Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.II. Literarische Vorbemerkungen. § 8. 1. Verhältniß der Staatswissenschaften zu anderen wissenschaft- lichen Kreisen. Alle menschlichen Verhältnisse können eine wissenschaftliche Diese Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die II. Literariſche Vorbemerkungen. § 8. 1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft- lichen Kreiſen. Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0056" n="[42]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi><lb/> Literariſche Vorbemerkungen.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§ 8.<lb/><hi rendition="#b">1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft-<lb/> lichen Kreiſen.</hi></head><lb/> <p>Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche<lb/> Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres<lb/> Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen<lb/> ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be-<lb/> ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken<lb/> und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt-<lb/> ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen-<lb/> ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe.</p><lb/> <p>Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die<lb/> Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar<lb/> ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch-<lb/> denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be-<lb/> ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und<lb/> der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be-<lb/> ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie<lb/> zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen,<lb/> je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor-<lb/> wurf iſt, alſo das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen<lb/> und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[42]/0056]
II.
Literariſche Vorbemerkungen.
§ 8.
1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft-
lichen Kreiſen.
Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche
Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres
Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen
ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be-
ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken
und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt-
ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen-
ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe.
Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die
Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar
ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch-
denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be-
ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und
der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be-
ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie
zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen,
je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor-
wurf iſt, alſo das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen
und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der
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