genossen und weniger Begünstigten. Ein erst in neuerer Zeit im Großen entwickelter, in allen seinen bedenklichen Folgen noch nicht einmal ganz überschaubarer gesellschaftlicher Kreis dieser Gattung ist der des Proletariates.
b.Art des Besitzes. Von wenigstens eben so großer Bedeutung ist die verschiedene Beschaffenheit des Besitzes, nament- lich ob derselbe in Grund und Boden oder in fahrender Habe besteht. Die erstere Art begünstigt eine Neigung zum Be- harren und erzeugt in Denen, welche selbst die Bebauung betreiben, einen kräftigen Menschenschlag; außerdem in roheren Zuständen eine trotzige Unabhängigkeit, in verfeinerten aber eine Abneigung gegen staatliche Aenderungen und gegen vorzugsweise Berücksichtigung der Persönlichkeit. Der Besitz fahrender Habe dagegen, namentlich der von Geldkapitalien, macht eher geneigt zum Kosmopolitismus in gutem und schlechtem Sinne, zu immer neuen Unternehmungen und zur Beweglichkeit; womit sich freilich auch oft eine feige Scheu vor Gewalt und selbst vorübergehender Unruhe verbindet. Eine scharf durchgreifende Sonderung der beiden Gattungen von Besitzern ist freilich insoferne nicht vor- handen, als derselbe Mann Vermögen von beiderlei Art haben kann; auch pflegt eine förmliche Organisation nach der Ver- schiedenheit des Besitzes nicht zu bestehen: dennoch ist im großen Ganzen der Unterschied und die Wirkung des Grundbesitzes und des Reichthumes an fahrender Habe unverkennbar und der ganze Zustand einer Bevölkerung wesentlich ein anderer, je nachdem dieselbe überwiegend aus der einen oder der andern Art von Besitzenden besteht.
6. Die Gemeinschaft der Religion. Ein gemein- schaftlicher Glaube und Cult ist für die meisten Menschen ein höchst bedeutendes Interesse, und die Beschaffenheit der Religion in verständiger und sittlicher Beziehung von dem größten Ein- flusse auf den gesammten geistigen, zum Theil auch auf den
genoſſen und weniger Begünſtigten. Ein erſt in neuerer Zeit im Großen entwickelter, in allen ſeinen bedenklichen Folgen noch nicht einmal ganz überſchaubarer geſellſchaftlicher Kreis dieſer Gattung iſt der des Proletariates.
b.Art des Beſitzes. Von wenigſtens eben ſo großer Bedeutung iſt die verſchiedene Beſchaffenheit des Beſitzes, nament- lich ob derſelbe in Grund und Boden oder in fahrender Habe beſteht. Die erſtere Art begünſtigt eine Neigung zum Be- harren und erzeugt in Denen, welche ſelbſt die Bebauung betreiben, einen kräftigen Menſchenſchlag; außerdem in roheren Zuſtänden eine trotzige Unabhängigkeit, in verfeinerten aber eine Abneigung gegen ſtaatliche Aenderungen und gegen vorzugsweiſe Berückſichtigung der Perſönlichkeit. Der Beſitz fahrender Habe dagegen, namentlich der von Geldkapitalien, macht eher geneigt zum Kosmopolitismus in gutem und ſchlechtem Sinne, zu immer neuen Unternehmungen und zur Beweglichkeit; womit ſich freilich auch oft eine feige Scheu vor Gewalt und ſelbſt vorübergehender Unruhe verbindet. Eine ſcharf durchgreifende Sonderung der beiden Gattungen von Beſitzern iſt freilich inſoferne nicht vor- handen, als derſelbe Mann Vermögen von beiderlei Art haben kann; auch pflegt eine förmliche Organiſation nach der Ver- ſchiedenheit des Beſitzes nicht zu beſtehen: dennoch iſt im großen Ganzen der Unterſchied und die Wirkung des Grundbeſitzes und des Reichthumes an fahrender Habe unverkennbar und der ganze Zuſtand einer Bevölkerung weſentlich ein anderer, je nachdem dieſelbe überwiegend aus der einen oder der andern Art von Beſitzenden beſteht.
6. Die Gemeinſchaft der Religion. Ein gemein- ſchaftlicher Glaube und Cult iſt für die meiſten Menſchen ein höchſt bedeutendes Intereſſe, und die Beſchaffenheit der Religion in verſtändiger und ſittlicher Beziehung von dem größten Ein- fluſſe auf den geſammten geiſtigen, zum Theil auch auf den
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genoſſen und weniger Begünſtigten. Ein erſt in neuerer Zeit
im Großen entwickelter, in allen ſeinen bedenklichen Folgen noch
nicht einmal ganz überſchaubarer geſellſchaftlicher Kreis dieſer
Gattung iſt der des Proletariates.
b. Art des Beſitzes. Von wenigſtens eben ſo großer
Bedeutung iſt die verſchiedene Beſchaffenheit des Beſitzes, nament-
lich ob derſelbe in Grund und Boden oder in fahrender Habe
beſteht. Die erſtere Art begünſtigt eine Neigung zum Be-
harren und erzeugt in Denen, welche ſelbſt die Bebauung
betreiben, einen kräftigen Menſchenſchlag; außerdem in roheren
Zuſtänden eine trotzige Unabhängigkeit, in verfeinerten aber eine
Abneigung gegen ſtaatliche Aenderungen und gegen vorzugsweiſe
Berückſichtigung der Perſönlichkeit. Der Beſitz fahrender Habe
dagegen, namentlich der von Geldkapitalien, macht eher geneigt
zum Kosmopolitismus in gutem und ſchlechtem Sinne, zu immer
neuen Unternehmungen und zur Beweglichkeit; womit ſich freilich
auch oft eine feige Scheu vor Gewalt und ſelbſt vorübergehender
Unruhe verbindet. Eine ſcharf durchgreifende Sonderung der
beiden Gattungen von Beſitzern iſt freilich inſoferne nicht vor-
handen, als derſelbe Mann Vermögen von beiderlei Art haben
kann; auch pflegt eine förmliche Organiſation nach der Ver-
ſchiedenheit des Beſitzes nicht zu beſtehen: dennoch iſt im großen
Ganzen der Unterſchied und die Wirkung des Grundbeſitzes
und des Reichthumes an fahrender Habe unverkennbar und der
ganze Zuſtand einer Bevölkerung weſentlich ein anderer, je
nachdem dieſelbe überwiegend aus der einen oder der andern Art
von Beſitzenden beſteht.
6. Die Gemeinſchaft der Religion. Ein gemein-
ſchaftlicher Glaube und Cult iſt für die meiſten Menſchen ein
höchſt bedeutendes Intereſſe, und die Beſchaffenheit der Religion
in verſtändiger und ſittlicher Beziehung von dem größten Ein-
fluſſe auf den geſammten geiſtigen, zum Theil auch auf den
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/38>, abgerufen am 23.11.2024.
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