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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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listen und Communisten. (S. die wichtigsten derselben sammt weiteren Nach-
weisungen in meiner Literaturgeschichte der Staatswissenschaften, Bd. I,
S. 8 u. fg.) Sodann die Kritiken dieser Bestrebungen und Schriften,
namentlich die Schriften von Reybaud, Soudre, Mrs. Hennell,
Stein
. (A. a. O., S. 81 u. fg.) Endlich wenigstens die Anfänge einer
allgemeinen wissenschaftlichen Darstellung unter diesen aber namentlich:
Hildebrand, B., Die Nationalökonomie in Gegenwart und Zukunft.
Bd. I. Frankf., 1848; Thiers, Du droit de la propriete. Par.,
1849;
Roscher, System der Volkswirthschaft, Bd. I, S. 123 u. fg.
2) Fälle von ausschließender Berechtigung zum Besitze von Grund-
eigenthum kommen hauptsächlich in Patrimonialstaaten vor; es mag
jedoch diese eben so ungerechte als unwirthschaftliche Maaßregel auch
in anderen Staatsgattungen nachgewiesen werden, namentlich in Folge des
Einbruches eines erobernden Stammes oder bei einer übermächtig und über-
müthig werdenden Aristokratie. Man sehe z. B. England nach Eroberung
der Normannen; Ungarn, Polen und Rußland; das germanische Mittel-
alter überhaupt. Einen Fall von Monopolisirung der Gewerbe durch die Einen
neben Monopolisirung des Grundeigenthums durch Andere liefert die strenge
Zunftordnung und das Gewerberecht der Städte, ebenfalls im Mittelalter.
3) Jede Art von menschlicher Beschäftigung war durch ausschließende
und erbliche Abgrenzung an bestimmte Kasten übertragen in den Theokratieen
der Braminen und der egyptischen Priester. Wie unzerstörbar aber die, auf den
ersten Blick so unerträglich scheinende, Einrichtung ist, wenn sich ein Volk
erst einmal recht in sie eingelebt hat, beweist der Zustand Ostindiens bis
zu diesem Augenblicke.
4) Selten allerdings sind die Beispiele von einem Monopol des Staates
in Beziehung auf alle Arten von Eigenthum und Gewerb. Doch ist
wenigstens ein sehr merkwürdiger Fall dieser Art vorhanden in der Einrich-
tung der Incas in Peru. S. Prescott, Conquest of Peru. Und wenigstens
sehr nahe diesem Muster war die Dictatur von Dr. Francia in Paraguay.
Bekannt ist, daß in den Staatsromanen dieser Zustand häufig als ein
Ideal menschlicher Verhältnisse dargestellt wird, und daß eine Abtheilung
der Communisten für ihn schwärmt.
5) Bei dem Fourierismus ist sehr wohl zu unterscheiden zwischen dem
Grundgedanken des ganzen Systemes und den Einzelheiten des Lebens im
Phalanstere oder gar der geradezu thörichten Lehre von der Abwechs-
lung der Arbeit und der Leidenschaft für zahlreiche Arten der Beschäf-
tigungen. Jenes System hält allerdings auch keine ernstliche Prüfung aus;
aber es fällt und steht nicht mit dem tollen Beiwerke, und es giebt sehr ernste
Veranlassung zum Nachdenken.
6) In dieser Beziehung ist lange und schwer gefehlt worden; und noch
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liſten und Communiſten. (S. die wichtigſten derſelben ſammt weiteren Nach-
weiſungen in meiner Literaturgeſchichte der Staatswiſſenſchaften, Bd. I,
S. 8 u. fg.) Sodann die Kritiken dieſer Beſtrebungen und Schriften,
namentlich die Schriften von Reybaud, Soudre, Mrs. Hennell,
Stein
. (A. a. O., S. 81 u. fg.) Endlich wenigſtens die Anfänge einer
allgemeinen wiſſenſchaftlichen Darſtellung unter dieſen aber namentlich:
Hildebrand, B., Die Nationalökonomie in Gegenwart und Zukunft.
Bd. I. Frankf., 1848; Thiers, Du droit de la propriété. Par.,
1849;
Roſcher, Syſtem der Volkswirthſchaft, Bd. I, S. 123 u. fg.
2) Fälle von ausſchließender Berechtigung zum Beſitze von Grund-
eigenthum kommen hauptſächlich in Patrimonialſtaaten vor; es mag
jedoch dieſe eben ſo ungerechte als unwirthſchaftliche Maaßregel auch
in anderen Staatsgattungen nachgewieſen werden, namentlich in Folge des
Einbruches eines erobernden Stammes oder bei einer übermächtig und über-
müthig werdenden Ariſtokratie. Man ſehe z. B. England nach Eroberung
der Normannen; Ungarn, Polen und Rußland; das germaniſche Mittel-
alter überhaupt. Einen Fall von Monopoliſirung der Gewerbe durch die Einen
neben Monopoliſirung des Grundeigenthums durch Andere liefert die ſtrenge
Zunftordnung und das Gewerberecht der Städte, ebenfalls im Mittelalter.
3) Jede Art von menſchlicher Beſchäftigung war durch ausſchließende
und erbliche Abgrenzung an beſtimmte Kaſten übertragen in den Theokratieen
der Braminen und der egyptiſchen Prieſter. Wie unzerſtörbar aber die, auf den
erſten Blick ſo unerträglich ſcheinende, Einrichtung iſt, wenn ſich ein Volk
erſt einmal recht in ſie eingelebt hat, beweiſt der Zuſtand Oſtindiens bis
zu dieſem Augenblicke.
4) Selten allerdings ſind die Beiſpiele von einem Monopol des Staates
in Beziehung auf alle Arten von Eigenthum und Gewerb. Doch iſt
wenigſtens ein ſehr merkwürdiger Fall dieſer Art vorhanden in der Einrich-
tung der Incas in Peru. S. Prescott, Conquest of Peru. Und wenigſtens
ſehr nahe dieſem Muſter war die Dictatur von Dr. Francia in Paraguay.
Bekannt iſt, daß in den Staatsromanen dieſer Zuſtand häufig als ein
Ideal menſchlicher Verhältniſſe dargeſtellt wird, und daß eine Abtheilung
der Communiſten für ihn ſchwärmt.
5) Bei dem Fourierismus iſt ſehr wohl zu unterſcheiden zwiſchen dem
Grundgedanken des ganzen Syſtemes und den Einzelheiten des Lebens im
Phalanſtere oder gar der geradezu thörichten Lehre von der Abwechs-
lung der Arbeit und der Leidenſchaft für zahlreiche Arten der Beſchäf-
tigungen. Jenes Syſtem hält allerdings auch keine ernſtliche Prüfung aus;
aber es fällt und ſteht nicht mit dem tollen Beiwerke, und es giebt ſehr ernſte
Veranlaſſung zum Nachdenken.
6) In dieſer Beziehung iſt lange und ſchwer gefehlt worden; und noch
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[595/0609] ¹⁾ liſten und Communiſten. (S. die wichtigſten derſelben ſammt weiteren Nach- weiſungen in meiner Literaturgeſchichte der Staatswiſſenſchaften, Bd. I, S. 8 u. fg.) Sodann die Kritiken dieſer Beſtrebungen und Schriften, namentlich die Schriften von Reybaud, Soudre, Mrs. Hennell, Stein. (A. a. O., S. 81 u. fg.) Endlich wenigſtens die Anfänge einer allgemeinen wiſſenſchaftlichen Darſtellung unter dieſen aber namentlich: Hildebrand, B., Die Nationalökonomie in Gegenwart und Zukunft. Bd. I. Frankf., 1848; Thiers, Du droit de la propriété. Par., 1849; Roſcher, Syſtem der Volkswirthſchaft, Bd. I, S. 123 u. fg. ²⁾ Fälle von ausſchließender Berechtigung zum Beſitze von Grund- eigenthum kommen hauptſächlich in Patrimonialſtaaten vor; es mag jedoch dieſe eben ſo ungerechte als unwirthſchaftliche Maaßregel auch in anderen Staatsgattungen nachgewieſen werden, namentlich in Folge des Einbruches eines erobernden Stammes oder bei einer übermächtig und über- müthig werdenden Ariſtokratie. Man ſehe z. B. England nach Eroberung der Normannen; Ungarn, Polen und Rußland; das germaniſche Mittel- alter überhaupt. Einen Fall von Monopoliſirung der Gewerbe durch die Einen neben Monopoliſirung des Grundeigenthums durch Andere liefert die ſtrenge Zunftordnung und das Gewerberecht der Städte, ebenfalls im Mittelalter. ³⁾ Jede Art von menſchlicher Beſchäftigung war durch ausſchließende und erbliche Abgrenzung an beſtimmte Kaſten übertragen in den Theokratieen der Braminen und der egyptiſchen Prieſter. Wie unzerſtörbar aber die, auf den erſten Blick ſo unerträglich ſcheinende, Einrichtung iſt, wenn ſich ein Volk erſt einmal recht in ſie eingelebt hat, beweiſt der Zuſtand Oſtindiens bis zu dieſem Augenblicke. ⁴⁾ Selten allerdings ſind die Beiſpiele von einem Monopol des Staates in Beziehung auf alle Arten von Eigenthum und Gewerb. Doch iſt wenigſtens ein ſehr merkwürdiger Fall dieſer Art vorhanden in der Einrich- tung der Incas in Peru. S. Prescott, Conquest of Peru. Und wenigſtens ſehr nahe dieſem Muſter war die Dictatur von Dr. Francia in Paraguay. Bekannt iſt, daß in den Staatsromanen dieſer Zuſtand häufig als ein Ideal menſchlicher Verhältniſſe dargeſtellt wird, und daß eine Abtheilung der Communiſten für ihn ſchwärmt. ⁵⁾ Bei dem Fourierismus iſt ſehr wohl zu unterſcheiden zwiſchen dem Grundgedanken des ganzen Syſtemes und den Einzelheiten des Lebens im Phalanſtere oder gar der geradezu thörichten Lehre von der Abwechs- lung der Arbeit und der Leidenſchaft für zahlreiche Arten der Beſchäf- tigungen. Jenes Syſtem hält allerdings auch keine ernſtliche Prüfung aus; aber es fällt und ſteht nicht mit dem tollen Beiwerke, und es giebt ſehr ernſte Veranlaſſung zum Nachdenken. ⁶⁾ In dieſer Beziehung iſt lange und ſchwer gefehlt worden; und noch 38*

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/609>, abgerufen am 24.11.2024.