er im "Reste" geblieben ist. Diese Rechnungen aber sind von eigens dazu bestimmten zuverlässigen Behörden genau und in möglichst kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das strengste zu verfolgen, sei es bis zu deren Aufklärung und Wiederherstellung, sei es durch Ueberweisung der Schuldigen an die strafende Gerechtigkeit. Auch hier ist Nachsicht gegen ungetreue oder nachlässige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei- stungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt bezahlen müssen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
1) Das anerkannt beste Werk über die Finanzwissenschaft sind Rau's Grundsätze der Finanzwissenschaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet sich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über die einzelnen Fragen.
III.Aeußere Politik.
1. Sicherstellung des Staates.
§ 102. a. Durch eigene Waffenrüstung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für alle Staaten sein; und wenn es schon zu bedauern sein mag, daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel- baren Förderung menschlicher Lebenszwecke entzogen werden müssen, so kann doch nur die größte Kurzsichtigkeit oder eine thörichte Ueberspanntheit sie dem Staate verweigern wollen. Je höher vielmehr eine Gesittigung durch die Einrichtungen des Zusammenlebens gefördert ist, und je entschiedener man sie
er im „Reſte“ geblieben iſt. Dieſe Rechnungen aber ſind von eigens dazu beſtimmten zuverläſſigen Behörden genau und in möglichſt kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das ſtrengſte zu verfolgen, ſei es bis zu deren Aufklärung und Wiederherſtellung, ſei es durch Ueberweiſung der Schuldigen an die ſtrafende Gerechtigkeit. Auch hier iſt Nachſicht gegen ungetreue oder nachläſſige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei- ſtungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt bezahlen müſſen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
1) Das anerkannt beſte Werk über die Finanzwiſſenſchaft ſind Rau’s Grundſätze der Finanzwiſſenſchaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet ſich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über die einzelnen Fragen.
III.Aeußere Politik.
1. Sicherſtellung des Staates.
§ 102. a. Durch eigene Waffenrüſtung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für alle Staaten ſein; und wenn es ſchon zu bedauern ſein mag, daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel- baren Förderung menſchlicher Lebenszwecke entzogen werden müſſen, ſo kann doch nur die größte Kurzſichtigkeit oder eine thörichte Ueberſpanntheit ſie dem Staate verweigern wollen. Je höher vielmehr eine Geſittigung durch die Einrichtungen des Zuſammenlebens gefördert iſt, und je entſchiedener man ſie
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0698"n="684"/>
er im „Reſte“ geblieben iſt. Dieſe Rechnungen aber ſind von<lb/>
eigens dazu beſtimmten zuverläſſigen Behörden genau und in<lb/>
möglichſt kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das<lb/>ſtrengſte zu verfolgen, ſei es bis zu deren Aufklärung und<lb/>
Wiederherſtellung, ſei es durch Ueberweiſung der Schuldigen<lb/>
an die ſtrafende Gerechtigkeit. Auch hier iſt Nachſicht gegen<lb/>
ungetreue oder nachläſſige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen<lb/>
Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer<lb/>
Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei-<lb/>ſtungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt<lb/>
bezahlen müſſen zur Erreichung nur Eines Zweckes.</p><lb/><noteplace="end"n="1)">Das anerkannt beſte Werk über die Finanzwiſſenſchaft ſind <hirendition="#g">Rau</hi>’s<lb/>
Grundſätze der Finanzwiſſenſchaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet<lb/>ſich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über<lb/>
die einzelnen Fragen.</note></div></div></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#aq">III.</hi><hirendition="#g">Aeußere Politik</hi>.</head><lb/><divn="4"><head><hirendition="#b">1. Sicherſtellung des Staates.</hi></head><lb/><divn="5"><head>§ 102.<lb/><hirendition="#b"><hirendition="#aq">a.</hi> Durch eigene Waffenrüſtung.</hi></head><lb/><p>Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für<lb/>
lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für<lb/>
alle Staaten ſein; und wenn es ſchon zu bedauern ſein mag,<lb/>
daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel-<lb/>
baren Förderung menſchlicher Lebenszwecke entzogen werden<lb/>
müſſen, ſo kann doch nur die größte Kurzſichtigkeit oder eine<lb/>
thörichte Ueberſpanntheit ſie dem Staate verweigern wollen. Je<lb/>
höher vielmehr eine Geſittigung durch die Einrichtungen des<lb/>
Zuſammenlebens gefördert iſt, und je entſchiedener man ſie<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[684/0698]
er im „Reſte“ geblieben iſt. Dieſe Rechnungen aber ſind von
eigens dazu beſtimmten zuverläſſigen Behörden genau und in
möglichſt kurzer Zeit zu prüfen, aufgefundene Fehler auf das
ſtrengſte zu verfolgen, ſei es bis zu deren Aufklärung und
Wiederherſtellung, ſei es durch Ueberweiſung der Schuldigen
an die ſtrafende Gerechtigkeit. Auch hier iſt Nachſicht gegen
ungetreue oder nachläſſige Verwalter Beeinträchtigung des eigenen
Vortheiles und Unrecht gegen die Bürger, welchen bei einer
Entfremdung von Staatsgeldern entweder pflichtmäßige Lei-
ſtungen des Staates nicht zu Theil werden, oder welche doppelt
bezahlen müſſen zur Erreichung nur Eines Zweckes.
¹⁾ Das anerkannt beſte Werk über die Finanzwiſſenſchaft ſind Rau’s
Grundſätze der Finanzwiſſenſchaft, 3. Aufl., Heidelb., 1850. Hier findet
ſich denn auch eine reiche und wohlerwogene Auswahl der Literatur über
die einzelnen Fragen.
III. Aeußere Politik.
1. Sicherſtellung des Staates.
§ 102.
a. Durch eigene Waffenrüſtung.
Vertheidigung gegen feindliche Angriffe wird noch für
lange Zeiten, wenn nicht für immer, eine Nothwendigkeit für
alle Staaten ſein; und wenn es ſchon zu bedauern ſein mag,
daß die großen hierauf zu verwendenden Mittel der unmittel-
baren Förderung menſchlicher Lebenszwecke entzogen werden
müſſen, ſo kann doch nur die größte Kurzſichtigkeit oder eine
thörichte Ueberſpanntheit ſie dem Staate verweigern wollen. Je
höher vielmehr eine Geſittigung durch die Einrichtungen des
Zuſammenlebens gefördert iſt, und je entſchiedener man ſie
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 684. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/698>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.