Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.§ 89. 2. Die Bevölkerung. Der lebendige Bestandtheil des Staates ist das Volk, und 1. Vor Allem ist die Zahl der Bevölkerung von Be- a. Die absolute Größe der Bevölkerung ist vor Allem von großer Wichtigkeit für die Machtstellung des Staates, somit für seine Sicherheit und seinen Machteinfluß gegen Außen. Namentlich bei der immer fortschreitenden Ver- größerung einzelner Mächte, sowie bei der beständig zunehmenden Zahl der Heere, besitzen kleine Bevölkerungen die Mittel zur eigenen Sicherstellung in sehr geringem Grade; höchstens mag eine besonders günstige geographische Lage hier nachhelfen. Die Gattung und Art des Staates macht in dieser Beziehung keinen Unterschied 1). -- Aber auch hinsichtlich des innern Staatslebens ist die Zahl von großer Bedeutung; und zwar theils von günstiger, theils von ungünstiger. Von günstiger insoferne, als unter einer großen Anzahl auch eine verhältnißmäßige Menge § 89. 2. Die Bevölkerung. Der lebendige Beſtandtheil des Staates iſt das Volk, und 1. Vor Allem iſt die Zahl der Bevölkerung von Be- a. Die abſolute Größe der Bevölkerung iſt vor Allem von großer Wichtigkeit für die Machtſtellung des Staates, ſomit für ſeine Sicherheit und ſeinen Machteinfluß gegen Außen. Namentlich bei der immer fortſchreitenden Ver- größerung einzelner Mächte, ſowie bei der beſtändig zunehmenden Zahl der Heere, beſitzen kleine Bevölkerungen die Mittel zur eigenen Sicherſtellung in ſehr geringem Grade; höchſtens mag eine beſonders günſtige geographiſche Lage hier nachhelfen. Die Gattung und Art des Staates macht in dieſer Beziehung keinen Unterſchied 1). — Aber auch hinſichtlich des innern Staatslebens iſt die Zahl von großer Bedeutung; und zwar theils von günſtiger, theils von ungünſtiger. Von günſtiger inſoferne, als unter einer großen Anzahl auch eine verhältnißmäßige Menge <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0587" n="573"/> <div n="4"> <head>§ 89.<lb/><hi rendition="#b">2. Die Bevölkerung.</hi></head><lb/> <p>Der lebendige Beſtandtheil des Staates iſt das Volk, und<lb/> für das Volk beſteht der Staat. Auch über dieſes Wechſelver-<lb/> hältniß iſt in der allgemeinen Einleitungs-Wiſſenſchaft das<lb/> zunächſt Bemerkenswerthe angegeben worden. (S. oben, § 17.)<lb/> Da jedoch namentlich in der Politik die Beſchaffenheit der<lb/> Bevölkerung von großer und mannchfacher Bedeutung und<lb/> dieſelbe ſowohl eine hauptſächliche Quelle als der weſentlichſte<lb/> Gegenſtand der Staatsmittel iſt: ſo muß ſie auch noch im<lb/> Näheren und Einzelnen unterſucht werden.</p><lb/> <p>1. Vor Allem iſt die <hi rendition="#g">Zahl</hi> der Bevölkerung von Be-<lb/> deutung; wobei denn aber wieder zu unterſcheiden iſt zwiſchen<lb/> der <hi rendition="#g">abſoluten</hi> Größe der Bevölkerung und der <hi rendition="#g">relativen</hi>,<lb/> d. h. zwiſchen der Geſammtzahl der im Lande Lebenden, und<lb/> dem Verhältniſſe dieſer Zahl zum räumlichen Umfange des<lb/> Landes.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">a.</hi> Die <hi rendition="#g">abſolute</hi> Größe der Bevölkerung iſt vor Allem von<lb/> großer Wichtigkeit für die Machtſtellung des Staates,<lb/> ſomit für ſeine Sicherheit und ſeinen Machteinfluß gegen<lb/> Außen. Namentlich bei der immer fortſchreitenden Ver-<lb/> größerung einzelner Mächte, ſowie bei der beſtändig<lb/> zunehmenden Zahl der Heere, beſitzen kleine Bevölkerungen<lb/> die Mittel zur eigenen Sicherſtellung in ſehr geringem<lb/> Grade; höchſtens mag eine beſonders günſtige geographiſche<lb/> Lage hier nachhelfen. Die Gattung und Art des Staates<lb/> macht in dieſer Beziehung keinen Unterſchied <hi rendition="#sup">1</hi>). — Aber<lb/> auch hinſichtlich des innern Staatslebens iſt die Zahl von<lb/> großer Bedeutung; und zwar theils von günſtiger, theils<lb/> von ungünſtiger. Von günſtiger inſoferne, als unter<lb/> einer großen Anzahl auch eine verhältnißmäßige Menge<lb/></item> </list> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [573/0587]
§ 89.
2. Die Bevölkerung.
Der lebendige Beſtandtheil des Staates iſt das Volk, und
für das Volk beſteht der Staat. Auch über dieſes Wechſelver-
hältniß iſt in der allgemeinen Einleitungs-Wiſſenſchaft das
zunächſt Bemerkenswerthe angegeben worden. (S. oben, § 17.)
Da jedoch namentlich in der Politik die Beſchaffenheit der
Bevölkerung von großer und mannchfacher Bedeutung und
dieſelbe ſowohl eine hauptſächliche Quelle als der weſentlichſte
Gegenſtand der Staatsmittel iſt: ſo muß ſie auch noch im
Näheren und Einzelnen unterſucht werden.
1. Vor Allem iſt die Zahl der Bevölkerung von Be-
deutung; wobei denn aber wieder zu unterſcheiden iſt zwiſchen
der abſoluten Größe der Bevölkerung und der relativen,
d. h. zwiſchen der Geſammtzahl der im Lande Lebenden, und
dem Verhältniſſe dieſer Zahl zum räumlichen Umfange des
Landes.
a. Die abſolute Größe der Bevölkerung iſt vor Allem von
großer Wichtigkeit für die Machtſtellung des Staates,
ſomit für ſeine Sicherheit und ſeinen Machteinfluß gegen
Außen. Namentlich bei der immer fortſchreitenden Ver-
größerung einzelner Mächte, ſowie bei der beſtändig
zunehmenden Zahl der Heere, beſitzen kleine Bevölkerungen
die Mittel zur eigenen Sicherſtellung in ſehr geringem
Grade; höchſtens mag eine beſonders günſtige geographiſche
Lage hier nachhelfen. Die Gattung und Art des Staates
macht in dieſer Beziehung keinen Unterſchied 1). — Aber
auch hinſichtlich des innern Staatslebens iſt die Zahl von
großer Bedeutung; und zwar theils von günſtiger, theils
von ungünſtiger. Von günſtiger inſoferne, als unter
einer großen Anzahl auch eine verhältnißmäßige Menge
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |