Wohlthat erzeugen, überdieß den ihm ſelbſt zur Verminderung einer Uebervölkerung wünſchens- werthen Abzug fördern, wenn er durch Verträge mit den- jenigen Staaten, nach welchen der Strom der Auswan- derung erfahrungsgemäß geht, einen Vertrag zu ſchließen ſucht, welcher eine ſichere Reiſe, eine geſchützte Aufnahme und anfängliche Begünſtigung der Niederlaſſung verſchafft. b. Ueber Quarantäneanſtalten mögen Verabredungen ſtattfinden zur Bewerkſtelligung einer ſichernden und einer gleichmäßigen Behandlung der Menſchen und Waaren, damit weder die Geſundheitszwecke verfehlt, noch auch durch Einräumung gefährlicher Erleichterungen künſtliche Ab- lenkungen der Handelszüge hervorgerufen werden. c. Der freie Handel mit Lebensmitteln iſt gegen veraltete Anſichten und falſche Maßregeln der Theuerungs- polizei zu ſchützen. Iſt der Vortheil auch zunächſt auf Seite regelmäßig einführender Länder; ſo haben doch auch verkaufende Staaten Nutzen von einer feſten Verab- redung zu vernünftigem Verfahren. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <list> <item><pb facs="#f0715" n="701"/> ſonſtige Vermögensverwaltung, wo ein unter obrigkeitlichem<lb/> Schutze ſtehendes Vermögen in mehreren Staaten zerſtreut<lb/> iſt, und alſo, in Ermangelung einer Verabredung unter<lb/> denſelben, von verſchiedenen Behörden und nach verſchie-<lb/> denen Geſetzen auch abweichend und vielleicht widerſprechend<lb/> behandelt wird <hi rendition="#sup">4</hi>).</item> </list><lb/> <p>2. Noch weit reichlicher und auch wohl in ihren Folgen<lb/> fühlbarer ſind die Veranlaſſungen zu Verabredungen über ge-<lb/> meinſchaftliches Verfahren in <hi rendition="#g">polizeilichen</hi> Dingen. 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ſonſtige Vermögensverwaltung, wo ein unter obrigkeitlichem
Schutze ſtehendes Vermögen in mehreren Staaten zerſtreut
iſt, und alſo, in Ermangelung einer Verabredung unter
denſelben, von verſchiedenen Behörden und nach verſchie-
denen Geſetzen auch abweichend und vielleicht widerſprechend
behandelt wird 4).
2. Noch weit reichlicher und auch wohl in ihren Folgen
fühlbarer ſind die Veranlaſſungen zu Verabredungen über ge-
meinſchaftliches Verfahren in polizeilichen Dingen. So denn
namentlich folgende:
a. Wenn eine regelmäßige und beträchtliche Auswan-
derung ſtattfindet, ohne Zweifel alſo auch Bedürfniß
iſt, kann der Staat ſeinen ſcheidenden Bürgern noch
ſchließlich eine große Wohlthat erzeugen, überdieß den ihm
ſelbſt zur Verminderung einer Uebervölkerung wünſchens-
werthen Abzug fördern, wenn er durch Verträge mit den-
jenigen Staaten, nach welchen der Strom der Auswan-
derung erfahrungsgemäß geht, einen Vertrag zu ſchließen
ſucht, welcher eine ſichere Reiſe, eine geſchützte Aufnahme
und anfängliche Begünſtigung der Niederlaſſung verſchafft.
b. Ueber Quarantäneanſtalten mögen Verabredungen
ſtattfinden zur Bewerkſtelligung einer ſichernden und einer
gleichmäßigen Behandlung der Menſchen und Waaren,
damit weder die Geſundheitszwecke verfehlt, noch auch durch
Einräumung gefährlicher Erleichterungen künſtliche Ab-
lenkungen der Handelszüge hervorgerufen werden.
c. Der freie Handel mit Lebensmitteln iſt gegen
veraltete Anſichten und falſche Maßregeln der Theuerungs-
polizei zu ſchützen. Iſt der Vortheil auch zunächſt auf
Seite regelmäßig einführender Länder; ſo haben doch
auch verkaufende Staaten Nutzen von einer feſten Verab-
redung zu vernünftigem Verfahren.
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